BP_BaugebietsTeilFlaeche



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  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_e5e8f87b-c4d4-4d00-8ff0-977960ebfbd0

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    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_e5e8f87b-c4d4-4d00-8ff0-977960ebfbd0
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    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • D233
    xpPlanDate
    • 1955-03-26
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_1feac990-3b5c-43bd-8c5b-db0d24d97770]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_a1f352a5-243e-4623-9a1b-3024b2dfb808][XPLAN_XP_PPO_281ff2f6-9786-4eaa-aef4-fbad8fc81461][XPLAN_XP_PPO_46a51cc8-789c-485c-a99b-1175e95b0d99]
    flaechenschluss
    • Ja
    Z
    • 4
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 1000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • WohnBauflaeche
    detaillierteArtDerBaulNutzung
    • 11000
    detaillierteArtDerBaulNutzungWert
    • 11000
    bauweise
    • 2000
    bauweiseWert
    • GeschlosseneBauweise
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_e5f2f1d7-e996-4982-815e-0867f60374ea

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_e5f2f1d7-e996-4982-815e-0867f60374ea
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    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_e5f2f1d7-e996-4982-815e-0867f60374ea
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Billstedt112
    xpPlanDate
    • 2020-06-17
    gliederung1
    • 1
    ebene
    • 0
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_404148bf-5625-469a-8941-fdaac929db3a]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_f644423b-f19f-46ac-a05c-bbdc0ad2a013][XPLAN_XP_PPO_282253ad-c557-4d0c-bb96-5326e712e9dd][XPLAN_XP_PPO_4dfb97de-fead-4f04-91aa-4a3cbf4ec170]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.1 | In den allgemeinen Wohngebieten werden Ausnahmen für Betriebe des Beherbergungsgewerbes, Gartenbaubetriebe und Tankstellen nach § 4 Absatz 3 Nummern 1, 4 und 5 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3787) ausgeschlossen.][§2 Nr.2 | In den allgemeinen Wohngebieten sind Überschreitungen der Baugrenzen durch Balkone und verglaste Vorbauten um bis zu 2 m auf höchstens einem Drittel der Fassadenlänge jeder einzelnen Fassade jedes Geschosses sowie Überschreitungen durch ebenerdige Terrassen um bis zu 3 m zulässig.][§2 Nr.7 | Im allgemeinen Wohngebiet sind ebenerdige Stellplätze nur innerhalb der festgesetzten Flächen für Stellplätze zulässig. Oberirdische Garagen sind unzulässig.][§2 Nr.13 | In dem mit „WA 1“ bezeichneten allgemeinen Wohngebiet sind mindestens 45 vom Hundert (v. H.), in dem mit „WA 2“ bezeichneten allgemeinen Wohngebiet sind mindestens 46 v. H., in dem mit „WA 3“ bezeichneten allgemeinen Wohngebiet sind mindestens 53 v. H. und in dem mit „WA 4“ bezeichneten allgemeinen Wohngebiet sind mindestens 44 v. H. der Grundstücksfläche als Vegetationsfläche anzulegen.][§2 Nr.14 | Nicht überbaute Untergeschosse sind mit einem mindestens 80 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und standortgerecht zu begrünen. Ausnahmen für den Quartiersplatz, Pkw-Stellplätze, Tiefgaragenzufahrten, wohnungsbezogene Terrassen, Wege und Kinderspielflächen sowie weitere wohnungsbezogene Nebenanlagen wie Flächen für Müllstandorte und Fahrradstellplätze sind zulässig. Die Begrünung ist dauerhaft zu erhalten und bei Abgang zu ersetzen. Für Bäume im Bereich unterbauter Flächen muss auf einer Fläche von mindestens 12 m² je Baum die Schichtstärke des durchwurzelbaren Substrataufbaus mindestens 1 m betragen.][§2 Nr.15 | Dächer, ausgenommen untergeordnete Dächer von Gauben oder Erkern, mit einer Neigung bis 20 Grad sind bezogen auf die Gebäudegrundfläche zu mindestens 50 v. H. und Überdachungen von Stellplätzen sind vollständig mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen. Die Dächer der mit „(C)“ bezeichneten Gebäude sind bezogen auf die Gebäudegrundfläche zu mindestens 50 v. H. mit einem mindestens 15 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und extensiv zu begrünen. Die Begrünung ist dauerhaft zu erhalten und bei Abgang zu ersetzen.][§2 Nr.16 | Auf den privaten Grundstücksflächen sind Fahrwege, Zuwegungen sowie nicht überdachte Stellplatzanlagen in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen. Nicht überdachte Stellplätze sind darüber hinaus mit Vegetationsanteilen von mindestens 50 v. H. herzustellen.]
    flaechenschluss
    • Ja
    GRZ
    • 0.4
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1200
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • AllgWohngebiet
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_e5f800fa-72dc-4942-858f-7c751c1e26d6

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_e5f800fa-72dc-4942-858f-7c751c1e26d6
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    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_e5f800fa-72dc-4942-858f-7c751c1e26d6
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • HafenCity11
    xpPlanDate
    • 2014-12-23
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_a9e833bc-d170-4ce7-ac74-8a774fc87075]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_cdabd9d3-0b94-40cd-8f95-1db316da67bd][XPLAN_XP_PPO_9e4dbc19-ed5f-4ae4-8055-29a867c97b93]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.2 | Für die Mischgebiete gilt:][§2 Nr.2.1 | Großflächiger Einzelhandel kann ausnahmsweise auf den mit „(B)“ bezeichneten Flächen zugelassen werden, wenn er der Nahversorgung der angrenzenden Quartiere dient.][§2 Nr.2.2 | Vergnügungsstätten in den Teilen des Mischgebiets, die überwiegend durch gewerbliche Nutzungen geprägt sind sowie Tankstellen sind unzulässig. Ausnahmen für Vergnügungsstätten in den übrigen Teilen des Mischgebiets werden ausgeschlossen.][§2 Nr.2.3 | Die festgesetzten Grundflächenzahlen können für Nutzungen nach § 19 Absatz 4 Satz 1 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548, 1551), bis 1,0 überschritten werden.][§2 Nr.3 | In den Mischgebieten an der Versmannstraße sind die Schlafräume zur lärmabgewandten Gebäudeseite zu orientieren. Wohn- / Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen. Wird an den Gebäudeseiten ein Pegel von 70 dB(A) am Tag (6.00 Uhr bis 22.00 Uhr) überschritten, sind vor den Fenstern der zu dieser Gebäudeseite orientierten Wohnräume bauliche Schallschutzmaßnahmen in Form von verglasten Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten) oder vergleichbare Maßnahmen vorzusehen.][§2 Nr.4 | Durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel Doppelfassaden, verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten), besondere Fensterkonstruktionen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen ist sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Schlafräumen ein Innenraumpegel bei teilgeöffneten Fenstern von 30 dB(A) während der Nachtzeit (22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) nicht überschritten wird. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme in Form von verglasten Vorbauten, muss dieser Innenraumpegel bei teilgeöffneten Bauteilen erreicht werden.][§2 Nr.5 | Für einen Außenbereich einer Wohnung ist entweder durch Orientierung an lärmabgewandten Gebäudeseiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten) mit teilgeöffneten Bauteilen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegelminderung erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenbereich ein Tagpegel (6.00 Uhr bis 22.00 Uhr) von kleiner 65 dB(A) erreicht wird.][§2 Nr.7 | Tiefgaragen sind außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. Stellplätze sind nur in Tiefgaragen oder Garagengeschossen unterhalb der Höhe von 8,7 m über Normalnull (NN) zulässig. Geringfügige Abweichungen sind zulässig, wenn sie durch abweichende Straßenanschlusshöhen von über 8,7 m über NN begründet sind.][§2 Nr.8 | Außer auf den mit „(C)“ bezeichneten Flächen muss die Oberkante des Fußbodens des ersten Obergeschosses mindestens 5,5 m und höchstens 6,5 m über der angrenzenden Geländeoberfläche liegen. Ausnahmsweise kann im Erdgeschoss eine Galerie eingebaut werden, wenn das Galeriegeschoss eine Grundfläche kleiner 50 vom Hundert (v.H.) der Grundfläche des Erdgeschosses einnimmt. Die Galerieebene muss einen Abstand von mindestens 4,5 m von der Innenseite der zu den öffentlichen Straßenverkehrsflächen und mit Gehrechten belegten Flächen gerichteten Außenfassade einhalten. Das Erdgeschoss samt einem eventuell eingezogenen Galeriegeschoss wird als ein Vollgeschoss gewertet.][§2 Nr.9 | Oberhalb der festgesetzten Vollgeschosse (einschließlich einem möglichen Galeriegeschoss im Erdgeschoss) sind weitere Geschosse unzulässig. Technikgeschosse und technische oder erforderliche Aufbauten, wie Treppenräume, sind ausnahmsweise, auch über der festgesetzten Gebäudehöhe, zulässig, wenn die Gestaltung des Gesamtbaukörpers und das Ortsbild nicht beeinträchtigt werden und diese keine wesentliche Verschattung der Nachbargebäude und der Umgebung bewirken. Aufbauten, deren Einhausung und Technikgeschosse sind mindestens 2,5 m von der Außenfassade zurückzusetzen.][§2 Nr.10 | Die Gebäudefassaden können in unterschiedlichen Materialien ausschließlich in den Farben Weiß, Beige, Gelb und Blaubunt ausgeführt werden.][§2 Nr.14 | Das auf den Mischgebietsflächen und den Straßenverkehrsflächen südlich der Versmannstraße anfallende Nieder schlagswasser ist direkt in das nächst liegende Gewässer (Baakenhafen) einzuleiten.][§2 Nr.19 | Auf den nicht überbauten Grundstücksflächen sind Nebenanlagen nur ausnahmsweise zulässig, wenn die Gestaltung der Freiflächen nicht beeinträchtigt ist.][§2 Nr.20 | In den Baugebieten sind für Einfriedigungen nur Hecken oder durchbrochene Zäune in Verbindung mit Hecken bis zu einer Höhe von 1,2 m zulässig.][§2 Nr.21 | Die nicht überbauten Grundstücksflächen der Mischgebiete, mit Ausnahme der Flächen mit festgesetzten Gehrechten, sowie die Dachflächen der festgesetzten eingeschossigen Gebäude auf den mit „(E)“ bezeichneten Flächen sind mit einem Anteil von mindestens 50 v. H. zu begrünen. Je 300 m² ist mindestens ein großkroniger Baum oder je 150 m² ein kleinkroniger Baum zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten. Bei Abgang ist eine gleichwertige Ersatzpflanzung vorzunehmen.][§2 Nr.22 | Die mit festgesetzten Gehrechten belegten Flächen der Mischgebiete sind mit einem Anteil von mindestens 20 v. H. zu begrünen. Je 500 m² ist mindestens ein großkroniger Baum oder je 250 m² ein kleinkroniger Baum zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten. Bei Abgang ist eine gleichwertige Ersatzpflanzung vorzunehmen.][§2 Nr.24 | Die übrigen Dachflächen in den Mischgebieten sind mit Ausnahme der gemäß Nummer 9 zulässigen Anlagen und technischen Aufbauten zu mindestens 30 v. H. mit einem mindestens 15 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau extensiv mit standortangepassten Stauden und Gräsern zu begrünen. Darüber hinaus müssen mindestens 20 v. H. mit einem mindestens 50 cm starken Substrataufbau intensiv mit Stauden und Sträuchern begrünt werden. Die Dachbegrünung ist dauerhaft zu erhalten.][§2 Nr.25 | In den Mischgebieten sind Dächer als Flachdächer oder flachgeneigte Dächer mit einer Neigung bis zu 10 Grad auszuführen.][§2 Nr.27 | In den Mischgebieten ist der Erschütterungsschutz der Gebäude durch bauliche oder technische Maßnahmen (zum Beispiel an Wänden, Decken und Fundamenten) so sicherzustellen, dass die Anhaltswerte der DIN 4150 (Erschütterungen im Bauwesen), Teil 2 (Einwirkungen auf Menschen in Gebäuden), Tabelle 1, Zeile 3 (Mischgebiete nach BauNVO) eingehalten werden. Zusätzlich ist durch die baulichen und technischen Maßnahmen zu gewährleisten, dass der sekundäre Luftschall die Immissionsrichtwerte der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm vom 26. August 1998 (Gemeinsames Ministerialblatt S. 503), Nummer 6.2, nicht überschreitet. Einsichtnahmestelle der DIN 4150: Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, Amt für Immissionsschutz und Betriebe, Bezugsquelle der DIN 4150: Beuth Verlag GmbH, Berlin.]
    flaechenschluss
    • Ja
    GRZ
    • 0.8
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1500
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • Mischgebiet
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_e5f87572-354f-4f5f-9b39-36186f53236d

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_e5f87572-354f-4f5f-9b39-36186f53236d
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    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_e5f87572-354f-4f5f-9b39-36186f53236d
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • BSTonndorf-Jenfeld
    xpPlanDate
    • 1955-01-14
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_19b86cb7-b08f-4e25-871e-73c219d3b78a]
    flaechenschluss
    • Ja
    Z
    • 1
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan
    allgArtDerBaulNutzung
    • 1000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • Wohnbaufläche
    detaillierteArtDerBaulNutzung
    • {}11000
    detaillierteArtDerBaulNutzungWert
    • Wohngebiet
    bauweise
    • 1000
    bauweiseWert
    • Offene Bauweise
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_e5f990a8-0aff-4ddd-aa50-11ff18e8dbc2

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_e5f990a8-0aff-4ddd-aa50-11ff18e8dbc2
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_e5f990a8-0aff-4ddd-aa50-11ff18e8dbc2
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Niendorf37
    xpPlanDate
    • 1979-10-16
    flaechenschluss
    • Ja
    MaxZahlWohnungen
    • 2
    Z
    • 2
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_1202ae71-70e8-4c64-a868-b044b06324dc]
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1100
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • ReinesWohngebiet
    bauweise
    • 1000
    bauweiseWert
    • OffeneBauweise
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_e5faf881-402a-4c43-8702-2c9e9ab4c613

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_e5faf881-402a-4c43-8702-2c9e9ab4c613
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    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_e5faf881-402a-4c43-8702-2c9e9ab4c613
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Wilhelmsburg48
    xpPlanDate
    • 1973-05-14
    uuid
    • 40C72672-F830-4541-A264-44EAF8C70BE2
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.5 | In den Gewerbegebieten sind nur kleingewerbliche Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe zulässig, die dem Bedarf der Anwohner dienen; Lagerhäuser und Lagerplätze sind unzulässig.]
    flaechenschluss
    • Ja
    GFZ
    • 0.8
    GRZ
    • 0.6
    Z
    • 2
    vertikaleDifferenzierung
    • Nein
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_d638881c-3da2-45d9-9385-aff9dc3d3eaa]
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 3000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • GewerblicheBauflaeche
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1700
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • Gewerbegebiet
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_e5fbb983-5bff-4dae-ad1b-c150760bc24e

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_e5fbb983-5bff-4dae-ad1b-c150760bc24e
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    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_e5fbb983-5bff-4dae-ad1b-c150760bc24e
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Lokstedt53
    xpPlanDate
    • 2010-08-04
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.1 | In den allgemeinen Wohngebieten werden Ausnahmen für Gartenbaubetriebe und Tankstellen ausgeschlossen.]
    flaechenschluss
    • Ja
    GRZ
    • 0.4
    Z
    • 4
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_81c8d630-8ca1-4d3b-8a69-bae60f2a4d16]
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1200
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • AllgWohngebiet
    bauweise
    • 2000
    bauweiseWert
    • GeschlosseneBauweise
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_e601e5fa-b91f-456a-b74e-c888c3d52fcd

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_e601e5fa-b91f-456a-b74e-c888c3d52fcd
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_e601e5fa-b91f-456a-b74e-c888c3d52fcd
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Finkenwerder32
    xpPlanDate
    • 2009-10-06
    gliederung1
    • (Z1)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_b755b8d6-c2e8-4fad-8ddf-0ee9df8c844f]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.8.1 | Für die mit „Z1 " bezeichneten Wohngebiete gilt: Die Oberkante des Erdgeschossfußbodens von Gebäuden darf nicht höher als 0,25 m über der Straßenverkehrsfläche liegen.][§2 Nr.8.2 | Für die mit „Z1 " bezeichneten Wohngebiete gilt: Einzelhäuser sind giebelständig zur Straße zu errichten][§2 Nr.8.3 | Für die mit „Z1 " bezeichneten Wohngebiete gilt: Flachdächer für Hauptgebäude sind unzulässig. Die Dächer von Einzelhäusern sind als Satteldächer mit einer Neigung zwischen 38 Grad und 45 Grad auszubilden. Für die Dachdeckung sind rote bis rotbraune Dachpfannen zu verwenden.][§2 Nr.8.4 | Für die mit „Z1 " bezeichneten Wohngebiete gilt: Die Außenwände von Gebäuden sind in rotem bis rotbraunem Ziegelmauerwerk auszuführen. Für einzelne Architekturteile können Putz, glatter Beton oder Holz zugelassen werden, wenn das Ziegelmauerwerk vorherrschend bleibt.][§2 Nr.8.5 | Für die mit „Z1 " bezeichneten Wohngebiete gilt: Metallisch wirkende Fensterrahmen und Türen sind unzulässig.][§2 Nr.8.6 | Für die mit „Z1 " bezeichneten Wohngebiete gilt: Garagen sind in Material und Farbgebung dem Hauptgebäude anzupassen.]
    flaechenschluss
    • Ja
    MaxZahlWohnungen
    • 2
    GRZ
    • 0.4
    Z
    • 1
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 1000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • WohnBauflaeche
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1100
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • ReinesWohngebiet
    bauweise
    • 1000
    bauweiseWert
    • OffeneBauweise
    bebauungsArt
    • 1000
    bebauungsArtWert
    • Einzelhaeuser
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_e607e907-5242-4a41-a7db-975ef027d225

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_e607e907-5242-4a41-a7db-975ef027d225
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_e607e907-5242-4a41-a7db-975ef027d225
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • BSCranz-Neuenfelde
    xpPlanDate
    • 1961-06-20
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_1e54e32c-5380-49ac-8f3b-87a5706016bf]
    refTextInhalt
    • [1 | Zulässig sind: Wohngebäude Abstand 3H. Sämtlicher Gebäude voneinander][2 | Zulässig sind: Bauliche Anlagen für land- und forstwirtschaftliche Betriebe und zur Verarbeitung und Sammung landwirtschaftlicher Erzeugnisse Abstand 3H. Sämtlicher Gebäude voneinander][3 | Zulässig sind: Läden, gewerbliche Kleinbetriebe, sowie Gaststätten und Gasthöfe Abstand 3H. Sämtlicher Gebäude voneinander][4 | Zulässig sind: Bauliche Anlagen für örtliche Verwaltungen, sowie für soziale, gesundheitliche, kirchliche, kulturelle und sportliche Zwecke Abstand 3H. Sämtlicher Gebäude voneinander]
    flaechenschluss
    • Ja
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 2000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • GemischteBauflaeche
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1400
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • Dorfgebiet
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_e60b0c39-26a0-4cd0-a272-1b25264b3c69

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_e60b0c39-26a0-4cd0-a272-1b25264b3c69
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_e60b0c39-26a0-4cd0-a272-1b25264b3c69
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Bergedorf68
    xpPlanDate
    • 1986-06-23
    ebene
    • 0
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.4 | Für Einzel- und Doppelhäuser beträgt die maximal zu lässige Gebäudetiefe 15 m. Die Gebäudetiefe wird zwischen der Straßenseite und der Rückseite der Gebäude gemessen.][§3 Nr.1 | Für die Kleinsiedlungsgebiete gelten außerdem nachstehende Vorschriften: Die Firstrichtung von Doppelhäusern in der Straßenrandbebauung ist parallel zu der straßenseitigen Baugrenze anzuordnen.]
    flaechenschluss
    • Ja
    GFZ
    • 0.3
    GRZ
    • 0.2
    Z
    • 1
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_57330adb-8ed7-424f-bad2-d4b57024c7c0]
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 1000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • WohnBauflaeche
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1000
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • Kleinsiedlungsgebiet
    bauweise
    • 1000
    bauweiseWert
    • OffeneBauweise
    bebauungsArt
    • 4000
    bebauungsArtWert
    • EinzelDoppelhaeuser