BP_BaugebietsTeilFlaeche



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  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_f63189a5-707f-4531-a9ef-d7c31213719f

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    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_f63189a5-707f-4531-a9ef-d7c31213719f
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • HafenCity7
    xpPlanDate
    • 2019-06-18
    gliederung2
    • (B, C, E, F, G, H, I, K, L)
    ebene
    • 0
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_12c6ad9c-61e2-4b52-bba0-6d1b301bb79c]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_de173fc8-10b1-41a7-8e59-3a9566ae50cf][XPLAN_XP_PPO_c3b7114a-ab66-4690-895e-434b6beaed34]
    startBedingung
    endeBedingung
    refTextInhalt
    • [§2Nr.2 | In den Erdgeschossen sind Wohnungen unzulässig. Auf der mit „(B)“ bezeichneten Fläche sind Wohnungen in den Erdgeschossen ausnahmsweise zulässig.][§2Nr.5 | Im Mischgebiet sind Gartenbaubetriebe, Tankstellen und Vergnügungsstätten unzulässig. Ausnahmen für Vergnügungsstätten werden ausgeschlossen.][§2Nr.6 | Durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel Doppelfassaden, verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten), besondere Fensterkonstruktionen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen ist sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Schlafräumen ein Innenraumpegel bei teilgeöffneten Fenstern von 30 dB(A) während der Nachtzeit (22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) nicht überschritten wird. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme in Form von verglasten Vorbauten, muss dieser Innenraumpegel bei teilgeöffneten Bauteilen erreicht werden.][§2Nr.8 | Tiefgaragen sind außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig.][§2Nr.9 | Die Oberkante des Fußbodens des ersten Obergeschosses muss auf mindestens 5 m und höchsten 6 m über der angrenzenden Geländeoberfläche liegen. Ausnahmsweise kann im Erdgeschoss eine Galerie eingebaut werden, wenn das Galeriegeschoss eine Grundfläche kleiner 50 vom Hundert (v. H.) der Grundfläche des Erdgeschosses einnimmt. Die Galerieebene muss einen Abstand von mindestens 4,5 m von der Innenseite der zu den öffentlichen Straßenverkehrsflächen und mit Gehrechten belegten Flächen gerichteten Außenfassade einhalten. Das Erdgeschoss einschließlich einem eventuell eingezogenen Galeriegeschoss wird als ein Vollgeschoss gewertet.][§2Nr.10 | Oberhalb der festgesetzten Vollgeschosse und der Gebäudehöhen (einschließlich einem möglichen Galeriegeschoss im Erdgeschoss) sind weitere Geschosse unzulässig. Technikgeschosse und technische oder erforderliche Aufbauten, wie Treppenräume, sind ausnahmsweise auch oberhalb der festgesetzten Vollgeschosse und Gebäudehöhen zulässig, wenn die Gestaltung des Gesamtbaukörpers und das Ortsbild nicht beeinträchtigt werden und diese keine wesentliche Verschattung der Nachbargebäude und der Umgebung bewirken. Aufbauten, deren Einhausung und Technikgeschosse sind mindestens 2,5 m von der Außenfassade zurückzusetzen.][§2Nr.11 | Eine Überschreitung der Baugrenzen durch untergeordnete Bauteile, zum Beispiel durch Balkone, Erker, Loggien und Sichtschutzwände, kann bis zu einer Tiefe von 1,8 m zugelassen werden. Überschreitungen der Baugrenzen dürfen keine wesentliche Verschattung der benachbarten Nutzungen und der Umgebung bewirken. Auf der mit „(C)“ bezeichneten Fläche sind Überschreitungen der Baugrenze durch untergeordnete Bauteile nur ausnahmsweise zulässig. An den zur Norderelbe orientierten Fassaden ist eine Überschreitung der Baugrenzen durch untergeordnete Bauteile unzulässig. Auf der mit „(F)“ bezeichneten Fläche sind Überschreitungen der Baugrenzen an der Nord- und Ostfassade ab dem zweiten Obergeschoss bis zu einer Tiefe von 1 m allgemein zulässig. Eine Überbauung der Straßenverkehrsfläche ist oberhalb einer lichten Höhe von 4,3 m zulässig.][§2Nr.12 | Im Mischgebiet sind notwendige Stellplätze nur in Tiefgaragen oder Garagengeschossen unterhalb der Höhe von 8 m über Normalhöhennull (NHN) zulässig. Geringfügige Abweichungen sind zulässig, wenn sie durch abweichende Straßenanschlusshöhen von über 8 m über NHN begründet sind.][§2Nr.13 | Die festgesetzten Gehrechte umfassen die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, allgemein zugängige Gehwege anzulegen und zu unterhalten. Das festgesetzte Geh- und Fahrrecht umfasst die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen allgemein zugängigen Gehweg anzulegen und zu unterhalten, sowie die Befugnis der für die Unterhaltung der Kaianlagen sowie der Fußgänger- und Radfahrerbereiche zuständigen Stellen und die Befugnis der Nutzer der Marina im Grasbrookhafen, diese Flächen zu befahren. Geringfügige Abweichungen von den festgesetzten Gehrechten und dem festgesetzten Geh- und Fahrrecht sind zulässig.][§2Nr.14 | Auf den nicht überbauten Grundstücksflächen sind Nebenanlagen nur ausnahmsweise zulässig, wenn die Gestaltung der Freiflächen nicht beeinträchtigt ist.][§2Nr.15 | Im Mischgebiet sind für Einfriedigungen nur Hecken oder durchbrochene Zäune in Verbindung mit Hecken bis zu einer Höhe von 1,2 m zulässig.][§2Nr.16 | Gebäude mit zentraler Warmwasserversorgung sind durch Anlagen erneuerbarer Energien zu versorgen, die 30 v. H. oder höhere Anteile des zu erwartenden Jahreswarmwasserbedarfs decken. Im begründeten Einzelfall können geringe Abweichungen aus gestalterischen, funktionalen oder technischen Gründen zugelassen werden. Elektrische Wärmepumpen sind nur zulässig, wenn sie mit Strom aus erneuerbaren Energien betrieben werden. Dezentrale Warmwasseranlagen sind nur dort zulässig, wo der tägliche Warmwasserbedarf bei 60 Grad Celsius weniger als 1 Liter je m² Nutzfläche beträgt. Diese Anforderung nach den Sätzen 1 und 2 kann ausnahmsweise auch durch den Abschluss eines langjährigen Vertrages über die Lieferung von Brauchwarmwasser mit dem von der Freien und Hansestadt Hamburg ausgewählten Wärmelieferanten erfüllt werden; für die Vertragsdauer gelten die Anforderungen der Sätze 1 bis 3 dann als erfüllt. Für die Beheizung und die Bereitstellung des übrigen Warmwasserbedarfs ist die Neubebauung an ein Wärmenetz in Kraft-Wärme-Kopplung anzuschließen, sofern nicht Brennstoffzellen zur ausschließlichen Wärme- und Warmwasserversorgung eingesetzt werden. Vom Anschluss- und Benutzungsgebot nach den Sätzen 1 bis 6 kann auf Antrag befreit werden, wenn die Erfüllung der Anforderungen im Einzelfall wegen besonderer Umstände zu einer unbilligen Härte führen würde. Die Befreiung soll zeitlich befristet werden.][§2Nr.17 | An den Rändern der hochwassergefährdeten Bereiche sind zum Zwecke des Hochwasserschutzes soweit erforderlich zusätzliche besondere bauliche Maßnahmen vorzusehen.][§2Nr.18 | Werbeanlagen größer als 2 m² und Werbeanlagen oberhalb der Gebäudetraufen sind unzulässig. Die Gestaltung der Gesamtbaukörper und der privaten Freiflächen darf nicht durch Werbeanlagen beeinträchtigt werden. Werbeanlagen sind nur an der Stätte der Leistung zulässig. Oberhalb der Brüstung des zweiten Vollgeschosses sind Werbeanlagen nur ausnahmsweise zulässig, wenn zudem das Ortsbild nicht beeinträchtigt wird.][§2Nr.21 | Die zu den Straßenverkehrsflächen, den Gehrechten und den mit „(G)“ bezeichneten Flächen gerichteten Fassaden sind in hellen Materialien oder Glas auszuführen. Für Fassaden der Gebäude mit einer Gebäudehöhe oder Höhe baulicher Anlagen von 68 m über NHN als Höchstmaß sowie von 60 bis 63 m über NHN als Mindest- und Höchstmaß gilt das auf allen Seiten. Untergeordnete Fassadenanteile können in anderen Materialien ausgeführt werden.][§2Nr.24 | Im Plangebiet sind bauliche Gassicherungsmaßnahmen vorzusehen, die sowohl Gasansammlungen unter den baulichen Anlagen und den befestigten Flächen als auch Gaseintritte in die baulichen Anlagen verhindern.]
    flaechenschluss
    • Yes
    dachgestaltung
    GRZ
    • 1
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1500
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • Mischgebiet
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_f63360b9-12b3-44e5-acc4-94d2c6ba7c5d

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    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_f63360b9-12b3-44e5-acc4-94d2c6ba7c5d
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
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    • Niendorf9
    xpPlanDate
    • 1964-12-14
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    • 4489D788-B40D-4E1B-A7ED-7E44B4F7EBB5
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_506aed32-c3f2-4201-8dc6-e4c8ae8e4953]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_9ffcbbd8-93a2-4de6-a44e-0f80a9c7b123][XPLAN_XP_PPO_65c3db21-de64-4ab2-a2f8-ae5ed01404e6][XPLAN_XP_PPO_c4074b1d-6f37-441c-a5d2-79c58e8458f9]
    flaechenschluss
    • Yes
    Zzwingend
    • 3
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
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    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
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    • WohnBauflaeche
    besondereArtDerBaulNutzung
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    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • ReinesWohngebiet
    bauweise
    • 2000
    bauweiseWert
    • GeschlosseneBauweise
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_f63b41d3-9fba-4ae9-bc7b-bcad2525ea5c

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_f63b41d3-9fba-4ae9-bc7b-bcad2525ea5c
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    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_f63b41d3-9fba-4ae9-bc7b-bcad2525ea5c
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Billstedt6
    xpPlanDate
    • 1968-11-19
    ebene
    • 0
    flaechenschluss
    • Yes
    Z
    • 2
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_b613fdb6-7280-4562-a4e9-a9618c600bf8]
    allgArtDerBaulNutzung
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    allgArtDerBaulNutzungWert
    • WohnBauflaeche
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1100
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • ReinesWohngebiet
    bauweise
    • 1000
    bauweiseWert
    • OffeneBauweise
    bebauungsArt
    • 4000
    bebauungsArtWert
    • EinzelDoppelhaeuser
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_f63da068-79e5-4cb9-903b-523dfb9b6656

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    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_f63da068-79e5-4cb9-903b-523dfb9b6656
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Wandsbek50
    xpPlanDate
    • 1978-10-24
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_fbb4655c-1799-4218-af83-db699cb88aed]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_d4492015-220f-45ba-af81-9d924c93f0a1][XPLAN_XP_PPO_a542e9b9-1e88-4f9f-830d-9cf91068e9e5][XPLAN_XP_PPO_baec73d1-9e54-4282-94f7-43c28235259a][XPLAN_XP_PPO_1b89da07-f48b-46cf-89bc-243c789b4986][XPLAN_XP_PPO_d7600ac0-6aed-4c69-803e-ae6e9241d225][XPLAN_XP_PPO_3d59dd7d-d879-47ed-b5f2-bd0113c97f55]
    flaechenschluss
    • Yes
    MaxZahlWohnungen
    • 2
    GFZ
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    • 0.6
    Zzwingend
    • 1
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 1000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • WohnBauflaeche
    besondereArtDerBaulNutzung
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    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • ReinesWohngebiet
    bauweise
    • 2000
    bauweiseWert
    • GeschlosseneBauweise
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_f64143b5-70e0-45c0-a474-ea212471ccbd

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_f64143b5-70e0-45c0-a474-ea212471ccbd
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    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_f64143b5-70e0-45c0-a474-ea212471ccbd
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Kirchwerder21
    xpPlanDate
    • 2006-02-23
    ebene
    • 0
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.2 | In den Dorfgebieten sind außerhalb der überbaubaren Fläche landwirtschaftliche Betriebe und Gartenbaubetriebe mit Ausnahme von Wohngebäuden und Wohnungen mit einer Grundflächenzahl bis zu 0,6 zulässig.][§2 Nr.8 | Die Gebäudehöhe von eingeschossigen Wohngebäuden darf 9 m über vorhandenem oder aufgehöhtem Gelände nicht überschreiten.]
    flaechenschluss
    • Yes
    MaxZahlWohnungen
    • 1
    GRZ
    • 0.2
    Z
    • 1
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_4c4855f9-4fe4-43c0-8825-e3d53b2dc48c]
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 2000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • GemischteBauflaeche
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1400
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • Dorfgebiet
    bauweise
    • 1000
    bauweiseWert
    • OffeneBauweise
    bebauungsArt
    • 1000
    bebauungsArtWert
    • Einzelhaeuser
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_f644f6df-054a-4241-a3b2-8d03abfa355b

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_f644f6df-054a-4241-a3b2-8d03abfa355b
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_f644f6df-054a-4241-a3b2-8d03abfa355b
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Hummelsbuettel9
    xpPlanDate
    • 1977-08-30
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_fc670268-6f15-4027-bac8-ea21b1e69c03]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_c5e960c4-1b19-43dd-9c2c-51957419ae3d][XPLAN_XP_PPO_10e86457-1e57-4a34-83dd-59761976c4d1][XPLAN_XP_PPO_f2b5e0c5-611c-477c-8c05-72c23215b726]
    flaechenschluss
    • Yes
    Z
    • 2
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 1000
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    • WohnBauflaeche
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1200
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • AllgWohngebiet
    bauweise
    • 1000
    bauweiseWert
    • OffeneBauweise
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_f6459ea0-1912-417d-b04b-5509a9bbb3e5

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    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_f6459ea0-1912-417d-b04b-5509a9bbb3e5
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Volksdorf43
    xpPlanDate
    • 2005-09-05
    gliederung1
    • (B)
    ebene
    • 0
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.3 | In den reinen Wohngebieten ist je Baugrundstück auf den mit „(A)" und „(E)" bezeichneten Flächen eine Grundfläche für bauliche Anlagen von 200 m², auf den mit „(B)" bezeichneten Flächen eine Grundfläche von 150 m², auf den mit „(C)" bezeichneten Flächen eine Grundfläche von 120 m² und auf den mit „(D)" bezeichneten Flächen eine Grundfläche von 80 m² jeweils als Höchstmaß zulässig. Für Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke können Ausnahmen zugelassen werden.][§2 Nr.4 | In den Wohngebieten der offenen Bauweise werden die vordere Baugrenze in einem Abstand von 10 m und die hintere Baugrenze in einem Abstand von 25 m zur Straßenbegrenzungslinie festgesetzt. In den Reihenhausgebieten betragen die entsprechenden Abstände 3 m beziehungsweise 18 m. Ausnahmen können zugelassen werden.]
    flaechenschluss
    • Yes
    MaxZahlWohnungen
    • 2
    Z
    • 1
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_9b47fa07-c56a-4211-83c8-63fe59efee67]
    rechtsstand
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    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 1000
    allgArtDerBaulNutzungWert
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    besondereArtDerBaulNutzung
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    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • ReinesWohngebiet
    bauweise
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    • OffeneBauweise
    bebauungsArt
    • 1000
    bebauungsArtWert
    • Einzelhaeuser
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_f64a4fec-a74d-4d2b-a0c1-b1ce9c6c8824

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_f64a4fec-a74d-4d2b-a0c1-b1ce9c6c8824
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    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_f64a4fec-a74d-4d2b-a0c1-b1ce9c6c8824
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Uhlenhorst5
    xpPlanDate
    • 1977-07-06
    uuid
    • 1CE4FDA7-4225-4E82-929F-425400700BEB
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_61b8e5ae-4edd-4d75-b8a1-cf95667fa2a1]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_9b9a3c46-b259-4a7c-bdf0-d38ab438ef06][XPLAN_XP_PPO_9536efa9-cdb4-4908-af56-2f33c46de84a]
    flaechenschluss
    • Yes
    rechtsstand
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    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
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    allgArtDerBaulNutzungWert
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    besondereArtDerBaulNutzung
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    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • ReinesWohngebiet
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    bauweiseWert
    • GeschlosseneBauweise
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_f64b9a73-7f0a-4f11-8b92-5ea52be0fda0

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_f64b9a73-7f0a-4f11-8b92-5ea52be0fda0
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_f64b9a73-7f0a-4f11-8b92-5ea52be0fda0
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • BSFarmsen
    xpPlanDate
    • 1955-05-20
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    • [XPLAN_BP_BEREICH_00f1cae4-3764-4890-8eb4-45e28d7c8209]
    flaechenschluss
    • Yes
    Z
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    rechtsstand
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    rechtscharakter
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    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan
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    • Wohnbaufläche
    detaillierteArtDerBaulNutzung
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    detaillierteArtDerBaulNutzungWert
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  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_f64fb9ee-ee52-40e4-8008-5deea1fcedbb

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    • Rissen52
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    • 2020-04-28
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    refTextInhalt
    • [§2 Nr.2 | Im Gewerbegebiet sind selbstständige bauliche Anlagen für logistikrelevante Nutzungen, wie zum Beispiel Lagerhallen, Warendurchgangs- und Umschlagslager, Verkehrshöfe, Güterverkehrs- und Verteilzentren sowie Kurier-, Express- und Paketdienstleister sowie solche Anlagen und Betriebe unzulässig, die hinsichtlich ihrer Luftschadstoffe und/oder Geruchsemissionen das Wohnen in den angrenzenden Gebieten wesentlich stören, wie regelhaft Brotfabriken, Fleischzerlegebetriebe, Räuchereien, Röstereien, kunststofferhitzende Betriebe oder in ihrer Wirkung vergleichbare Betriebe. Ausnahmen sind zulässig, wenn im Genehmigungsverfahren eine immissionsschutzrechtliche Verträglichkeit mit der Nachbarschaft nachgewiesen werden kann. Tankstellen, Anlagen für sportliche Zwecke, Bordelle und bordellartige Betriebe und Einzelhandelsbetriebe sind unzulässig. Ausnahmsweise sind Verkaufsstätten zulässig, wenn sie im unmittelbaren räumlichen und betrieblichen Zusammenhang mit Handwerks- oder produzierenden Gewerbebetrieben stehen, diesen räumlich untergeordnet sind und nicht mehr als 50 m² Verkaufsfläche umfassen.][§2 Nr.3 | Im Gewerbegebiet werden Ausnahmen für Vergnügungsstätten (insbesondere Wettbüros, Spielhallen und Vorführund Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist) nach § 8 Absatz 3 Nummer 3 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3787) sowie Ausnahmen für Wohnungen für Aufsichtsund Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter nach § 8 Absatz 3 Nummer 1 der BauNVO ausgeschlossen.][§2 Nr.6 | Im Gewerbegebiet darf die festgesetzte Grundflächenzahl von 0,5 für bauliche Anlagen im Sinne von § 19 Absatz 4 Satz 1 BauNVO bis zu einer Grundflächenzahl von 1,0 überschritten werden.][§2 Nr.8 | Bei der Berechnung der Geschossfläche sind die Flächen von Aufenthaltsräumen in Geschossen, die keine Vollgeschosse sind, einschließlich ihrer Umfassungswände und der zugehörigen Treppenräume, mitzurechnen.][§2 Nr.9 | Oberer Bezugspunkt für die maximal zulässige Gebäudehöhe ist die Attika. Eine Überschreitung der festgesetzten Gebäudehöhen durch Treppenhäuser, Aufzugsüberfahrten und technische Aufbauten (zum Beispiel Haus- und Klimatechnik, Anlagen zur Nutzung von Solarenergie) ist bis zu einer Höhe von 1,5 m zulässig.][§2 Nr.10 | In den Baugebieten kann eine Überschreitung der Baugrenzen für Vordächer, Balkone und Erker bis zu einer Tiefe von 2 m und für Terrassen bis zu einer Tiefe von 3,5 m ausnahmsweise zugelassen werden, sofern die Kronenund Wurzelbereiche zu erhaltender Bäume und Gehölze nicht beeinträchtigt werden. Bei Vordächern, Balkonen und Erkern dürfen die Überschreitungen insgesamt nicht mehr als ein Drittel der jeweiligen Fassadenfront des jeweiligen Baukörpers betragen. An der nach Norden ausgerichteten Fassade des Gewerbebaukörpers ist im zweiten Obergeschoss, entlang der gesamten Fassadenlänge, ausnahmsweise eine Überschreitung der Baugrenze bis zu einer Tiefe von 1,5 m für Fluchtbalkone zulässig.][§2 Nr.11 | In den Baugebieten sind Stellplätze nur innerhalb der hierfür festgesetzten Flächen und im Garagengeschoss zulässig. Die Garagenzu- und -ausfahrt ist nur an der zeichnerisch festgesetzten Stelle zulässig.][§2 Nr.14 | Zwischen den überbaubaren Grundstücksflächen des allgemeinen Wohngebiets und den überbaubaren Grundstücksflächen des Gewerbegebiets sind entkoppelte Bodenplatten vorzusehen und die sich direkt berührenden Wände als geschlossene Gebäudeabschlusswände ohne Lüftungsöffnungen auszuführen. Im Gewerbegebiet sind Fenster oder Belichtungsöffnungen in den geschlossenen Gebäudeabschlusswänden, auf den Dächern sowie an den nach Westen und Osten gerichteten Fassaden mit nicht zu öffnenden Fenstern auszuführen.][§2 Nr.15 | Das auf den privaten Grundstücksflächen anfallende Niederschlagswasser ist über belebte Bodenzonen, Mulden und Rigolen zu versickern. Sollte eine vollständige Versickerung auf dem Grundstück nicht möglich sein, kann eine Einleitung des nicht versickerbaren Niederschlagswassers in das Regensiel in der Straße Alte Sülldorfer Landstraße nach Maßgabe der zuständigen Stelle zugelassen werden.][§2 Nr.17 | Ebenerdige Standplätze für Abfallbehälter außerhalb von Gebäuden sind derart mit Sträuchern oder Hecken einzugrünen, dass sie von den öffentlichen Wegen nicht einsehbar sind. Im Gewerbegebiet sind Stützmauern mit Schlingoder Kletterpflanzen zu begrünen.]
    flaechenschluss
    • Yes
    GRZ
    • 0.5
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    GF
    • 4400
    GFUOM
    • m2
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1700
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • Gewerbegebiet