BP_BaugebietsTeilFlaeche



Filter
Sorting
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_d4426016-ce8b-4d3d-a7f8-e6fc622ddbd0

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_d4426016-ce8b-4d3d-a7f8-e6fc622ddbd0
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_d4426016-ce8b-4d3d-a7f8-e6fc622ddbd0
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • BSHarburg
    xpPlanDate
    • 1954-12-28
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_4bbfc897-2296-4520-9b2c-4cac769558ee]
    flaechenschluss
    • Ja
    MaxZahlWohnungen
    • 2
    Z
    • 1
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan
    allgArtDerBaulNutzung
    • 1000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • Wohnbaufläche
    detaillierteArtDerBaulNutzung
    • {}11000
    detaillierteArtDerBaulNutzungWert
    • Wohngebiet
    bauweise
    • 1000
    bauweiseWert
    • Offene Bauweise
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_d4445086-76a0-4e58-aae0-bd44bb143596

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_d4445086-76a0-4e58-aae0-bd44bb143596
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_d4445086-76a0-4e58-aae0-bd44bb143596
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Harburg61-Heimfeld45
    xpPlanDate
    • 2013-08-26
    gliederung2
    • (B)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_d42bcfa6-b422-4763-90b1-96abe1d74b97]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_c832defc-58a0-491c-af45-da248db5f0f3][XPLAN_XP_PPO_55098b42-e0cb-4ea4-94af-47582cd5b67a][XPLAN_XP_PPO_76a05946-2a7f-471b-9813-e158438097df]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.1 | In den Kerngebieten sind Einkaufszentren, großflächige Einzelhandels- und sonstige großflächige Handelsbetriebe im Sinne von § 11 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548, 1551), Vergnügungsstätten nach § 7 Absatz 2 Nummer 2 BauNVO sowie Tankstellen im Zusammenhang mit Parkhäusern und Großgaragen nach § 7 Absatz 2 Nummer 5 BauNVO unzulässig. Ausnahmen für Tankstellen nach § 7 Absatz 3 Nummer 1 BauNVO werden ausgeschlossen.][§2 Nr.2 | In den Kerngebieten sind Ausnahmen für sonstige Wohnungen nach § 7 Absatz 3 Nummer 2 BauNVO außer auf den mit „(A)" und „(F)" bezeichneten Flächen unzulässig. Darüber hinaus sind im Kerngebiet zwischen Ziegelwiesenkanal und Blohmstraße Wohnungen nach § 7 Absatz 2 Nummer 6 BauNVO sowie Anlagen für soziale Zwecke gemäß § 7 Absatz 2 Nummer 4 BauNVO soweit sie wohnähnlichen Charakter aufweisen, wie zum Beispiel Wohnheime, ausgeschlossen. In den Kerngebieten sind Ausnahmen für sonstige Wohnungen nach § 7 Absatz 3 Nummer 2 BauNVO außer auf den mit „(A)" und „(F)" bezeichneten Flächen unzulässig. Darüber hinaus sind im Kerngebiet zwischen Ziegelwiesenkanal und Blohmstraße Wohnungen nach § 7 Absatz 2 Nummer 6 BauNVO sowie Anlagen für soziale Zwecke gemäß § 7 Absatz 2 Nummer 4 BauNVO soweit sie wohnähnlichen Charakter aufweisen, wie zum Beispiel Wohnheime, ausgeschlossen.][§2 Nr.4 | In den Kerngebieten sind durch geeignete Grundrissgestaltung die Aufenthaltsräume den lärmabgewandten Gebäudeteilen zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Aufenthaltsräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden. Auf den mit „(A)" und - unbeschadet der Nummer 3 - mit „(F)" bezeichneten Kerngebietsflächen sind Wohnungen ausnahmsweise zulässig, sofern durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel Doppelfassaden, verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten), besondere Fensterkonstruktionen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen sichergestellt ist, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Schlafräumen ein Innenpegel bei teilgeöffneten Fenstern von 30 dB(A) während der Nachtzeit nicht überschritten wird. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme in Form von verglasten Vorbauten, muss dieser Innenraumpegel bei teilgeöffneten Bauteilen erreicht werden. Wohn- / Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen. Für den Außenbereich einer Wohnung ist entweder durch Orientierung an lärmabgewandten Gebäudeseiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen wie verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten) mit teilgeöffneten Bauteilen sicherzustellen, dass durch diese Maßnahmen insgesamt eine Schallpegelminderung erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenbereich ein Tagpegel von kleiner 65 dB(A) erreicht wird.][§2 Nr.6 | In den Kerngebieten ist es zulässig die festgesetzten Grundflächenzahlen für Nebenanlagen, Stellplätze und Garagen auf den mit „(B)" bezeichneten Flächen bis zu einer Grundflächenzahl von 0,8 zu überschreiten.][§2 Nr.11 | In den Kerngebieten sind mindestens 20 vom Hundert der Grundstücksflächen mit Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen. Weitere festgesetzte Anpflanzungen sind hierauf anrechenbar.][§2 Nr.15 | In den Kerngebieten sind Dächer von Gebäuden mit einer Neigung bis zu 20 Grad, bei denen die Fußbodenoberkante des obersten Geschosses nicht höher als 7 m über Gehweg liegt, mit Ausnahme technischer Aufbauten, Verglasungen und begehbaren Terrassen flächendeckend mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und extensiv zu begrünen.][§2 Nr.18 | In den Kerngebieten sind für Fledermäuse im Falle von Abbruch oder Sanierung von Gebäuden geeignete Ersatzquartiere zu schaffen. Die Anzahl der Ersatzquartiere bemisst sich bei Abbruch oder Sanierung nach der Anzahl der durch die Maßnahme verloren gehenden Fledermausquartiere.]
    flaechenschluss
    • Ja
    GRZ
    • 0.5
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 2000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • GemischteBauflaeche
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1600
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • Kerngebiet
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_d44a041c-911b-450e-a5e4-006266030e97

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_d44a041c-911b-450e-a5e4-006266030e97
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_d44a041c-911b-450e-a5e4-006266030e97
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Sasel6
    xpPlanDate
    • 1982-02-16
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_ea4dd1eb-925a-4ccb-986c-567673e1cea1]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_3e7795a0-e144-40a2-99c9-83e2480de894][XPLAN_XP_PPO_6f45682b-d040-47e6-b633-fa1fa0892711][XPLAN_XP_PPO_c80184ec-7e9c-445b-ab88-86c85a10f090][XPLAN_XP_PPO_05648505-19bd-4749-95af-781f8b7200ae]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.1 | Für die an der Saseler Chaussee, an der Stadtbahnstraße und auf der Nordseite des Saseler Marktes zulässige Bebauung sind bauliche Lärmschutzmaßnahmen an den zu den Straßen gerichteten Außenwänden, Türen und Fenstern vorzusehen.][§3 Nr.4 | Für die Flurstücke 3862, 851, 878 bis 881, 883 bis 885, 515 bis 518, 835 und 4474 der Gemarkung Sasel gelten nachstehende gestalterische Anforderungen: Traufhöhe und Dachneigung sind mit Ausnahme der Bebauung auf den Flurstücken 835 und 4474 den Nachbargrundstücken anzugleichen.][§3 Nr.5 | Für die Flurstücke 3862, 851, 878 bis 881, 883 bis 885, 515 bis 518, 835 und 4474 der Gemarkung Sasel gelten nachstehende gestalterische Anforderungen: Staffelgeschosse sind unzulässig.]
    flaechenschluss
    • Ja
    GFZ
    • 0.8
    GRZ
    • 0.4
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 1000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • WohnBauflaeche
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1200
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • AllgWohngebiet
    bauweise
    • 2000
    bauweiseWert
    • GeschlosseneBauweise
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_d44cba93-b466-48f4-a012-910f72e64e77

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_d44cba93-b466-48f4-a012-910f72e64e77
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_d44cba93-b466-48f4-a012-910f72e64e77
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • BSLurup
    xpPlanDate
    • 1955-01-14
    ebene
    • 0
    flaechenschluss
    • Ja
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_9d31a873-e4bf-4683-8920-c4cb262991fd]
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 3000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • GewerblicheBauflaeche
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1800
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • Industriegebiet
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_d44eb397-8bed-43da-a72c-61c987177819

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_d44eb397-8bed-43da-a72c-61c987177819
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_d44eb397-8bed-43da-a72c-61c987177819
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Gross-Borstel23
    xpPlanDate
    • 1980-07-22
    uuid
    • 87F391DE-ACD3-4999-A373-E383CDC75DD9
    ebene
    • 0
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_3e650825-b00c-4cc0-a460-1854cc095cc0]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PTO_01a68700-fdeb-46bf-a158-3763c31052b9][XPLAN_XP_PTO_1c567b9c-7ba9-4f9e-8ffc-84bdc3383d03][XPLAN_XP_PTO_78d861cb-b9e6-4366-8305-964803528f3a][XPLAN_XP_PTO_f94ea1d2-a0de-4c42-8fd2-fd73cc791dbc]
    flaechenschluss
    • Ja
    Z
    • 2
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan
    allgArtDerBaulNutzung
    • 1000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • Wohnbaufläche
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1200
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • Allgemeines Wohngebiet
    bauweise
    • 1000
    bauweiseWert
    • Offene Bauweise
    bebauungsArt
    • 4000
    bebauungsArtWert
    • Einzel- und Doppelhäuser
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_d450813b-2cca-445f-8396-e6f8ddb6bf06

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_d450813b-2cca-445f-8396-e6f8ddb6bf06
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_d450813b-2cca-445f-8396-e6f8ddb6bf06
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Billstedt113
    xpPlanDate
    • 2022-02-10
    gliederung1
    • 3.3
    gliederung2
    • (B)
    ebene
    • 0
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_294bfc43-522d-4012-8bae-da65883475ae]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_f315d4da-4b46-46a3-83b3-e8d864be0e99][XPLAN_XP_PPO_497f2f82-912a-431b-a080-e25ef34ada15][XPLAN_XP_PPO_1986b85c-1829-44fb-9b4c-28f28962a042][XPLAN_XP_PPO_fc04549d-6362-467e-aca3-98dd5b4fe164][XPLAN_XP_PPO_eb6b816b-ee57-47f2-9d67-815e969e750f]
    startBedingung
    endeBedingung
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.1 | Im reinen Wohngebiet sind kleine Betriebe des Beherbergungsgewerbes gemäß § 3 Absatz 3 Nummer 1 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3787) unzulässig.][§2 Nr.4 | In den reinen und allgemeinen Wohngebieten, dem östlichen urbanen Gebiet sowie auf den Gemeinbedarfsflächen sind folgende Überschreitungen der jeweils festgesetzten Grundflächenzahl (GRZ) durch Anlagen nach § 19 Absatz 4 Satz 1 BauNVO zulässig: a) in den reinen Wohngebieten der Baufelder mit den Ordnungsnummern 1.1 und 2.2 bis zu einer GRZ von 0,55, b) in den reinen Wohngebieten der Baufelder mit den Ordnungsnummern 1.2 und 4.1, den allgemeinen Wohngebieten der Baufelder mit den Ordnungsnummern 1.1 und 2.1, dem östlichen urbanen Gebiet sowie im Bereich der Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Haus der Begegnung“ bis zu einer GRZ von 0,6, c) in den reinen Wohngebieten der Baufelder mit den Ordnungsnummern 2.1, 3.1 mit der Bezeichnung „(B)“, 3.3 und 4.2 bis zu einer GRZ von 0,65, d) im Bereich der Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Soziale Einrichtung“ bis zu einer GRZ von 0,9.][§2 Nr.7.1 | Auf den mit „(A)“ und „(B)“ bezeichneten Flächen der reinen Wohngebiete ist durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel Doppelfassaden, verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten), besondere Fensterkonstruktionen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Schlafräumen ein Innenraumpegel bei teilgeöffneten Fenstern von 30 dB(A) während der Nachtzeit nicht überschritten wird. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme in Form von verglasten Vorbauten, muss dieser Innenraumpegel bei teilgeöffneten Bauteilen erreicht werden. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.][§2 Nr.12 | Auf den festgesetzten Stellplatzanlagen in den Baugebieten mit den Ordnungsnummern 1.2, 2.2, 3.3 und 4.2 sowie im östlichen urbanen Gebiet und allgemeinem Wohngebiet mit der Ordnungsnummer 2.1 ist je vier Stellplätze ein Baum zu pflanzen. Auf den festgesetzten Stellplatzanlagen in den Baugebieten mit den Ordnungsnummern 1.1 und 3.1 sowie im reinen Wohngebiet mit der Ordnungsnummer 2.1 ist je sechs Stellplätze ein Baum zu pflanzen. Die Bäume sind jeweils mit einem Stammumfang von mindestens 18 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, zu pflanzen.][§2 Nr.15 | In den Baugebieten sind entlang der Grundstücksgrenzen zu öffentlichen Straßen-, Wege- und Grünflächen sowie zu den mit Geh- und Fahrrechten belasteten Flächen Hecken anzupflanzen. Ausgenommen hiervon sind notwendige Zufahrten und Zuwegungen zu den Grundstücken.][§2 Nr.16 | Für die mit den Nummern 12, 14 und 15 festgesetzten Gehölzpflanzungen sind einheimische und standortgerechte Laubholzarten zu verwenden.][§2 Nr.17 | Dachflächen mit einer Neigung bis zu 15 Grad sind mit einem mindestens 12 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen. Von einer Begrünung kann nur in den Bereichen abgesehen werden, die als Dachterrassen oder der Belichtung, Be- und Entlüftung oder der Aufnahme von technischen Anlagen, mit Ausnahme von Sonnenkollektoren oder Anlagen für Photovoltaik, dienen. Mindestens 40 vom Hundert der Dachflächen, bezogen auf die Gebäudegrundfläche, sind in jedem Fall zu begrünen. Dachflächen von überdachten Stellplätzen sind hiervon abweichend vollständig mit einem mindestens 5 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen.]
    flaechenschluss
    • Ja
    dachgestaltung
    • [Dachneigung: 15]
    GRZ
    • 0.35
    Z
    • 2
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    DN
    • 15
    DNUOM
    • grad
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1100
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • ReinesWohngebiet
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_d4546514-b2a0-4684-9418-9506a2d97e30

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_d4546514-b2a0-4684-9418-9506a2d97e30
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_d4546514-b2a0-4684-9418-9506a2d97e30
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • D420
    xpPlanDate
    • 1960-02-19
    ebene
    • 0
    refTextInhalt
    • [Nr. 2.21 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens für die eingeschossigen Geschäftshäuser (G1g) 5,0 m.]
    flaechenschluss
    • Ja
    Z
    • 1
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_66e3834d-aed0-4386-aa5c-a21f7c3ecbeb]
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 2000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • GemischteBauflaeche
    detaillierteArtDerBaulNutzung
    • 17000
    detaillierteArtDerBaulNutzungWert
    • 17000
    bauweise
    • 2000
    bauweiseWert
    • GeschlosseneBauweise
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_d457e4ab-cc8f-42d5-ba5b-e7fa31c0051a

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_d457e4ab-cc8f-42d5-ba5b-e7fa31c0051a
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_d457e4ab-cc8f-42d5-ba5b-e7fa31c0051a
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Barmbek-Nord17
    xpPlanDate
    • 2013-08-13
    ebene
    • 0
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_52d8df49-a806-4c30-8569-0ad96af475c9]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_77238d5e-8083-4d32-ac23-0fa786e57da9][XPLAN_XP_PPO_afcb4ec2-dc3d-4ad2-84db-2404f9fef099][XPLAN_XP_PPO_bdd62c28-15da-43bf-bc16-dd618fccfd08]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.2 | Im Wohngebiet sind Schlafräume zur lärmabgewandten Gebäudeseite zu orientieren. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen. Wird an Gebäudeseiten ein Pegel von 70 dB(A) am Tag erreicht oder überschritten, sind vor den Fenstern der zu dieser Gebäudeseite orientierten Wohnräume bauliche Schallschutzmaßnahmen in Form von verglasten Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten) oder vergleichbare Maßnahmen vorzusehen. Für einen Außenbereich einer Wohnung ist entweder durch Orientierung an lärmabgewandten Gebäudeseiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel verglaste Vorbauten mit teilgeöffneten Bauteilen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegelminderung erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenbereich ein Tagpegel von kleiner 65 dB(A) erreicht wird.][§2 Nr.4 | Die festgesetzte Grundflächenzahl von 0,5 im allgemeinen Wohngebiet darf für Anlagen nach § 19 Absatz 4 Satz 1 Nummern 1 und 2 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479), bis 0,75 überschritten werden.][§2 Nr.6 | In den Baugebieten sind Staffelgeschosse über die höchstzulässige Zahl der Vollgeschosse hinaus unzulässig. Technische Aufbauten (zum Beispiel Fahrstuhlüberfahrten) sind ausnahmsweise mit einer Höhe bis zu 3 m zulässig.][§2 Nr.9 | In den Baugebieten sind Stellplätze nur in Tiefgaragen zulässig. Tiefgaragen sind auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden. Ebenerdige Stellplätze für den Besucherverkehr können ausnahmsweise zugelassen werden. Die Tiefgaragen außerhalb der überbaubaren Flächen müssen inklusive Überdeckung unter Erdgleiche liegen.][§2 Nr.10 | Nicht überbaute Flächen auf Tiefgaragen sind mit einem mindestens 80 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen. Soweit Baumpflanzungen vorgenommen werden, muss auf einer Fläche von 12 m² je Baum die Schichtstärke des durchwurzelbaren Substrataufbaus mindestens 1 m betragen.][§2 Nr.11 | In den Wohngebieten sind mindestens 15 vom Hundert der Grundstücksflächen dicht mit Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen.][§2 Nr.15 | Im Wohngebiet sind die Fahr- und Gehwege sowie ebenerdige Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.]
    flaechenschluss
    • Ja
    GRZ
    • 0.9
    Z
    • 5
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1200
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • AllgWohngebiet
    bauweise
    • 2000
    bauweiseWert
    • GeschlosseneBauweise
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_d45b1c81-9c81-443c-9e1b-ae459d6d2466

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_d45b1c81-9c81-443c-9e1b-ae459d6d2466
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_d45b1c81-9c81-443c-9e1b-ae459d6d2466
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Rothenburgsort16
    xpPlanDate
    • 2025-03-27
    ebene
    • 0
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_51f2c2e5-ed53-45df-84dc-34bbba8a7bfa]
    refTextInhalt
    • [§ 2 Nr. 3.1 | In den Gewerbegebieten sind Tankstellen, Bordelle und bordellartige Betriebe sowie Verkaufsräume und -flächen, deren Zweck auf den Verkauf von Artikeln mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, unzulässig. Ausnahmen für Vergnügungsstätten werden ausgeschlossen.][§ 2 Nr. 3.2 | In den Gewerbegebieten ist eine Überschreitung der festgesetzten Grundflächenzahl (GRZ) bis zu einer GRZ von 0,9 durch Garagen und Stellplätze mit ihren Zufahrten sowie Nebenanlagen zulässig.][§ 2 Nr. 3.3 | In den Gewerbegebieten sind Anlagen und Betriebe unzulässig, die hinsichtlich ihrer Luftschadstoff- und Geruchsemission das Wohnen in den angrenzenden Gebieten wesentlich stören, wie regelhaft Lackierereien, Tischlereien, Brotfabriken, Fleischzerlegebetriebe, Räuchereien, Röstereien, kunststofferhitzende Betriebe oder in ihrer Wirkung vergleichbare Betriebe. Ausnahmen sind zulässig, wenn im Genehmigungsverfahren eine immissionsschutzrechtliche Verträglichkeit mit der Nachbarschaft nachgewiesen werden kann.][§ 2 Nr. 3.4 | In den Gewerbegebieten sind Betriebe unzulässig, die Betriebsbereiche im Sinne des § 3 Absatz 5 a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in der Fassung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I 2013 S. 1275, 2021 S. 123), zuletzt geändert am 9. Dezember 2020 (BGBl. I S. 2873, 2875), aufweisen und deren angemessene Sicherheitsabstände im Sinne des § 3 Absatz 5 c BImSchG benachbarte Schutzobjekte im Sinne des § 3 Absatz 5 d BImSchG erreichen.][§ 2 Nr. 14 | Die nicht überbaubaren Grundstücksflächen sind zu mindestens folgenden Anteilen zu begrünen: 14.1 Im urbanen Gebiet „MU 4“ zu mindestens 50 v. H., 14.2 Im urbanen Gebiet „MU 2“ mit Ausnahme des mit (A) bezeichneten Bereichs zu mindestens 30 v. H., 14.3 Im Sondergebiet, im urbanen Gebiet „MU 1“ und in den Gewerbegebieten zu mindestens 10 v. H..]
    flaechenschluss
    • Ja
    dachgestaltung
    • [Dachneigung: 15.0|Dachform: Flachdach]
    GRZ
    • 0.6
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1700
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • Gewerbegebiet
    bauweise
    • 2000
    bauweiseWert
    • Geschlossene Bauweise
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_d462fe52-f917-4e85-8d3e-9d3ef1a8a75c

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_d462fe52-f917-4e85-8d3e-9d3ef1a8a75c
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_d462fe52-f917-4e85-8d3e-9d3ef1a8a75c
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Schnelsen35
    xpPlanDate
    • 1971-12-21
    flaechenschluss
    • Ja
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_02684b67-444d-422c-a52e-f58dd11196f0]
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1100
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • ReinesWohngebiet
    bauweise
    • 2000
    bauweiseWert
    • GeschlosseneBauweise