In den mit „(B)“ bezeichneten Bereichen des allgemeinen Wohngebiets sind durch geeignete Grundrissgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Sofern eine Anordnung aller Wohn- und Schlafräume einer Wohnung an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglichme in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen. Für die Räume an den lärmzugewandten Gebäudeseiten muss ein ausreichender Schallschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, FensAußn unrn dude fen
Terrassenhäuser sind Wohngebäude, deren Vollgeschosse gegeneinander versetzt angeordnet sind jeder Wohnung in den Obergeschossen eine Freifläche als Terrasse zur ausschließlichen Nutzung zugeordnet wird.
In den Wohn- und Mischgebieten sind für je 150 m2 der nicht überbaubaren Grundstücksfläche mindestens ein kleinkroniger Baum oder für je 300 m2 der nicht überbaubaren Grundstücksfläche mindestens ein großkroniger Baum zu pflanzen.
Zwischen der Bundesautobahn "Westliche Umgehung Hamburg" und der sonstigen Abgrenzungslinie sind Bauanlagen jeder Art unzulässig. Werbeanlagen, die nach ihrer Richtung, Größe oder Höhenlage vornehmlich auf Benutzer der Autobahn einwirken, sind unzulässig.
Innerhalb der in der Nebenzeichnung mit „(C)“ bezeichneten Flächen ist eine Grundflächenzahl von bis zu 0,8 und eine Überschreitung der in dem Baugebiet jeweils festgesetzten Geschossflächenzahl bis zu einer Geschossflächenzahl von 3,2 zulässig.
Im Vorhabengebiet sind mindestens 15 vom Hundert der Grundstücksfläche mit Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen. Weitere festgesetzte Anpflanzungen sind hierauf anrechenbar.
Für die baulichen Anlagen auf den Flurstücken 741 bis 743 und 746 bis 748 sind für alle Außenwände nur rotbraune Ziegelsteine in Anlehnung an das Gebäude der Finanzbehörde und das Berolina- und Deutschlandhaus auf der Nordseite des Valentinskamps zu verwenden. Die Fassaden sollen senkrecht gegliedert werden. Die Geschoßunterteilungen in Erdgeschoß-, Normalgeschoß- und Staffelgeschoßzone sollen durch eine geeignete Gliederung in der Fassade allseitig erkennbar sein. Das Dach ist als Flachdach auszuführen.