Im Norden des Flurstücks 1101 der Gemarkung Billbrook wird eine Fläche von 13.000 m in einer Mindestbreite von 80 m als private Grünfläche ausgewiesen.
Im allgemeinen Wohngebiet an der Luruper Hauptstraße werden Tankstellen ausgeschlossen; sonstige nicht störende Gewerbebetriebe sind auf der mit „(A)" bezeichneten Fläche allgemein zulässig.
In den allgemeinen Wohngebieten und den mit „(D)“ bezeichneten Bereichen des Mischgebiets sind die Dachflächen zu mindestens 50 v. H. mit einem mindestens 15 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau extensiv mit standortgerechten einheimischen Stauden und Gräsern zu begrünen. Die Dachbegrünung ist dauerhaft zu erhalten.
Das festgesetzte Leitungsrecht umfasst die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, eine unterirdische Entwässerungsleitung herzustellen und zu unterhalten.
Soweit der Durchführungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Vorschriften des Baupolizeirechts, insbesondere die der Baupolizeiverordnung.
Eine Überschreitung der Baugrenzen und Baulinien durch Erker, Loggien, Balkone und Treppenhausvorbauten kann bis zu einer Tiefe von 1,5 m zugelassen werden; im Bereich von öffentlichen Straßenverkehrsflächen ist eine lichte Höhe von mindestens 3,5 m einzuhalten.
Das festgesetzte Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. 2,0 m beiderseits der Sielachse sind bauliche Vorhaben und solche Nutzungen unzulässig, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können.
Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) mit Ausnahme des § 3 Absatz 3 sowie die Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21 302-n). § 7 Absatz 4 des Hamburgischen Wegegesetzes vom 4. April 1961 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 117) findet keine Anwendung.