Für Ausgleichsmaßnahmen werden den im Plan mit „(Z 1)“ bis „(Z 4)“ und „(Z 6)“ bezeichneten Flächen jeweils anteilig Teilflächen des Flurstücks 2868 der Gemarkung Sülldorf außerhalb des Bebauungsplangebiets zugeordnet.
Auf den mit "DG" bezeichneten Flächen ist das festgesetzte oberste Vollgeschoß als Dach mit einer Neigung 60 Grad bis 85 Grad auszubilden; ein weiterer Dachausbau ist unzulässig.
Auf den mit „(A)" bezeichneten Flächen des allgemeinen Wohngebiets an der Sülldorfer Landstraße (westlich der Straße Lütt-Iserbrook) sind nichtstörende Gewerbebetriebe allgemein zulässig.
Für Nutzungen nach § 19 Absatz 4 Satz 1 der Baunutzungsverordnung können in den Mischgebieten nördlich der Straße Deepenstöcken die festgesetzte Grundfläche und im allgemeinen Wohngebiet an der Stresemannallee die festgesetzte Grundflächenzahl jeweils bis zu 100 vom Hundert überschritten werden.
Für die nach der Planzeichnimg anzupflanzenden und zu erhaltenden Bäume und Sträucher südlich der Alten Holstenstraße am Serrahn sind einheimische Gehölze zu verwenden, die der grünräumlichen und stadtgestalterischen Situation im Uferbereich gerecht werden.