https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_c08ee300-4cf8-4d3e-871a-c4eb30d462a8
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- XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_c08ee300-4cf8-4d3e-871a-c4eb30d462a8
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- [XPLAN_BP_BEREICH_2518fa35-8e50-452b-9f56-89825e3673a2]
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refTextInhalt
- [§2 Nr.6 | In den Mischgebieten sind Gartenbaubetriebe und Tankstellen unzulässig.][§2 Nr.8 | In den Gewerbegebieten und Mischgebieten sind Bordelle und bordellartige Betriebe sowie Verkaufsräume und Verkaufsflächen, Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf den Verkauf von Artikeln, auf Darstellungen oder Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, unzulässig.][§2 Nr.19 | Für die mit „(G)" bezeichneten Bereiche gilt: Durch Anordnung der Baukörper oder durch geeignete Grundrissgestaltung sind die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Sofern eine Anordnung aller Wohn- und Schlafräume einer Wohnung an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, sind vorrangig die Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Für die Räume an den lärmzugewandten Gebäudeseiten muss ein ausreichender Schallschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.]
allgArtDerBaulNutzungWert
besondereArtDerBaulNutzung
besondereArtDerBaulNutzungWert