Im Plangebiet sind bauliche Maßnahmen vorzusehen, die Gasansammlungen unter den baulichen Anlagen und den befestigten Flächen beziehungsweise Gaseintritte in die baulichen Anlagen durch Bodengase verhindern.
In den Mischgebieten dürfen die Baugrenzen durch Terrassen um bis zu 3 m und durch Balkone um bis zu 2 m überschritten werden. Die Länge der Terrassen und Balkone darf 50 vom Hundert der dazugehörigen Fassadenseite nicht überschreiten.
Eine Überschreitung der Baugrenzen durch untergeordnete Bauteile wie zum Beispiel Balkone, Erker, Loggien und Sichtschutzwände kann bis zu einer Tiefe von 1,5 m zugelassen werden. Ausgenommen von dieser Festsetzung sind die östlichen Baugrenzen der mit „(C)" und „(G)" bezeichneten Flächen der Kerngebiete und die westlichsten Baugrenzen der mit „(B)" und „(C)" bezeichneten Flchen der Kerngebiete. An den zur Straße Am Dalmannkai gerichteten Fassaden ist eine Überschreitung der Baugrenzen durch wohnungsbezogene Balkone bis zu einer Tiefe von 2,8 m ausnahmsweise zulässig, wenn die Gestaltung des Gesamtbaukörpers nicht beeinträchtigt ist.
Dachaufbauten sind, mit der Ausnahme von Zäunen für Dachgärten, in einer Höhe von maximal 1,50 m zulässig und müssen mindestens 3 m hinter den Gebäudekanten zurückbleiben.
Außer den im Plan festgesetzten Garagen unter Erdgleiche sind weitere auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.
Die mit „a" bezeichnete Fläche ist zu 30 vom Hundert (v.H.) mit Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen und zu 70v.H. als Wiesenfläche anzulegen und extensiv zu pflegen.
Das festgesetzte Geh-, Fahr- und Leitungsrecht umfasst die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg zu verlangen, dass die bezeichnete Fläche als Geh- und Radweg hergestellt und dem allgemeinen Fußgänger- und Radverkehr, den Entsorgungsbetrieben sowie der Feuerwehr zur Verfügung gestellt und unterhalten wird. Weiterhin umfasst es die Befugnis der Leitungsträger der Ver- und Entsorgungsbetriebe, unterirdische Leitungen zu verlegen und zu unterhalten.