Im Norden des Flurstücks 1101 der Gemarkung Billbrook wird eine Fläche von 13.000 m in einer Mindestbreite von 80 m als private Grünfläche ausgewiesen.
Im allgemeinen Wohngebiet an der Luruper Hauptstraße werden Tankstellen ausgeschlossen; sonstige nicht störende Gewerbebetriebe sind auf der mit „(A)" bezeichneten Fläche allgemein zulässig.
Die nicht überbauten Teile der Baugrundstücke sind von Werbung freizuhalten sowie im Wohngebiet gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten mit Ausnahme der erforderlichen Fahr- und Gehwege.
In den allgemeinen Wohngebieten und den mit „(D)“ bezeichneten Bereichen des Mischgebiets sind die Dachflächen zu mindestens 50 v. H. mit einem mindestens 15 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau extensiv mit standortgerechten einheimischen Stauden und Gräsern zu begrünen. Die Dachbegrünung ist dauerhaft zu erhalten.
Das festgesetzte Leitungsrecht umfasst die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, eine unterirdische Entwässerungsleitung herzustellen und zu unterhalten.
Soweit der Durchführungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Vorschriften des Baupolizeirechts, insbesondere die der Baupolizeiverordnung.