BP_BaugebietsTeilFlaeche



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  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_736e382d-c0cc-4f3b-894b-b3e16076d6b4

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_736e382d-c0cc-4f3b-894b-b3e16076d6b4
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_736e382d-c0cc-4f3b-894b-b3e16076d6b4
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Altengamme8-Neuengamme10
    xpPlanDate
    • 2006-06-08
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_98a78b2e-941e-417b-9adf-af7ab9dd937b]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_f6e91b76-b333-4b27-b5f7-2668689e1ffe][XPLAN_XP_PPO_f608a00e-2fa9-49ed-b9c5-6885ce8e2d29][XPLAN_XP_PPO_a2943391-b095-4b49-bbc4-3253925eec1d][XPLAN_XP_PPO_2c8eae26-6ed7-4c72-b835-288739851179][XPLAN_XP_PPO_00f7f746-c5d7-42c8-8605-c459330722e7][XPLAN_XP_PPO_256d1661-792a-41de-b225-7806ebf8229b]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.2 | In den Dorfgebieten sind außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen bauliche Anlagen, die der landwirtschaftlichen Erzeugung, der landwirtschaftlichen Verarbeitung oder dem Vertrieb dienen, wie zum Beispiel Gewächshäuser, Stallgebäude oder Maschinenhallen, bis zu einer Grundflächenzahl von 0,6 zulässig.][§2 Nr.3 | In den Dorfgebieten darf die Gebäudehöhe 9 m über vorhandenem oder aufgehöhtem Gelände nicht überschreiten.][§2 Nr.8 | In den Dorfgebieten sind Dächer von Wohngebäuden als Sattel- oder Krüppelwalmdächer mit beiderseits gleicher Neigung zwischen 40 Grad und 50 Grad auszuführen. Balkone, Dachaufbauten und -einschnitte (zum Beispiel Loggien) sowie Zwerchgiebel dürfen insgesamt eine Länge haben, die höchstens 30 vom Hundert (v. H.) der Länge ihrer zugehörigen Gebäudeseite entspricht. Es sind nur rote, braune, graue und schwarze Dacheindeckungen in nicht glänzender Ausführung sowie Reetdächer und begrünte Dächer zulässig.]
    flaechenschluss
    • Ja
    MaxZahlWohnungen
    • 2
    GRZ
    • 0.4
    Z
    • 1
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 2000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • GemischteBauflaeche
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1400
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • Dorfgebiet
    bauweise
    • 1000
    bauweiseWert
    • OffeneBauweise
    bebauungsArt
    • 1000
    bebauungsArtWert
    • Einzelhaeuser
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_736f0fbc-70a7-4a66-93de-90212f405b1a

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_736f0fbc-70a7-4a66-93de-90212f405b1a
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_736f0fbc-70a7-4a66-93de-90212f405b1a
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • StGeorg34
    xpPlanDate
    • 1995-12-05
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_0ce5996a-d15d-42cf-b655-929a7a51177c]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_b889d72e-a458-4247-a807-ba5674049caf][XPLAN_XP_PPO_a9037979-5404-4d1e-a516-c778e2b2c03a][XPLAN_XP_PPO_f40c48d1-e67b-4f2f-be10-aa0d14728159]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.1.1 | Im Kerngebiet sind unzulässig: Großflächige Handels- und Einzelhandelsbetriebe nach § 11 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (Bundesgesetzblatt I Seite 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (Bundesgesetzblatt I Seiten 466, 479),][§2 Nr.1.2 | Im Kerngebiet sind unzulässig: Vergnügungsstätten.][§2 Nr.3 | Im Kerngebiet an der Böckmannstraße/Adenauerallee sind auf dem Flurstück 1165 der Gemarkung St. Georg Nord Wohnungen allgemein zulässig.][§2 Nr.4 | Im Kerngebiet kann eine Erhöhung bis zu der jeweils in Klammern gesetzten Zahl der Vollgeschosse zugelassen werden, wenn sichergestellt ist, daß dadurch keine Beeinträchtigung des Fernsehempfangs in der Umgebung eintritt.]
    flaechenschluss
    • Ja
    GRZ
    • 1
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1600
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • Kerngebiet
    bauweise
    • 2000
    bauweiseWert
    • GeschlosseneBauweise
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_737057c5-bd87-4551-a5a0-2bedcd8053ad

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_737057c5-bd87-4551-a5a0-2bedcd8053ad
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    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_737057c5-bd87-4551-a5a0-2bedcd8053ad
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • BSFarmsen
    xpPlanDate
    • 1955-05-20
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_51c2bc2f-4cb9-4dbe-99d4-ed7905e92238]
    flaechenschluss
    • Ja
    Z
    • 2
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 2000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • GemischteBauflaeche
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1500
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • Mischgebiet
    bauweise
    • 1000
    bauweiseWert
    • OffeneBauweise
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_7371ca20-5b75-4e65-917b-ec7c228fefb7

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_7371ca20-5b75-4e65-917b-ec7c228fefb7
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_7371ca20-5b75-4e65-917b-ec7c228fefb7
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Rahlstedt127
    xpPlanDate
    • 2016-12-19
    gliederung2
    • (A)
    ebene
    • 0
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_94f39f52-0400-4904-ac3d-049e6f1c1a06]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_58448379-5a52-4e8a-bf90-0757f0cfb030][XPLAN_XP_PPO_a3a95638-6590-42ae-b0cf-59f274dbf915]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.2 | In den reinen Wohngebieten sind Anlagen für soziale Zwecke allgemein zulässig.][§2 Nr.6 | In den Wohngebieten sind mit Ausnahme der mit „(1)“ bezeichneten Fläche Fahrwege sowie ebenerdige Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen. Für die nach Satz 1 hergestellten Fahrwege sowie ebenerdigen Stellplätze können Ausnahmen von der nach § 19 Absatz 4 Satz 2 BauNVO möglichen Überschreitung der zulässigen Grundfläche zugelassen werden.][§2 Nr.7 | In den Wohngebieten ist je Baugrundstück auf den mit „(A)“ bezeichneten Flächen eine Grundfläche für bauliche Anlagen von 120 m², auf den mit „(B)“ bezeichneten Fläche eine Grundfläche von 150 m², auf den mit „(C)“ bezeichneten Flächen eine Grundfläche von 170 m², auf den mit „(D)“ bezeichneten Flächen eine Grundfläche von 200 m², auf den mit „(E)“ bezeichneten Flächen eine Grundfläche von 250 m² und auf den mit „(F)“ bezeichneten Flächen eine Grundfläche von 350 m² jeweils als Höchstmaß zulässig.][§2 Nr.8 | In den Wohngebieten ist auf den mit „1 Wo“ bezeichneten Flächen höchstens eine Wohnung je Wohngebäude, auf den mit „2 Wo“ bezeichneten Flächen sind höchstens zwei Wohnungen je Wohngebäude, auf den mit „3 Wo“ bezeichneten Flächen sind höchstens drei Wohnungen je Wohngebäude und auf den mit „4 Wo“ bezeichneten Flächen sind höchstens vier Wohnungen je Wohngebäude zulässig.][§2 Nr.16 | In allen Wohn- und Mischgebieten, für die kein Erhaltungsbereich festgesetzt ist, sind Dachflächen bis zu einer Neigung von 20 Grad mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und mindestens extensiv zu begrünen. Bei Ausfall der Begrünung ist gleichwertiger Ersatz zu schaffen. Ausnahmen von der Begrünung können bei wohnungsbezogenen Terrassen und technischen Anlagen zugelassen werden.][§2 Nr.17 | In den Wohngebieten ist mit Ausnahme der mit „(1)“ bezeichneten Fläche das Niederschlagswasser auf den Grundstücken zu versickern. Sollte eine Versickerung im Einzelfall nicht möglich sein, ist eine Rückhaltung und gedrosselte, verzögerte Einleitung in ein Oberflächengewässer oder Siel zulässig.]
    flaechenschluss
    • Ja
    MaxZahlWohnungen
    • 2
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1100
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • ReinesWohngebiet
    bauweise
    • 1000
    bauweiseWert
    • OffeneBauweise
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_7372f64c-2bec-443d-b75d-3603a39e0360

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_7372f64c-2bec-443d-b75d-3603a39e0360
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_7372f64c-2bec-443d-b75d-3603a39e0360
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • D377
    xpPlanDate
    • 1959-11-30
    ebene
    • 0
    flaechenschluss
    • Ja
    Z
    • 3
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_a3846a5b-212e-4e7d-930c-78c26b542222]
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 1000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • WohnBauflaeche
    detaillierteArtDerBaulNutzung
    • 11000
    detaillierteArtDerBaulNutzungWert
    • 11000
    bauweise
    • 2000
    bauweiseWert
    • GeschlosseneBauweise
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_73739a09-00c6-4258-8d98-72d0693bed85

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_73739a09-00c6-4258-8d98-72d0693bed85
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_73739a09-00c6-4258-8d98-72d0693bed85
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Niendorf30
    xpPlanDate
    • 1969-03-11
    uuid
    • EB6BE210-AAB1-4500-8862-EC858C49A1F8
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_76181837-7449-4f6b-97f4-ef40f57a3e67]
    flaechenschluss
    • Ja
    Zzwingend
    • 2
    vertikaleDifferenzierung
    • Nein
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_d0149857-e225-4916-a3c7-010439ff1096]
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 1000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • WohnBauflaeche
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1100
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • ReinesWohngebiet
    bauweise
    • 2000
    bauweiseWert
    • GeschlosseneBauweise
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_73743e86-d540-4c8d-8608-cc730d8ba99c

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_73743e86-d540-4c8d-8608-cc730d8ba99c
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_73743e86-d540-4c8d-8608-cc730d8ba99c
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • BSInnenstadt
    xpPlanDate
    • 1955-01-14
    text
    • Die Festsetzung Geschäftsgebiet nach der Baupolizeiverordnung wird in die Festsetzung Kerngebiet nach § 7 der Baunutzungsverordnung geändert.
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_783b3978-b9e4-4d24-828e-c5baef4361f4]
    refTextInhalt
    • [Hamburg-Altstadt 47-Neustadt 49 §2 Nr.2.1.1 | 2. In den Kerngebieten gilt: 2.1 für Wohnungen: 2.1.1 Werden an Gebäudeseiten Pegel von 60 dB(A) in der Nacht (22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) erreicht oder überschritten, sind Schlafräume zur lärmabgewandten Gebäudeseite zu orientieren. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen. Werden an Gebäudeseiten Pegel von 70 dB(A) am Tag (6.00 Uhr bis 22.00 Uhr) erreicht oder überschritten, sind vor den Fenstern der zu dieser Gebäudeseite orientierten Wohnräume bauliche Schallschutzmaßnahmen in Form von verglasten Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten) oder vergleichbare Maßnahmen vorzusehen. Zusätzlich ist durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel Doppelfassaden, verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten), besondere Fensterkonstruktionen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Schlafräumen ein Innenraumpegel bei teilgeöffneten Fenstern von 30 dB(A) während der Nachtzeit nicht überschritten wird. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme in Form von verglasten Vorbauten, muss dieser Innenraumpegel bei teilgeöffneten Bauteilen erreicht werden. Für einen Außenbereich einer Wohnung ist entweder durch Orientierung an lärmabgewandten Gebäudeseiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen, wie zum Beispiel verglaste Vorbauten mit teilgeöffneten Bauteilen, sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegelminderung erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenbereich ein Tagpegel von kleiner 65 dB(A) erreicht wird.][Hamburg-Altstadt 47-Neustadt 49 §2 Nr.2.1.2 | 2. In den Kerngebieten gilt: 2.1 für Wohnungen: 2.1.2 Entlang der Straßen Bei dem Neuen Krahn/Bei den Mühren/Katharinenkirchhof/Zippelhaus, Caffamacherreihe, Dammtorstraße, Domstraße/Steinstraße, Esplanade, Glockengießerwall, Holstenwall, Johannisbollwerk/Vorsetzen, Jungfernstieg (einschließlich Gänsemarkt Nordseite), Kaiser-Wilhelm-Straße (einschließlich Axel-Springer-Platz), Klosterwall und Ludwig-Erhard-Straße/Willy-Brandt-Straße sind Wohnungen nur zulässig, wenn nachgewiesen wird, dass die vor den Fenstern der Aufenthaltsräume ermittelte Konzentration für Stickstoffdioxid (NO2) unter dem in der Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen (39. BImSchV) vom 2. August 2010 (BGBl. I S. 1065) aufgeführten Jahresmittelgrenzwert für NO2 liegt.][Hamburg-Altstadt 47-Neustadt 49 §2 Nr.2.2.1 | 2. In den Kerngebieten gilt: 2.2 für sonstige Nutzungen: 2.2.1 Aufenthaltsräume, insbesondere Pausen- und Ruheräume, sind durch geeignete Grundrissgestaltungen den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit eine Anordnung an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, ist für diese Räume ein ausreichender Schallschutz an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude durch bauliche Maßnahmen vorzusehen.][Hamburg-Altstadt 47-Neustadt 49 §2 Nr.2.2.2 | 2. In den Kerngebieten gilt: 2.2 für sonstige Nutzungen: 2.2.2 Entlang der Straßen Bei dem Neuen Krahn/Bei den Mühren/Katharinenkirchhof/Zippelhaus, Caffamacherreihe, Dammtorstraße, Domstraße/Steinstraße, Esplanade, Glockengießerwall, Holstenwall, Johannisbollwerk/Vorsetzen, Jungfernstieg (einschließlich Gänsemarkt Nordseite), Kaiser-Wilhelm-Straße (einschließlich Axel-Springer-Platz), Klosterwall und Ludwig-Erhard-Straße/Willy-Brandt-Straße ist eine kontrollierte Be- und Entlüftung vorzusehen, wenn die vor den Fenstern der Aufenthaltsräume ermittelte Konzentration für Stickstoffdioxid (NO2) über dem in der Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen aufgeführten Jahresmittelgrenzwert für NO2 liegt. In diesem Fall ist nachzuweisen, dass die Konzentration für NO2 an dem Ort, an dem die Frischluft angesaugt wird, unter dem in der Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen aufgeführten Jahresmittelgrenzwert für NO2 liegt. Alternativ sind geeignete Systeme zur Schadstofffilterung am Ort der Frischluftzufuhr zulässig.]
    flaechenschluss
    • Ja
    Z
    • 5
    Z_Staffel
    • 1
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 2000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • GemischteBauflaeche
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1600
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • Kerngebiet
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_73764e4c-0544-4480-a745-db49539d36c9

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_73764e4c-0544-4480-a745-db49539d36c9
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_73764e4c-0544-4480-a745-db49539d36c9
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Neugraben-Fischbek66
    xpPlanDate
    • 2017-11-15
    gliederung2
    • (F)
    ebene
    • 0
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_5558aeac-2bf2-400f-86e2-1118fa17badf]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_82d73068-4d31-46f4-bde0-46c9080f9f24][XPLAN_XP_PPO_e090b804-7bec-4e3f-a2a3-742ab1a26e7e][XPLAN_XP_PPO_1390710e-fd6c-484a-b34b-8898a93cb4a4][XPLAN_XP_PPO_7b4f0ce3-08e0-48ac-a892-61a86feb78f9][XPLAN_XP_PPO_93b74d14-3545-4895-a044-20d5786f9c06]
    startBedingung
    endeBedingung
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.3 | In den allgemeinen Wohngebieten, mit Ausnahme der mit „(B)“ bezeichneten Wohngebiete, sind Läden nach § 4 Absatz 2 Nummer 2 der Baunutzungsverordnung unzulässig. Ausnahmen nach § 4 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung werden ausgeschlossen.][§2 Nr.6 | Auf der mit „(C)“ bezeichneten Fläche des allgemeinen Wohngebietes kann die festgesetzte Grundflächenzahl für Nutzungen nach § 19 Absatz 4 Satz 1 der Baunutzungsverordnung bis zu einer Grundflächenzahl von 0,4 überschritten werden.][§2 Nr.12 | Innerhalb der als allgemeines Wohngebiet ausgewiesenen Flächen ist für je 150 m² der zu begrünenden Grundstücksflächen mindestens ein kleinkroniger Baum oder für je 300 m² der zu begrünenden Grundstücksflächen mindestens ein großkroniger Baum zu pflanzen.][§2 Nr.17 | Dächer von Gebäuden mit mehr als zwei Vollgeschossen sind mit Flach- oder flachgeneigten Dächern mit einer Dachneigung bis maximal 20 Grad und mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und extensiv zu begrünen.][§2 Nr.19 | In den mit „(E)“ bezeichneten allgemeinen Wohngebieten sind Stellplatzanlagen nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche ebenerdig oder unterhalb der Geländeoberfläche zulässig.][§2 Nr.20 | In den allgemeinen Wohngebieten südlich des Retentionsgrabens sind die Geh- und Fahrwege sowie ebenerdige Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.21 | In den allgemeinen Wohngebieten ist das auf den privaten Grundstücken anfallende Niederschlagswasser zu versickern, sofern es nicht gesammelt oder genutzt wird; eine Ableitung ist unzulässig. In den mit „(F)“ bezeichneten allgemeinen Wohngebieten sowie der mit „(F)“ bezeichneten Gemeinbedarfsfläche kann das anfallende Niederschlagswasser, soweit es nicht versickert, gesammelt oder genutzt wird, oberirdisch und oberflächennah in das offene Oberflächenentwässerungssystem eingeleitet werden.][§2 Nr.22 | In den allgemeinen Wohngebieten südlich des Retentionsgrabens ist die Oberkante des Erdgeschossfußbodens mindestens 0,2 m bis maximal 0,5 m über der Höhe des zugehörigen Straßenabschnittes herzustellen.][§3 Nr.2 | In den allgemeinen Wohngebieten mit der zwingenden Festsetzung der Geschossigkeit „II+Staffelgeschoss“ ist das Staffelgeschoss bündig zur straßenseitigen Fassade auszuführen. Als Dachformen sind hier lediglich Flachoder flachgeneigte Dächer mit einer Neigung bis maximal 20 Grad sowie Pultdächer zulässig.][§3 Nr.4 | Einfriedigungen sind zu den öffentlichen Grünflächen sowie zu den Verkehrsflächen ausschließlich als Laubgehölzhecken (gemäß Pflanzliste) bis zu einer Höhe von 1,50 m herzustellen. Grundstücksseitig können Zäune zugelassen werden, wenn diese in ihrer Höhe die Hecken nicht überragen.]
    flaechenschluss
    • Ja
    dachgestaltung
    GRZ
    • 0.4
    Z
    • 2
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1200
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • AllgWohngebiet
    bauweise
    • 1000
    bauweiseWert
    • OffeneBauweise
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    • 1
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    refTextInhalt
    • [§2 Nr.6 | Im mit „MI 1“ bezeichneten Mischgebiet sind Wohnungen im Erdgeschoss und in dem mit „(I)“ bezeichneten Teilbereich unzulässig.][§2 Nr.7 | In den Mischgebieten sind Gartenbaubetriebe, Tankstellen, Vergnügungsstätten sowie Prostitutionsbetriebe und prostitutionsähnliche Nutzungen jeder Art unzulässig. Einzelhandelsbetriebe sowie Schank- und Speisewirtschaften sind nur als Ausnahme zulässig.][§2 Nr.8 | Im mit „MI 1“ bezeichneten Mischgebiet ist die als Höchstmaß zulässige Gebäudehöhe nur dann zulässig, wenn sie von der mit „(F)“ bezeichneten Baugrenze oberhalb der dort festgesetzten Traufhöhe in einem Winkel von maximal 70 Grad zurückgesetzt ist.][§2 Nr.18 | Gewerbliche Aufenthaltsräume und Betriebswohnungen sind entlang der Stresemannstraße und des Bahrenfelder Steindamms durch geeignete Grundrissgestaltung der lärmabgewandten Gebäudeseite zuzuordnen. Soweit die Anordnung an den vom Verkehrslärm abgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Schallschutz an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude durch bauliche Maßnahmen geschaffen werden.][§2 Nr.20 | Im mit „MI 1“ bezeichneten Mischgebiet sind einseitig zum Gewerbegebiet orientierte Wohnungen unzulässig. Wohn- und Schlafräume sind zu den vom Gewerbegebiet abgewandten Fassaden (Süd, Ost, West) anzuordnen. Haben die Wohn- und Schlafräume zusätzlich Fenster an der dem Gewerbegebiet zugewandten Gebäudeseite, so müssen diese nicht öffenbar ausgeführt werden. Sofern die Fenster öffenbar ausgeführt werden sollen oder eine Anordnung aller Wohn- und Schlafräume einer Wohnung an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, ist vor den Fenstern der Wohn- und Schlafräume durch bauliche Schallschutzmaßnahmen in Form von einzelnen baulichen Maßnahmen, wie zum Beispiel verglasten Vorbauten, Vorhangfassaden oder vergleichbare Maßnahmen oder einer Kombination mehrerer Maßnahmen sicherzustellen, dass 0,5 m vor dem geöffneten Fenster die Immissionsrichtwerte der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm sowie die zulässigen Spitzenpegel nicht überschritten werden.][§2 Nr.25 | In den Mischgebieten sowie in dem mit „WA 1“ bezeichneten allgemeinen Wohngebiet ist je 350 m² nicht überbaubarer Grundstücksfläche ein kleinkroniger Baum mit einem Stammumfang von mindestens 16 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, zu pflanzen.]
    flaechenschluss
    • Ja
    GRZ
    • 1
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    GF
    • 10300
    GFUOM
    • m2
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1500
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • Mischgebiet
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    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Harburg40
    xpPlanDate
    • 1976-06-15
    ebene
    • 1
    flaechenschluss
    • Nein
    gehoertZuBP_Bereich
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    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 2000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • GemischteBauflaeche
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1600
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • Kerngebiet
    bauweise
    • 2000
    bauweiseWert
    • GeschlosseneBauweise