https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_11d0a0e6-02a2-4167-818e-b461dda45c5c
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- XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_11d0a0e6-02a2-4167-818e-b461dda45c5c
refTextInhalt
- [§2 Nr.3 | Im Sondergebiet „Bau- und Gartenfachmarkt" sind nur ein Bau- und Gartenfachmarkt für die unter Buchstaben a und b genannten Warensortimente mit einer maximal zulässigen Verkaufsfläche von 19.500 m und eine Imbiss-Gastronomie mit Backwarenverkauf auf einer Geschossfläche von höchstens 500 m², die in engem räumlichen und funktionalen Zusammenhang mit dem Bau- und Gartenfachmarkt stehen, zulässig.
a) Kernsortimente ohne Beschränkung der Verkaufsflächen:
- Holz,
- Baumaterial,
- Bauelemente wie Fenster, Türen,
- Dämmstoffe,
- Fliesen,
- Badezimmereinrichtung,
- Gartenmöbel,
- Selbstbaumöbel,
- großvolumige Bausätze wie Sauna, Carport, Lauben, Hundehütten, Gewächshäuser,
- Rollläden und Gitter,
- Installations- und Sanitärbedarf,
- Haustechnik,
- Eisenwaren, Kleineisenwaren,
- Beschläge,
- Werkzeuge,
- Arbeitskleidung,
- bau- und gartentechnische Elektrogeräte,
- Spielplatzgeräte,
- Zweiradzubehör,
- Kraftwagenzubehör (ohne Car-Hifi),
- Zäune,
- Pflanzen,
- Pflanzengefäße,
- Torf und Erden,
- Dünge- und Pflanzenschutzmittel,
- Plastikwaren wie Eimer, Wannen,
- Besenwaren.
b) Zentrenrelevante Randsortimente mit einer maximalen
Geschossfläche von insgesamt 1.200 m²:
- Teppiche,
- Wohnraumleuchten,
- Bastelartikel,
- Geschenk- und Dekoartikel,
- Glas, Porzellan, Keramik,
- Haushaltsgeräte,
- Reinigungsartikel,
- Heimtextilien,
- Campingbedarf,
- Zooartikel (einschließlich lebende Tiere),
- Schnittblumen,
- Fachliteratur.][§2 Nr.4 | Im Sondergebiet „Bau- und Gartenfachmarkt" kann der mit „(g)" bezeichnete Bereich der Stellplatzfläche auch als Ausstellungsfläche (zum Beispiel für Garten- und Gerätehäuser) genutzt werden.][§2 Nr.7 | In den Sondergebieten sind außer den festgesetzten Stellplätzen weitere Stellplätze nur innerhalb der überbaubaren Flächen und in Tiefgaragen zulässig.][§2 Nr.17 | Für Ausgleichsmaßnahmen werden den Sondergebieten die außerhalb des Plangebiets liegenden Teilflächen der Flurstücke 1825, 1826, 1829, 7396 und 7398 der Gemarkung Wilhelmsburg zugeordnet.]
gehoertZuBP_Bereich
- [XPLAN_BP_BEREICH_c0b700cc-1a0e-4641-8598-39488c9c9a79]
allgArtDerBaulNutzungWert
besondereArtDerBaulNutzung
besondereArtDerBaulNutzungWert