BP_BaugebietsTeilFlaeche



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  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_cbb61690-a773-435d-83ea-6a6f5830e85e

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_cbb61690-a773-435d-83ea-6a6f5830e85e
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    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_cbb61690-a773-435d-83ea-6a6f5830e85e
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    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Lurup63
    xpPlanDate
    • 2014-05-05
    ebene
    • 0
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_889a7186-0b02-4bce-ad97-5d80b7006de0]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_1bc21b0e-6a89-4791-981d-5e8164148b78][XPLAN_XP_PPO_d8170a5d-2fb9-4adf-89f9-6157aec44057]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.2 | Im Kerngebiet werden Nutzungen nach § 7 Absatz 2 Nummern 5, 6 und 7 und Ausnahmen nach § 7 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479), sowie Vergnügungsstätten insbesondere Spielhallen, Wettbüros und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 1 Absatz 2 des Hamburgischen Spielhallengesetzes vom 4. Dezember 2012 (HmbGVBl. S. 505), die der Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeiten dienen, sowie Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, ausgeschlossen.][§2 Nr.15 | In den Baugebieten mit Ausnahme der mit „WA 2“ bezeichneten Fläche sind Aufenthaltsräume von gewerblichen Nutzungen im Plangebiet – hier insbesondere die Pausen- und Ruheräume – durch geeignete Grundrissgestaltung den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung an den vom Verkehrslärm abgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Schallschutz an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude durch bauliche Maßnahmen geschaffen werden.][§2 Nr.22 | In den Baugebieten ist für je angefangene 150 m² der nichtüberbauten Grundstücksfläche mindestens ein kleinkroniger Baum oder für je angefangene 300 m² der nichtüberbauten Grundstücksfläche mindestens ein großkroniger Baum anzupflanzen.][§2 Nr.28 | In den Baugebieten sind befestigte Gehwege und ebenerdige Stellplatzflächen in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen. Feuerwehrumfahrten und -aufstellflächen auf zu begrünenden Flächen sind in vegetationsfähigem Aufbau (Schotterrasen) herzustellen.][§2 Nr.29 | Das in den Baugebieten von den Grundstücks- und Dachflächen anfallende Niederschlagswasser ist auf dem jeweiligen Grundstück über vegetationsbedeckte belebte Bodenzonen oder Rigolen zu versickern. Sollte im Einzelfall eine Versickerung unmöglich sein, kann ausnahmsweise eine Einleitung des nicht versickerbaren Niederschlagswassers in die öffentlichen Abwasseranlagen nach Maßgabe der zuständigen Stelle zugelassen werden. Die Regenwasserrückhaltung kann ober- oder unterirdisch erfolgen.]
    flaechenschluss
    • Ja
    Z
    • 1
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1600
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • Kerngebiet
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_cbb686f1-97dd-44d8-8e86-77be93220cc8

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_cbb686f1-97dd-44d8-8e86-77be93220cc8
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    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_cbb686f1-97dd-44d8-8e86-77be93220cc8
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Wellingsbuettel16
    xpPlanDate
    • 2014-08-25
    gliederung1
    • (B)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_238f8087-f839-4541-a954-0f4b0e3ca11f]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.2 | In den reinen Wohngebieten sind Anlagen für soziale Zwecke allgemein zulässig.][§2 Nr.7 | In den Wohngebieten ist je Baugrundstück auf den mit „(A)" bezeichneten Flächen eine Grundfläche für bauliche Anlagen von 120 m², auf den mit „(B)" bezeichneten Flächen eine Grundfläche von 150 m², auf den mit „(C)" bezeichneten Flächen eine Grundfläche von 170 m², auf den mit „(D)" bezeichneten Flächen eine Grundfläche von 200 m², auf den mit „(E)" bezeichneten Flächen eine Grundfläche von 250 m² und auf den mit „(F)" bezeichneten Flächen eine Grundfläche von 350 m² jeweils als Höchstmaß zulässig.][§2 Nr.11 | In den Wohngebieten ist auf den mit „1 Wo" bezeichneten Flächen höchstens eine Wohnung je Wohngebäude, auf den mit „2 Wo" bezeichneten Fläche sind höchstens zwei, auf den mit „3 Wo" bezeichneten Flächen höchstens drei, auf den mit „4 Wo" bezeichneten Flächen höchstens vier, auf den mit „5 Wo" bezeichneten Flächen höchstens fünf und auf den mit „6 Wo" bezeichneten Flächen sind höchstens sechs Wohnungen je Wohngebäude zulässig.]
    flaechenschluss
    • Ja
    MaxZahlWohnungen
    • 2
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 1000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • WohnBauflaeche
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1100
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • ReinesWohngebiet
    bauweise
    • 1000
    bauweiseWert
    • OffeneBauweise
    bebauungsArt
    • 1000
    bebauungsArtWert
    • Einzelhaeuser
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_cbb9791f-5dca-4046-aa26-a27d6192f203

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_cbb9791f-5dca-4046-aa26-a27d6192f203
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_cbb9791f-5dca-4046-aa26-a27d6192f203
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Lohbruegge18
    xpPlanDate
    • 1965-07-06
    ebene
    • 0
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.2 | Die nicht überbauten Teile der Baugrundstücke im Wohngebiet sind von Werbung freizuhalten sowie gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten mit Ausnahme der erforderlichen Fahr- und Gehwege.]
    flaechenschluss
    • Ja
    Z
    • 2
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_d70ea0f3-58ef-4aab-a776-5a484e346399]
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 1000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • WohnBauflaeche
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1100
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • ReinesWohngebiet
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_cbc0bf8f-576b-421c-b37a-d287bde0e6f7

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_cbc0bf8f-576b-421c-b37a-d287bde0e6f7
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_cbc0bf8f-576b-421c-b37a-d287bde0e6f7
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Wellingsbuettel16
    xpPlanDate
    • 2014-08-25
    gliederung1
    • (D), (8)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_238f8087-f839-4541-a954-0f4b0e3ca11f]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.2 | In den reinen Wohngebieten sind Anlagen für soziale Zwecke allgemein zulässig.][§2 Nr.7 | In den Wohngebieten ist je Baugrundstück auf den mit „(A)" bezeichneten Flächen eine Grundfläche für bauliche Anlagen von 120 m², auf den mit „(B)" bezeichneten Flächen eine Grundfläche von 150 m², auf den mit „(C)" bezeichneten Flächen eine Grundfläche von 170 m², auf den mit „(D)" bezeichneten Flächen eine Grundfläche von 200 m², auf den mit „(E)" bezeichneten Flächen eine Grundfläche von 250 m² und auf den mit „(F)" bezeichneten Flächen eine Grundfläche von 350 m² jeweils als Höchstmaß zulässig.][§2 Nr.11 | In den Wohngebieten ist auf den mit „1 Wo" bezeichneten Flächen höchstens eine Wohnung je Wohngebäude, auf den mit „2 Wo" bezeichneten Fläche sind höchstens zwei, auf den mit „3 Wo" bezeichneten Flächen höchstens drei, auf den mit „4 Wo" bezeichneten Flächen höchstens vier, auf den mit „5 Wo" bezeichneten Flächen höchstens fünf und auf den mit „6 Wo" bezeichneten Flächen sind höchstens sechs Wohnungen je Wohngebäude zulässig.][§2 Nr.16 | Auf den mit „(8)" und „(9)" bezeichneten Flächen sind durch Anordnung der Baukörper oder durch geeignete Grundrissgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Sofern eine Anordnung aller Wohn- und Schlafräume einer Wohnung an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, sind vorrangig die Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Für die Räume an den lärmzugewandten Gebäudeseiten muss ein ausreichender Schallschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden. Wohn-/ Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.]
    flaechenschluss
    • Ja
    MaxZahlWohnungen
    • 5
    Z
    • 2
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 1000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • WohnBauflaeche
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1100
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • ReinesWohngebiet
    bauweise
    • 1000
    bauweiseWert
    • OffeneBauweise
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_cbc1ca33-925b-4085-8188-5baa92c2aecd

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_cbc1ca33-925b-4085-8188-5baa92c2aecd
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_cbc1ca33-925b-4085-8188-5baa92c2aecd
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Niendorf17
    xpPlanDate
    • 1964-03-18
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.1 | Die im Plan festgesetzte Zahl der Vollgeschosse ist einzuhalten, soweit sie nicht als Höchstwert bezeichnet ist. Werbeanlagen sind nur bei gewerblicher Nutzung bis zur Fensterbrüstung des ersten Obergeschosses zulässig. Feue-rungsanlagen sind so einzurichten, daß die Nachbarschaft nicht durch Rauch, Ruß oder Gase belästigt wird.][§2 Nr.3 | Die nicht überbauten Teile der Baugrundstücke sind von Werbung freizuhalten sowie gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten mit Ausnahme der erforderlichen Fahr- und Gehwege. Bei Errichtung von Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen ist ein Kinderspielplatz auf dem Bau-grundstück oder in der Nähe anzulegen; je Wohnung sind in der Regel 5,0 qm erforderlich. Die Herrichtung wird im Baugenehmigungsverfahren näher festgelegt.]
    flaechenschluss
    • Ja
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_5ede1bd0-2c7b-4692-b98c-1b15b0c47535]
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1100
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • ReinesWohngebiet
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_cbc2ac4e-e89b-4082-9ee9-8f68f4a43588

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_cbc2ac4e-e89b-4082-9ee9-8f68f4a43588
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_cbc2ac4e-e89b-4082-9ee9-8f68f4a43588
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Wilhelmsburg91
    xpPlanDate
    • 2024-12-09
    gliederung1
    • 3
    gliederung2
    • (GE 3-2)
    ebene
    • 0
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_f7bb751e-ba93-45f0-89bd-c54643ae1e15]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_6981d0a7-1ec8-4b29-8801-250eb993ddb7][XPLAN_XP_PPO_10d60f27-20b8-467e-bc37-4d7871927a56]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr. 12 | In den Gewerbegebieten werden Ausnahmen nach § 8 Absatz 3 Nummer 1 BauNVO für Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter und nach § 8 Absatz 3 Nummer 3 BauNVO für Vergnügungsstätten ausgeschlossen. Im Gewerbegebiet mit der Ordnungsnummer „2“ sind Anlagen für sportliche Zwecke nach § 8 Absatz 2 Nummer 4 BauNVO unzulässig.][§2 Nr. 13 | In den Gewerbegebieten sind unzulässig: 13.1 Anlagen und Betriebe, die hinsichtlich ihrer Luftschadstoff- und Geruchsemissionen das Wohnen in den angrenzenden Baugebieten wesentlich stören, wie regelhaft Lackierereien, Tischlereien, Brotfabriken, Fleischzerlegebetriebe, Räuchereien, kunststofferhitzende Betriebe oder in ihrer Wirkung vergleichbare Betriebe. Ausnahmen sind zulässig, wenn im Genehmigungsverfahren eine immissionsschutzrechtliche Verträglichkeit mit der Nachbarschaft nachgewiesen werden kann, 13.2 Anlagen/Betriebsbereiche im Sinne von § 3 Absatz 5a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in der Fassung vom 17. Mai 2013 (BGBl. 2013 I S. 1275, 2021 I S. 123), zuletzt geändert am 3. Juli 2024 (BGBl. I Nr. 225 S. 1, I Nr. 340 S. 1), die der Störfall-Verordnung (12. BImSchV) in der Fassung vom 15. März 2017 (BGBl. I S. 484, 3527), zuletzt geändert am 3. Juli 2024 (BGBl. I Nr. 225 S. 1, 10), unterliegen, 13.3 Einzelhandelsbetriebe; ausgenommen hiervon sind Versandhandelsbetriebe ohne Verkauf an Endverbraucher vor Ort sowie Einzelhandelsbetriebe, die mit nicht zentrenrelevanten Sortimenten handeln. Ausnahmsweise können Verkaufsstätten zugelassen werden, die in einem unmittelbaren räumlichen und funktionalen Zusammenhang mit einem Gewerbe- oder Handwerksbetrieb stehen (Werksverkauf), wenn sie mit nicht zentrenrelevanten Sortimenten handeln und die jeweilige Summe der Verkaufs- und Ausstellungsfläche nicht mehr als zehn v. H. der Geschossfläche des Betriebs und maximal 150 m² Geschossfläche beträgt, 13.4 Bordelle und bordellartige Betriebe, 13.5 Festhallen und Festsäle.][§2 Nr. 14 | In den Gewerbegebieten mit den Ordnungsnummern „1“ und „3“ sind Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke allgemein zulässig.][§2 Nr. 17 | In den Gewerbe- und Industriegebieten sind Dach- und Technikaufbauten bis maximal 4,5 m Höhe zulässig. Ein Überschreiten der festgesetzten Gebäudehöhe für technische Aufbauten (wie zum Beispiel Dachaufbauten, Zu- und Abluftanlagen) ist – mit Ausnahme der Gewerbe- und Industriegebietsteilflächen der Flurstücke 1632, 14180, 14181 und 8839 der Gemarkung Wilhelmsburg – bis zu 3 m zulässig.][§2 Nr. 21 | Im urbanen Gebiet mit der Ordnungsnummer „5“ und in den Gewerbegebieten mit den Ordnungsnummern „2“ und „3“ gilt für die Abschnitte der Baukörper, die in der Nebenzeichnung zum Lärmschutz mit „(C)“ gekennzeichnet sind: gewerbliche Aufenthaltsräume – hier insbesondere Pausen- und Ruheräume – sind durch geeignete Grundrissgestaltung den verkehrslärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung an den vom Verkehrslärm abgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Schallschutz an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude durch bauliche Maßnahmen geschaffen werden.][§2 Nr. 26 | In den Gewerbegebieten mit den Ordnungsnummern „1“ und „3“ und im Industriegebiet mit der Ordnungsnummer „1“ – westlicher Teil – sind nur Vorhaben (Betriebe und Anlagen) zulässig, deren Geräusche die in den folgenden Tabellen angegebenen Emissionskontingente LEK nach DIN 45691 „Geräuschkontingentierung“, Abschnitt 5 weder am Tag (6 Uhr bis 22 Uhr) noch in der Nacht (22 Uhr bis 6 Uhr) überschreiten: Teilfläche LEK, Tag (6 bis 22 Uhr), LEK, Nacht (22 bis 6 Uhr), dB(A) dB(A) GE 1 56 53 GI 1-1 60 54 GI 1-2 58 55 GI 1-3 60 57 GE 3-1 55 47 GE 3-2 53 46 Einsichtnahmestelle der DIN 45691: Freie und Hansestadt Hamburg, Staatsarchiv, zur kostenfreien Einsicht für jedermann niedergelegt; Bezugsquelle der DIN 45691: Beuth Verlag GmbH, Berlin.][§2 Nr. 33 | In den allgemeinen Wohngebieten – mit Ausnahme der in der Nebenzeichnung zur Gestaltung mit „(H)“ bezeichneten Abschnitte der Baukörper –, in den urbanen Gebieten – mit Ausnahme des Gebäudes in den urbanen Gebieten mit den Ordnungsnummern „4“ und „5“ mit einer zulässigen Gebäudehöhe von 12 m NHN –, im Sondergebiet „Mobilität und Gewerbe“ und in den Gewerbegebieten mit den Ordnungsnummern „1“ und „3“ sind die Dachflächen von Gebäuden mit zulässigen Gebäudehöhen von über 9 m NHN zu begrünen. Im Sondergebiet „Mobilität und Gewerbe“ und im Gewerbegebiet mit der Ordnungsnummer „1“ sind oberste Stell- beziehungsweise Parkplatzebenen mit einem begrünten Dach auszuführen. Die Dachbegrünungsflächen sind mit einem mindestens 12 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und dauerhaft zu unterhalten. 33.1 Dachflächen, die der Belichtung, der Be- und Entlüftung oder der Aufnahme von technischen Anlagen – mit Ausnahme von Anlagen zur Nutzung der Sonnenenergie – dienen, sowie Dachterrassen sind von der Begrünungspflicht ausgenommen, sofern die betreffenden Dachflächen zu mindestens 50 v. H. – bezogen auf die jeweilige Gebäudegrundfläche – begrünt werden. Geringfügige Unterschreitungen sind zulässig, wenn die entsprechende Menge durchwurzelbaren Substrats (120 Liter pro m² zu begrünende Dachfläche) erhalten bleibt. 33.2 Erforderliche Flächen für Sport- und Spielflächen im Gewerbegebiet mit der Ordnungsnummer „3“ können vollständig von der Begrünung ausgenommen werden.][§2 Nr. 34 | In den allgemeinen Wohngebieten, in den urbanen Gebieten und in den Gewerbegebieten mit den Ordnungsnummern „1“ und „3“ sind nicht überbaute Tiefgaragenflächen und Dachflächen von Gebäuden mit zulässigen Gebäudehöhen bis maximal 9 m über NHN mit einem mindestens 60 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau – exklusive Drainageschicht – zu versehen und zu begrünen. Hiervon können erforderliche Flächen für Terrassen, Wege, Freitreppen und Kinderspielflächen sowie an Gebäude unmittelbar anschließende Flächen in einer Tiefe von 50 cm ausgenommen werden. Im Bereich anzupflanzender Bäume muss auf einer Fläche von 12 m² je Baum der Substrataufbau mindestens 1 m betragen.][§2 Nr. 35 | In den allgemeinen Wohngebieten, in den urbanen Gebieten – mit Ausnahme der urbanen Gebiete mit den Ordnungsnummern „2“ und „3“ – und in den Gewerbegebieten – mit Ausnahme des Gewerbegebietes mit der Ordnungsnummer „1“ – sind mindestens 20 v. H. der Grundstücksfläche als offene Vegetationsfläche anzulegen und zu begrünen. Nach § 2 Nummer 34 begrünte, nicht überbaute Tiefgaragenflächen und Dachflächen von Gebäuden mit zulässigen Gebäudehöhen bis maximal 9 m über NHN sind anrechenbar.][§3 Nr. 1 | In den allgemeinen Wohngebieten, urbanen Gebieten, den Gewerbegebieten mit den Ordnungsnummern „1“ und „3“ und im Sondergebiet „Mobilität und Gewerbe“ sind die Dachflächen der Gebäude als Flachdächer oder flach geneigte Dächer mit einer Neigung bis 20 Grad auszuführen. 75 v. H. der Dachflächen der Gebäude in den in der Nebenzeichnung zur Gestaltung mit „(H)“ bezeichneten Flächen sind mit einer Neigung von 20 bis 50 Grad auszuführen.][§3 Nr. 2 | Für die in der Nebenzeichnung zur Gestaltung gekennzeichneten Gebäudefassaden gelten folgende Regeln zur Farbgestaltung: 2.1. Für die mit „(I)“ bezeichneten Fassaden sind dunkelrote Rottöne der NCS-Farben (Natural Color System) S5030-R, S4040-R des Index 2050 zulässig. 2.2. Für die mit „(J)“ bezeichneten Fassaden sind mittlere Rot-töne der NCS-Farben S4050-Y70R, S2060-Y90R, S2050-Y90R des Index 2050 zulässig. 2.3. Für die mit „(K)“ bezeichneten Fassaden sind orange-rote Farbtöne der NCS-Farben S3050-Y80R, S2060-Y70R, S2050-Y60R, S1050-Y70R des Index 2050 zulässig. 2.4. Für die mit „(L)“ bezeichneten Fassaden sind Rottöne der NCS-Farben S5030-R, S4040-R, S4050-Y70R, S2060-Y90R, S2050-Y90R, S3050-Y80R, S2060-Y70R, S2050-Y60R, S1050-Y70R des Index 2050 mit Zusatzelementen Holz: naturbelassen und Beton: Sichtbeton der NCS-Farbe S2002-B des Index 2050 zulässig. 2.5. Für die mit „(M)“ bezeichneten Fassaden sind nur helle Farben der NCS-Farben S2002-Y20R, S0603-G40Y, S0603-R60B des Index 2050, mit roten Akzenten der NCS-Farben S4040-R, S2060-Y70R des Index 2050 mit einem Anteil von mindestens 10 v. H. und maximal 50 v. H. zulässig. Einsichtnahmestelle der NCS-Farbpalette: Freie und Hansestadt Hamburg, Staatsarchiv; zur kostenfreien Einsicht für jedermann niedergelegt.][§3 Nr. 3 | Für die in der Nebenzeichnung zur Gestaltung gekennkeichneten Gebäudefassaden gelten folgende Regeln zu den Fassadenmaterialien: 3.1. Für die mit „(AA)“ bezeichneten Fassaden sind mindestens 80 v. H. Beton zulässig. 3.2. Für die mit „(AB)“ bezeichneten Fassaden sind mindestens 20 v. H. und maximal 40 v. H. Beton zulässig. 3.3. Für die mit „(AC)“ bezeichneten Fassaden sind mindestens 80 v. H. Holz zulässig. 3.4. Für die mit „(AD)“ bezeichneten Fassaden sind mindestens 30 v. H. und maximal 80 v. H. Holz zulässig. 3.5. Für die mit „(AE)“ bezeichneten Fassaden sind mindestens 30 v. H. und maximal 60 v. H. Holz zulässig. 3.6. Für die mit „(AF)“ bezeichneten Fassaden sind mindestens 20 v. H. und maximal 50 v. H. Holz zulässig. 3.7 Für alle sonstigen Fassadenflächen in den allgemeinen Wohngebieten und in den urbanen Gebieten sind als Materialien Vollklinker oder Vollziegel zulässig.][§3 Nr. 4 | Ausnahmen von den Festsetzungen in § 3 Nummern 2 bis 3.7 sind zulässig, wenn Gebäude oder deren Fassaden aus Holz oder anderen nachwachsenden Baustoffen mit geringem Ausstoß von Treibhausgasen oder monolithisch (Lehm, Mauerwerk, Dämmbeton) hergestellt werden oder ein kreislaufwirtschaftliches Bauvorhaben umgesetzt wird.][§3 Nr. 5 | In den in der Nebenzeichnung zur Gestaltung mit „(N)“ bezeichneten Flächen ist ein Gebäudesockel in einer Höhe von mindestens 4,1 m über der nächst angrenzenden öffentlichen oder privaten Erschließungsfläche auszubilden.][§3 Nr. 6 | In den in der Nebenzeichnung mit „(O)“ bezeichneten Flächen ist ein Gebäudesockel in einer Höhe von mindestens 3 m über der nächst angrenzenden öffentlichen oder privaten Erschließungsfläche auszubilden.][§3 Nr. 7 | Im Plangebiet sind – mit Ausnahme der Industriegebiete, des Gewerbegebietes mit der Ordnungsnummer „2“, des Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Mobilität und Gewerbe“, der Flächen für Sport und Spielanlagen und der Gemeinbedarfsflächen – oberirdische Flächen für die Abfallbeseitigung sowie für Ablagerungen unzulässig.][§3 Nr. 8 | Für die in der Nebenzeichnung zur Gestaltung mit „(P)“ bezeichneten Fassaden sind ausschließlich Loggien zulässig und Balkone unzulässig. Für die mit „(Q)“ bezeichneten Fassaden sind Loggien und Balkone erst ab dem zweiten Obergeschoss und mit einer Tiefe von maximal 2 m zulässig. Für die mit „(R)“ bezeichneten Fassaden sind Loggien unzulässig und Balkone mit einer Tiefe von maximal 2 m zulässig. Für die mit „(S)“ bezeichneten Fassaden sind Loggien zulässig und Balkone mit einer Tiefe von maximal 1,5 m zulässig.][§3 Nr. 9 | Für die in der Nebenzeichnung zur Gestaltung mit „(T)“ bezeichneten Fassaden ist eine immergrüne Fassadenbegrünung in unmittelbarer Nähe zu Fenstern unzulässig. In den mit „(U)“ bezeichneten Innenhöfen und Flächen zwischen den Gebäuden ist das Anpflanzen von großkronigen immergrünen Bäumen unzulässig. Jede zu den vorgenannten Innenhöfen und Flächen zugewandte Wohnung muss mindestens einen Wohn-/Aufenthaltsraum mit einer bodentiefen und mindestens 2 m breiten Fensteröffnung (Rohbaumaß) aufweisen.][§3 Nr. 14 | In den Gewerbegebieten und in den Industriegebieten sind Großwerbetafeln von mehr als 10 m² sowie Werbeanlagen oberhalb der unteren Dachkante der Gebäude unzulässig.]
    flaechenschluss
    • Ja
    GRZ
    • 0.55
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1700
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • Gewerbegebiet
    bauweise
    • 2000
    bauweiseWert
    • GeschlosseneBauweise
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_cbcd4b4c-148f-49f7-82eb-bdb9cc17171d

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    • 6.0
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    • BP_Plan
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    • Billwerder30-Bergedorf120-Neuallermoehe2-Lohbruegge95
    ebene
    • 0
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    • [XPLAN_BP_BEREICH_a0b50244-8f85-48f7-bf54-cf086e3c1c83]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PTO_cac679e6-7e63-467d-bc05-e61296a0a191][XPLAN_XP_PTO_ba01fcc5-462e-4d84-9796-5479a3210d93][XPLAN_XP_PTO_fd5920a6-3a2d-4965-ace6-7922b2b42461][XPLAN_XP_PTO_7817cac0-bd31-4d1d-808f-239ebb3c977b]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr. 3. | Die Sondergebiete „Großflächiger Einzelhandel und Wohnen“ dienen vorwiegend der Unterbringung von großflächigem Einzelhandel und Wohnen. Zulässig sind ▪ nur im Erdgeschoss großflächige Einzelhandelsbetriebe und nicht-großflächige Einzelhandelsbetriebe mit Ausnahme von Verkaufsräumen und -flächen, deren Zweck auf den Verkauf von Artikeln mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, ▪ Wohnungen ab dem ersten Obergeschoss, ▪ den Wohnungen zugeordnete Fahrradabstell- und Nebenräume sowie Eingangsbereiche auch im Erdgeschoss, ▪ Schank- und Speisewirtschaften, ▪ sonstige nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe mit Ausnahme von Bordellen und bordellartigen Betrieben, ▪ Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke, ▪ Vergnügungsstätten mit Ausnahme von glücksspielorientierten Vergnügungsstätten mit Gewinnmöglichkeit wie Spielhallen, Wettbüros und ähnliche Unternehmen sowie Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist und ▪ Räume für die Berufsausübung freiberuflich Tätiger und solcher Gewerbetreibender, die ihren Beruf in ähnlicher Art ausüben.]
    flaechenschluss
    • Ja
    GFZ
    • 2.1
    GRZ
    • 1
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 2100
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • Sonstiges Sondergebiet
    sondernutzung
    • [Allgemein: Großflächiger Einzelhandel|Nutzung: Großflächiger Einzelhandel und Wohnen]
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_cbcea476-58eb-4794-a7dd-045a33f1e71d

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    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_cbcea476-58eb-4794-a7dd-045a33f1e71d
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    • 4.1
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    • BP_Plan
    xpPlanName
    • BSHamm-Nord
    xpPlanDate
    • 1955-01-14
    ebene
    • 0
    flaechenschluss
    • Ja
    Z
    • 4
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_60223208-9471-4e49-a84c-575975cfbf40]
    rechtsstand
    • 1000
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    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 1000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • WohnBauflaeche
    detaillierteArtDerBaulNutzung
    • 11000
    detaillierteArtDerBaulNutzungWert
    • 11000
    bauweise
    • 2000
    bauweiseWert
    • GeschlosseneBauweise
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_cbd210a6-ee63-4b95-9e96-4a6de030512d

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    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_cbd210a6-ee63-4b95-9e96-4a6de030512d
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    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Billstedt92
    xpPlanDate
    • 1995-12-05
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_4bcc5ce5-3a9b-4910-89ce-97a415bcc534]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_9c755dc3-0afb-4438-a19f-1f9a298e1ae2][XPLAN_XP_PPO_b67d83c8-85ca-4e7b-ac43-b0c05a3f8b1e][XPLAN_XP_PPO_5cff6dc4-f5f9-4407-82d9-0692579715e6][XPLAN_XP_PPO_43057567-8c00-4355-86ee-a083330d489a]
    flaechenschluss
    • Ja
    GRZ
    • 0.4
    Z
    • 2
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1100
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • ReinesWohngebiet
    bauweise
    • 2000
    bauweiseWert
    • GeschlosseneBauweise
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_cbdb2327-8962-4e5d-a5a2-d0b4091e63c4

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_cbdb2327-8962-4e5d-a5a2-d0b4091e63c4
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    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_cbdb2327-8962-4e5d-a5a2-d0b4091e63c4
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Wellingsbuettel17
    xpPlanDate
    • 2015-08-11
    gliederung2
    • (3)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_ada79993-5a80-48ab-a5d3-e3872bded95f]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_11878f14-13f6-40f3-b141-2aa200b3340c][XPLAN_XP_PPO_070200dd-4a9a-4f4c-970a-ff2ccb44e3ed][XPLAN_XP_PPO_9973a651-30e0-4ea2-aa38-b2f138cd64d7]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.2 | In den allgemeinen Wohngebieten sind die der Versorgung des Gebiets dienenden Läden nur ausnahmsweise zulässig. Ausnahmen für Betriebe des Beherbergungsgewerbes, Gartenbaubetriebe und Tankstellen werden ausgeschlossen.][§2 Nr.3 | In den Wohngebieten sind Fahrwege sowie ebenerdige Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen. Für die in Satz 1 genannten Anlagen können Ausnahmen von der nach § 19 Absatz 4 Satz 2 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479), möglichen Überschreitung der zulässigen Grundfläche zugelassen werden.][§2 Nr.6 | Auf den nicht überbaubaren Flächen der Baugrundstücke sind Stellplätze und Garagen zulässig, sofern Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.7 | In den Wohngebieten darf die zulässige Höhe der Außenwand oberhalb des letzten zulässigen Vollgeschosses (Drempelhöhe) beidseitig höchstens 1,0 m betragen. Für Hauptgebäude sind ausschließlich nur geneigte Dächer mit Ausnahme von Pult- und Tonnendächern zulässig. Die Dachneigung muss mindestens 40 Grad betragen. Ausnahmen können zugelassen werden][§2 Nr.9 | Auf den mit „(3)" bezeichneten Flächen ist für einen Außenbereich einer Wohnung entweder durch Orientierung an lärmabgewandten Gebäudeseiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten) mit teilgeöffneten Bauteilen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegelminderung erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenbereich ein Tagpegel von kleiner 65 dB(A) erreicht wird.][§2 Nr.10 | Auf den mit „(3)" bezeichneten Flächen sind Schlafräume zur lärmabgewandten Gebäudeseite zu orientieren. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen. Wird an Gebäudeseiten ein Pegel von 70 dB(A) am Tag erreicht oder überschritten, sind vor den Fenstern der zu diesen Gebäudeseiten orientierten Wohnräume bauliche Schallschutzmaßnahmen in Form von verglasten Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten) oder vergleichbare Maßnahmen vorzusehen.]
    flaechenschluss
    • Ja
    GRZ
    • 0.3
    Z
    • 2
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1200
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • AllgWohngebiet