https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_c10bd07b-174d-45d9-947b-5aaeaf54dc4f
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- [§2 Nr.2 | Im allgemeinen Wohngebiet sind in den Erdgeschossen nur die für Wohnungen erforderlichen Gemeinschaftseinrichtungen sowie die der Versorgung des Gebiets dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe zulässig.][§2 Nr.5 | Im Kerngebiet auf dem Flurstück 748 sind in den Gebäuden
St. Anscharplatz 7, 9 und 10 Wohnungen oberhalb des ersten Vollgeschosses zulässig.][§2 Nr.6 | Im allgemeinen Wohngebiet und in den Kerngebieten dürfen Stellplätze nur in Tiefgaragen untergebracht werden.][§3 Nr.3 | Für die baulichen Anlagen auf den Flurstücken 741 bis 743 und 746 bis 748 sind für alle Außenwände nur rotbraune Ziegelsteine in Anlehnung an das Gebäude der Finanzbehörde und das Berolina- und Deutschlandhaus auf der Nordseite des Valentinskamps zu verwenden. Die Fassaden sollen senkrecht gegliedert werden. Die Geschoßunterteilungen in Erdgeschoß-, Normalgeschoß- und Staffelgeschoßzone sollen durch eine geeignete Gliederung in der Fassade allseitig erkennbar sein. Das Dach ist als Flachdach auszuführen.]
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besondereArtDerBaulNutzung
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