https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_0afc79aa-600e-4b7c-bd48-ceb099bcf612
gmlId
- XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_0afc79aa-600e-4b7c-bd48-ceb099bcf612
gehoertZuBereich
- [XPLAN_BP_BEREICH_bf3fdb36-709c-46f4-9e91-18e5f1bf6c02]
wirdDargestelltDurch
- [XPLAN_XP_PPO_397019ae-94ec-49d1-9b63-b98d923cb7e2][XPLAN_XP_PPO_2375d61a-8c8b-4d28-a9f3-4f80c2bbdf4a][XPLAN_XP_PPO_22c17b65-b556-4d32-a546-b1d032430b40][XPLAN_XP_PPO_6db1fcf1-f243-4213-8636-4735aa0566c2][XPLAN_XP_PPO_56f43c1f-e21c-4cc9-91d6-ebdead165ada]
refTextInhalt
- [§2 Nr.4 | In den mit „(C)" bezeichneten Bereichen der reinen Wohngebiete wird für Gebäude mit einem Vollgeschoss für Traufseiten eine maximale Außenwandhöhe von 3,75 m festgesetzt.][§2 Nr.5 | Für Gebäude in den reinen Wohngebieten mit zwei Vollgeschossen wird für Traufseiten eine maximale Außenwandhöhe von 6,5 m festgesetzt.][§2 Nr.6 | In den mit „(C)" bezeichneten Bereichen der reinen Wohngebiete darf die maximale Höhe des Erdgeschossrohfußbodens die nach Nummer 7 festgesetzten Bezugspunkte nicht überschreiten.][§2 Nr.8 | In den mit „(C)" bezeichneten Bereichen der reinen Wohngebiete darf die Dachneigung nicht weniger als 20 Grad betragen und wird für Gebäude mit zwei Vollgeschossen auf maximal 40 Grad begrenzt.][§2 Nr.18 | Im allgemeinen Wohngebiet und in den reinen Wohngebieten, in denen nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig sind, ist für je angefangene 300 m² der nicht überbaubaren Grundstücksfläche ein Baum zu pflanzen oder zu erhalten.]
allgArtDerBaulNutzungWert
besondereArtDerBaulNutzung
besondereArtDerBaulNutzungWert