BP_BaugebietsTeilFlaeche



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  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_e2104547-b411-41b4-a953-50a65ecd22a5

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_e2104547-b411-41b4-a953-50a65ecd22a5
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    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_e2104547-b411-41b4-a953-50a65ecd22a5
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • D132-1
    xpPlanDate
    • 1958-03-28
    ebene
    • 0
    refTextInhalt
    • [Nr. 4.3 | Die zulässige Traufhöhe der eingeschossigen Ladenbebauung (L1g) beträgt höchstens 4,50 m.][Nr. 4.4 | Die Beheizungsanlage der Garage unter Erdgleiche (GaK) und der eingeschossigen Ladenbebauung (L1g) sind so einzurichten, daß die Nachbarschaft nicht durch Rauch oder Ruß belästigt wird.]
    flaechenschluss
    • Ja
    Z
    • 1
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_681d03de-8329-41f5-95f6-fb4cdbc5390d]
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 4000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • SonderBauflaeche
    detaillierteArtDerBaulNutzung
    • 17100
    detaillierteArtDerBaulNutzungWert
    • 17100
    bauweise
    • 2000
    bauweiseWert
    • GeschlosseneBauweise
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_e210d30c-d968-40e9-82fa-ede0ea830ddf

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_e210d30c-d968-40e9-82fa-ede0ea830ddf
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    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_e210d30c-d968-40e9-82fa-ede0ea830ddf
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Volksdorf34-Rahlstedt113
    xpPlanDate
    • 1996-10-18
    gliederung1
    • (b)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_de0de274-482a-44cb-b84c-146c5d3fc2e8]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_30eaec55-e2ff-49bc-a854-a6f637931d79][XPLAN_XP_PPO_64411201-9b1e-4a69-a7a1-091050451e7f][XPLAN_XP_PPO_533e4381-0c3c-49cc-8722-0b4c189aea7c][XPLAN_XP_PPO_4f9a22aa-5978-40d2-b252-6ba599ffef90][XPLAN_XP_PPO_9f6261e0-692e-4c16-8e2c-c37c6cce90b7][XPLAN_XP_PPO_dc69f572-2544-4c8d-b055-b4b9eedaf2be]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.2 | Auf den mit „(b)" bezeichneten Flächen der Wohngebiete sind Dachgeschosse als Satteldach mit einer Neigung zwischen 30 Grad und 45 Grad auszubilden.][§2 Nr.6 | Zur Erschließung der eingeschossigen Wohnbauflächen sind gemeinsame Grundstückszufahrten vorzusehen.][§2 Nr.20 | Den Wohngebieten und der Gemeinbedarfsfläche werden die Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zugeordnet.]
    flaechenschluss
    • Ja
    GFZ
    • 0.3
    GRZ
    • 0.3
    Z
    • 1
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 1000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • WohnBauflaeche
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1100
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • ReinesWohngebiet
    bauweise
    • 1000
    bauweiseWert
    • OffeneBauweise
    bebauungsArt
    • 1000
    bebauungsArtWert
    • Einzelhaeuser
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_e2122164-8f99-4cd8-a7ae-49f99bbc29c6

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_e2122164-8f99-4cd8-a7ae-49f99bbc29c6
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_e2122164-8f99-4cd8-a7ae-49f99bbc29c6
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Jenfeld23
    xpPlanDate
    • 2011-04-12
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_39521d27-c2c7-4412-a640-544fab3fd9f7]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_2e2b126e-ecb1-45ce-ba4e-2b6c39d0bf09][XPLAN_XP_PPO_e15a65f3-9ada-4091-adf9-ec03224c5634][XPLAN_XP_PPO_813cf5de-131c-4937-be73-51f62eea89bd]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.8 | In den Wohn-, Misch- und Kerngebieten kann eine Überschreitung von Baugrenzen und Baulinien durch Balkone, Erker, Treppen und Loggien bis zu 1,50 m zugelassen werden. Soweit die vorgenannten Bauteile in die Straßenverkehrsfläche hinein ragen, ist hier mindestens eine lichte Höhe von 4 m einzuhalten. Für Hauseingänge, Loggien und Dachterrassen kann bis zu 2 m hinter die Baulinie zurückgetreten werden. Terrassentrennwände bis zu einer Höhe von 2 m und einer Länge von 4 m sind in den rückwärtigen Grundstücksbereichen außerhalb der überbaubaren Flächen zulässig.]
    flaechenschluss
    • Ja
    GRZ
    • 1
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 1000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • WohnBauflaeche
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1100
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • ReinesWohngebiet
    bauweise
    • 2000
    bauweiseWert
    • GeschlosseneBauweise
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_e212fa19-fdde-4f87-91f9-04901083f3cc

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_e212fa19-fdde-4f87-91f9-04901083f3cc
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_e212fa19-fdde-4f87-91f9-04901083f3cc
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • D112
    xpPlanDate
    • 1954-12-22
    ebene
    • 0
    flaechenschluss
    • Ja
    Z
    • 4
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_e7c47445-b927-46b7-8215-b1279e78b2b1]
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 1000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • WohnBauflaeche
    detaillierteArtDerBaulNutzung
    • 11000
    detaillierteArtDerBaulNutzungWert
    • 11000
    bauweise
    • 2000
    bauweiseWert
    • GeschlosseneBauweise
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_e21443a8-0fb8-4733-b725-a6fbfeff1eac

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_e21443a8-0fb8-4733-b725-a6fbfeff1eac
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_e21443a8-0fb8-4733-b725-a6fbfeff1eac
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Lurup62-Bahrenfeld67
    xpPlanDate
    • 2014-12-11
    gliederung1
    • II
    ebene
    • 0
    hoehenangabe
    • [Höhenbezug: absolutNN|Bezugspunkt: HBA|Höhe: 35]
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_189f8456-94e0-4b94-976a-cc48a77bf6a9]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_c1f2fade-2ba5-4bcc-93db-2bbf0b455001][XPLAN_XP_PPO_bdc17349-13f4-4a69-a9ec-51cb8c5470bc]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.1 | Das Sondergebiet „Technologiepark“ dient der Unterbringung von anwendungsorientierten Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen sowie innovativen, technologieorientierten Unternehmen und Betrieben (technologie-orientiertes Gewerbe). Zulässig sind Forschungs-, Laborund Hochschuleinrichtungen, forschungs- und technologieorientierte Gewerbebetriebe sowie forschungs- und technologieorientierte Dienstleistungsbetriebe mit zugehörigen Verwaltungsnutzungen, Produktions-, Werkstatt-, Labor- und Lagerflächen sowie Nebenanlagen und Nebenflächen. Ausnahmsweise können der Versorgung des Gebiets dienende Betriebe und reine dienstleistungsorientierte Betriebe zugelassen werden, soweit sie räumlich und funktional untergeordnet sind.][§2 Nr.8 | Das in den Sondergebieten und im Gewerbegebiet anfallende Niederschlagswasser der Dachflächen und Gehwege ist über die belebte Bodenzone zu versickern.][§2 Nr.10 | In den Sondergebieten sind Vorhaben (Betriebe und Anlagen) zulässig, deren Geräusche die in den folgenden Tabellen angegebenen Emissionskontingente LEK nach der DIN 45691 „Geräuschkontingentierung“ weder tags (6.00 Uhr bis 22.00 Uhr) noch nachts (22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) überschreiten. Emissionskontingente LEK in dB(A), Emissionshöhe 1 m: Gebiet: SO, LEK, tags dB(A) 60, LEK, nachts dB(A) 42. Für die folgenden angegebenen Richtungen erhöht sich das Emissionskontingent LEK für die Sondergebiete im Nachtzeitraum (22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) um folgendes Zusatzkontingent: Zusatzkontingente für angegebene Sektoren: Richtungssektor (Bezugspunkt: RW 3558081, HW 5940036), „A“ 222 Grad bis 60 Grad (0 Grad im Norden, rechtsdrehend) Zusatzkontingent [dB(A)] Nacht 3 „B“ 60 Grad bis 147 Grad (0 Grad im Norden, rechtsdrehend) Zusatzkontingent [dB(A)] Nacht 18. Die Prüfung der Einhaltung erfolgt nach DIN 45691, Abschnitt 5, vom Dezember 2006 (Bezugsquelle: Beuth- Verlag GmbH, Berlin, Auslegestelle Bezirksamt Altona, Raum 506, Hamburg). Dabei sind die von den kontingentierten Flächen unter Anwendung der Emissionskontingente verursachten Immissionen ausschließlich mit geometrischer Ausbreitungsberechnung zu bestimmen. Bei der Prüfung für die Nacht ist die volle Stunde mit dem höchsten Beurteilungspegel („lauteste Nachtstunde“) maßgebend. Die Einhaltung der oben festgesetzten Werte ist im Zuge des jeweiligen Genehmigungsverfahrens nachzuweisen.][§2 Nr.16 | In den Sondergebieten und im Gewerbegebiet ist je sechs Stellplätze ein großkroniger Baum anzupflanzen. Stellplatzanlagen sind mit Hecken oder frei wachsenden Sträuchern einzufassen.][§2 Nr.17 | In den Sondergebieten sind mindestens 60 v. H. der Dachflächen mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen.][§2 Nr.18 | In den Sondergebieten sind Außenwände mit einem Fensterabstand von mehr als 5m sowie fensterlose Fassaden mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen. Je 2m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden.][§2 Nr.19 | In den Sondergebieten sind 10 v. H. der Grundstücksflächen mit Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen. Je 100 m² hiervon ist ein großkroniger Baum und je 1 m² ein Strauch zu pflanzen.][§2 Nr.20 | In den Sondergebieten und im Gewerbegebiet sind nur Flachdächer und flach geneigte Dächer mit einer Neigung bis 20 Grad zulässig.][§2 Nr.21 | In den Sondergebieten sind Gehwege und ebenerdige Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.27 | In den Sondergebieten sind je Baugrundstück an den Gebäuden ein Fassadenflachkasten oder eine Fassadenreihe für Fledermäuse sowie in den zu erhaltenden Baumreihen ein Flach- oder Rundkasten für Fledermäuse in fachlich geeigneter Weise anzubringen und dauerhaft zu unterhalten. In den öffentlichen Grünflächen sind vor Baubeginn 20 Nisthilfen für Höhlen- und für Halbhöhlenbrüter, 14 Nistkörbe für Greif- und Eulenvögel sowie 20 Fledermauskästen in Gruppen zu je 5 Stück in fachlich geeigneter Weise an Bäumen anzubringen und dauerhaft zu unterhalten.]
    flaechenschluss
    • Ja
    GRZ
    • 0.8
    Z
    • 2
    nutzungText
    • Technologiepark
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 2100
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • SondergebietSonst
    sondernutzung
    • 9999
    sondernutzungWert
    • SondergebietAndereNutzungen
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_e2174e6e-ac02-4bfc-b22b-9fc017a71f90

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_e2174e6e-ac02-4bfc-b22b-9fc017a71f90
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_e2174e6e-ac02-4bfc-b22b-9fc017a71f90
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • StGeorg35
    xpPlanDate
    • 2004-09-04
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_16d0e52f-e199-4be5-9225-d0ab7b5f65f7]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_324d78b3-5637-4d85-9bdf-02529ffed840][XPLAN_XP_PPO_6b2d3fb0-a873-46d6-93ee-cb1d4144a72f][XPLAN_XP_PPO_3e3317a6-4cc0-4755-97a1-ed8d4570b649]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.2 | In den Kerngebieten sind Einkaufszentren sowie großflächige Handels- und Einzelhandelsbetriebe nach § 11 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479), unzulässig.][§2 Nr.3 | In den Kerngebieten sind Vergnügungsstätten unzulässig. In den besonderen Wohngebieten werden Ausnahmen für Vergnügungsstätten nach § 4 a Absatz 3 Nummer 2 der Baunutzungsverordnung ausgeschlossen.]
    flaechenschluss
    • Ja
    GRZ
    • 0.7
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1600
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • Kerngebiet
    bauweise
    • 2000
    bauweiseWert
    • GeschlosseneBauweise
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_e21c4641-2bd2-43b6-bdef-4f1903c781c8

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_e21c4641-2bd2-43b6-bdef-4f1903c781c8
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    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_e21c4641-2bd2-43b6-bdef-4f1903c781c8
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Eidelstedt74
    xpPlanDate
    • 2019-05-20
    gliederung1
    • 3
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_eeba313d-0f9f-4352-8e49-3f8606fb504d]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_5a8d024a-7c4f-4655-85a6-751530777432][XPLAN_XP_PPO_e5ff1299-4309-46d7-bc06-70dbdf400b50][XPLAN_XP_PPO_194fec04-9a8d-41a5-8ab9-f5b058f6164a]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.2 | In den allgemeinen Wohngebieten werden Ausnahmen für Betriebe des Beherbergungsgewerbes, Anlagen für Verwaltungen, Gartenbaubetriebe und Tankstellen ausgeschlossen.][§2 Nr.3 | In den allgemeinen Wohngebieten sind oberhalb der festgesetzten Vollgeschosse weitere Geschosse unzulässig.][§2 Nr.4 | In den allgemeinen Wohngebieten ist eine Überschreitung der Baugrenzen durch Balkone unzulässig. Überschreitungen der Baugrenzen sind für Terrassen bis zu einer Tiefe von 3 m zulässig.][§2 Nr.5 | In den allgemeinen Wohngebieten mit der Bezeichnung „WA1“, „WA2“ und „WA3“ sind Stellplätze nur in Tiefgaragen und nur innerhalb der hierfür festgesetzten Flächen zulässig. Im allgemeinen Wohngebiet mit der Bezeichnung „WA4“ sind Stellplätze außerhalb der hierfür festgesetzten Flächen unzulässig.][§2 Nr.6 | In den allgemeinen Wohngebieten ist eine Überschreitung der festgesetzten Grundflächenzahl für Nutzungen nach § 19 Absatz 4 Satz 1 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3787) in dem Teilgebiet mit der Bezeichnung „WA1“ bis zu einer Grundflächenzahl von 0,7, in dem Teilgebiet mit der Bezeichnung „WA2“ bis zu einer Grundflächenzahl von 1,0 und in den Teilgebieten mit der Bezeichnung „WA3“ und „WA4“ bis zu einer Grundflächenzahl von 0,6 zulässig.][§2 Nr.8 | In den allgemeinen Wohngebieten sind die Dächer der Gebäude als Flachdächer oder flach geneigte Dächer bis zu einer Neigung von 20 Grad herzustellen und mit einem mindestens 12 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen. Ausgenommen sind Flächen für Belichtung, der Be- und Entlüftung oder für technische Anlagen bis zu einer Höhe von 1,5 m auf maximal 40 vom Hundert der Dachfläche.][§2 Nr.10 | In den allgemeinen Wohngebieten ist durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel Doppelfassaden, verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien), besondere Fensterkonstruktionen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Schlafräumen ein Innenraumpegel bei teilgeöffneten Fenstern von 30 dB(A) während der Nachtzeit nicht überschritten wird. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme in Form von verglasten Vorbauten, muss dieser Innenraumpegel bei teilgeöffneten Bauteilen erreicht werden. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.][§2 Nr.12 | Im allgemeinen Wohngebiet mit der Bezeichnung „WA3“ sind einseitig nach Osten ausgerichtete Wohnungen unzulässig. Schlafräume sind zur lärmabgewandten Gebäudeseite zu orientieren. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen. An den lärmzugewandten Gebäudeseiten sind vor den Aufenthaltsräumen verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten, verglaste Laubengänge) oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen vorzusehen. Für einen Außenbereich einer Wohnung ist entweder durch Orientierung an lärmabgewandten lärmabgewandten Gebäudeseiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel verglaste Vorbauten mit teilgeöffneten Bauteilen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegelminderung erreicht wird, die es ermöglicht, dass in einem der Wohnungen zugehörigen Außenbereich ein Tagpegel von kleiner 65 dB(A) erreicht wird.][§2 Nr.14 | Die nicht überbauten und nicht für Erschließungswege beanspruchten Flächen von Tiefgaragen sind mit einem mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und gärtnerisch anzulegen. Sofern Bäume angepflanzt werden, muss der Substrataufbau im Bereich der Bäume auf einer Fläche von mindestens 12 m² mindestens 1 m betragen.][§2 Nr.15 | In den allgemeinen Wohngebieten ist je angefangene 500 m² Grundstücksfläche ein kleinkroniger Baum oder für je angefangene 1000 m² Grundstücksfläche ein großkroniger Baum zu pflanzen. Der Stammumfang muss bei kleinkronigen Bäumen mindestens 14 cm und bei großkronigen Bäumen mindestens 18 cm, jeweils gemessen in 1 m Höhe über dem Erdboden, betragen. Für die anzupflanzenden Bäume sind standortgerechte Laubgehölze zu verwenden und zu erhalten.][§2 Nr.16 | Auf den privaten Grundstücksflächen sind Gehwege und Stellplatzflächen in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen. Feuerwehrzufahrten und -aufstellflächen auf zu begrünenden Flächen sind in vegetationsfähigem Aufbau (zum Beispiel Schotterrasen, Rasengittersteine) herzustellen.]
    flaechenschluss
    • Ja
    GFZ
    • 1.5
    GRZ
    • 0.2
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1200
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • AllgWohngebiet
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_e21d0ba0-5edf-4d8e-958b-0857721cc8e4

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_e21d0ba0-5edf-4d8e-958b-0857721cc8e4
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_e21d0ba0-5edf-4d8e-958b-0857721cc8e4
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • D421
    xpPlanDate
    • 1961-04-04
    ebene
    • 0
    flaechenschluss
    • Ja
    Z
    • 4
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_272f1371-174e-4450-ba77-6d404f99b8ec]
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 1000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • WohnBauflaeche
    detaillierteArtDerBaulNutzung
    • 11000
    detaillierteArtDerBaulNutzungWert
    • 11000
    bauweise
    • 2000
    bauweiseWert
    • GeschlosseneBauweise
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_e21f2fb4-ab73-4980-8552-91f429898761

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    • D12
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    • 1951-10-16
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    • GeschlosseneBauweise
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_e220985b-cb83-47f8-932b-8fb0c514c93d

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    • 6.0
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    • BP_Plan
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    • Barmbek-Sued36
    xpPlanDate
    • 2017-01-10
    ebene
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    • [XPLAN_BP_BEREICH_4c55b226-5d06-4b50-a3e1-707393e50a9e]
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    refTextInhalt
    • [§2 Nr.2 | Im allgemeinen Wohngebiet werden Ausnahmen nach § 4 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548, 1551), ausgeschlossen.][§2 Nr.3 | Oberhalb der als Höchstmaß festgesetzten Vollgeschosse sind weitere Geschosse unzulässig.][§2 Nr.4 | Im allgemeinen Wohngebiet ist eine Überschreitung der Baugrenzen durch Balkone unzulässig. Eine Überschreitung der Baugrenzen kann für Vordächer bis zu einer Tiefe von 1,5 m, für Terrassen einzelner Wohnungen bis zu einer Tiefe von 3 m und für Gemeinschaftsterrassen bis zu einer Tiefe von 5 m ausnahmsweise zugelassen werden, hiervon ausgenommen sind die Bereiche im Kronen- und Wurzelbereich zu erhaltender Bäume.][§2 Nr.5 | Im allgemeinen Wohngebiet sind Stellplätze nur in Tiefgaragen zulässig. Ebenerdige Stellplätze für den Besucherverkehr können ausnahmsweise zugelassen werden. Tiefgaragen außerhalb der überbaubaren Flächen müssen einschließlich Überdeckung unter Erdgleiche liegen.][§2 Nr.6 | Im allgemeinen Wohngebiet sind Schlafräume zur lärmabgewandten Gebäudeseite zu orientieren. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.][§2 Nr.7 | Im allgemeinen Wohngebiet ist für den Außenbereich einer Wohnung entweder durch Orientierung an lärmabgewandten Gebäudeseiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten) mit teilgeöffneten Bauteilen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegelminderung erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenbereich ein Tagpegel von kleiner 65 dB(A) erreicht wird.][§2 Nr.10 | Auf den privaten Grundstücksflächen sind Geh- und Fahrwege, oberirdische Stellplätze sowie Feuerwehrzufahrten und -aufstellflächen in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.11 | Bauliche und technische Maßnahmen, wie zum Beispiel Drainagen, die zu einer dauerhaften Absenkung des vegetationsverfügbaren Grundwasserspiegels führen, sind unzulässig.][§2 Nr.14 | Im allgemeinen Wohngebiet sind die Dachflächen als Flachdächer oder flach geneigte Dächer bis zu einer Neigung von 20 Grad herzustellen und zu mindestens 85 vom Hundert mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und extensiv zu begrünen. Technische Aufbauten (zum Beispiel Haustechnik, Solaranlagen) sind bis zu einer Höhe von 1,5 m zulässig.]
    flaechenschluss
    • Ja
    dachgestaltung
    • [Dachform: Flachdach]
    GRZ
    • 0.4
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan
    GF
    • 21000.0
    GFUOM
    • m2
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1200
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • Allgemeines Wohngebiet
    bauweise
    • 2000
    bauweiseWert
    • Geschlossene Bauweise