BP_BaugebietsTeilFlaeche



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  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_18b83169-1e26-4e4e-9796-d46ad7c2d151

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_18b83169-1e26-4e4e-9796-d46ad7c2d151
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    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_18b83169-1e26-4e4e-9796-d46ad7c2d151
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    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Lohbruegge92
    xpPlanDate
    • 2016-03-15
    gliederung1
    • 8
    ebene
    • 0
    hoehenangabe
    • [Abweichender Höhenbezug: über Straßenverkehrsfläche|Bezugspunkt: GBH|Höhe: 8]
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_b993e274-dbd6-4a10-aef8-30980da0ccb2]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_1361b61d-9b66-4061-9f02-e3e3ead309b9][XPLAN_XP_PPO_a21150f5-1d19-4272-acf6-dfc8a46be3fa][XPLAN_XP_PPO_de99b8b6-d2bd-4e27-b017-bb3e25d927b5][XPLAN_XP_PPO_8fccd450-9351-45ea-9039-00d1f257cdb8][XPLAN_XP_PPO_157389fe-b707-424c-9016-74299687fd9e][XPLAN_XP_PPO_19f3f16e-3f49-4b24-8dd5-dbe115827631][XPLAN_XP_PPO_892e90ee-4d57-42e1-b6fd-5217ed2770f4]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.1 | In den mit „(A)“ bezeichneten überbaubaren Grundstücksflächen der allgemeinen Wohngebiete WA 10, WA 11 und WA 12 muss die Geschossfläche des obersten Geschosses jeweils weniger als 80 vom Hundert (v. H.) der Geschossfläche des darunterliegenden Geschosses betragen.][§2 Nr.2 | In den allgemeinen Wohngebieten kann die festgesetzte Grundflächenzahl für Tiefgaragen bis zu einer Grundflächenzahl von 0,8 überschritten werden. Dies gilt nicht für die allgemeinen Wohngebiete WA 1, WA 2, WA 8 und WA 9.][§2 Nr.3 | In den allgemeinen Wohngebieten WA 3, WA 4, WA 5, WA 6 und WA 7 mit abweichender Bauweise sowie in den allgemeinen Wohngebieten mit der Bauweise Reihenhäuser sind Gebäude mit einer Länge von höchstens 35 m zulässig. In den allgemeinen Wohngebieten WA 10 und WA 12 mit abweichender Bauweise sind Gebäude von mindestens 50 m und höchstens 85 m Länge zulässig. Die Abstandsflächen gemäß der Hamburgischen Bauordnung sind jeweils einzuhalten.][§2 Nr.4 | In den allgemeinen Wohngebieten WA 3, WA 4, WA 5, WA 6 und WA 7 müssen die Fassaden zur geplanten Straße nach einer maximalen Länge von 22 m um mindestens 2 m in der Tiefe vor- oder zurücktreten. In den allgemeinen Wohngebieten WA 10, WA 11 und WA 12 müssen die Fassaden zur geplanten Straße und zum Reinbeker Redder nach einer maximalen Länge von 30 m um mindestens 2 m in der Tiefe vor- oder zurücktreten.][§2 Nr.5 | In den allgemeinen Wohngebieten WA 3, WA 4, WA 5, WA 6 und WA 7 sowie WA 10, WA 11 und WA 12 dürfen die Fassaden der obersten Geschosse an keiner Seite durchgängig auf den Fassaden der darunterliegenden Geschosse liegen. Die Breite und die Tiefe der Rücksprünge müssen mindestens 2 m betragen.][§2 Nr.6 | Die festgesetzte Gebäudehöhe darf für technische Aufbauten (zum Beispiel Fahrstuhlschächte) auf einer Fläche von höchstens 30 v. H. der jeweiligen Dachflächen um bis zu 1 m überschritten werden.][§2 Nr.7 | In den allgemeinen Wohngebieten WA 8 und WA 9 sind Stellplätze nur auf den festgesetzten Flächen für Gemeinschaftsstellplätze zulässig. Diese Flächen können bis zu 2 m nach Norden oder nach Süden verschoben werden.][§2 Nr.8 | In den allgemeinen Wohngebieten WA 3, WA 4, WA 5, WA 6, WA 7, WA 10, WA 11 und WA 12 sind Stellplätze nur in Tiefgaragen zulässig.][§2 Nr.9 | Tiefgaragen und Fluchttreppen sind auch außerhalb der Baugrenzen zulässig.][§2 Nr.10 | Tiefgaragen sowie Nebenanlagen sind in einem Abstand von 3 m zu den festgesetzten Flächen zum Anpflanzen beziehungsweise für die Erhaltung von Bäumen und Sträuchern sowie in den Kronentraufbereichen der gemäß Nummer 23 festgesetzten Bäume und Knicks unzulässig.][§2 Nr.11 | Eine Überschreitung der Baugrenzen durch Balkone, Loggien, Sichtschutzwände, Zugangstreppen zu den Erdgeschosswohnungen sowie durch zum Hauptgebäude zugehörige Terrassen kann bis zu 2,5 m zugelassen werden.][§2 Nr.13 | Feuerwehrzufahrten und -aufstellflächen auf zu begrünenden Grundstücksflächen und festgesetzten Grünflächen sind in vegetationsfähigem Aufbau (Pflaster mit hohem Fugenanteil oder Rasengittersteine) herzustellen.][§2 Nr.15 | In den allgemeinen Wohngebieten WA 10, WA 11 und WA 12 ist durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel Doppelfassaden, verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten), besondere Fensterkonstruktionen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Schlafräumen ein Innenraumpegel bei teilgeöffneten Fenstern von 30 dB(A) während der Nachtzeit nicht überschritten wird. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme in Form von verglasten Vorbauten, muss dieser Innenraumpegel bei teilgeöffneten Bauteilen erreicht werden. Wohn-/ Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.][§2 Nr.16 | In den allgemeinen Wohngebieten WA 10, WA 11 und WA 12 ist für einen Außenwohnbereich einer Wohnung entweder durch Orientierung an lärmabgewandten Gebäudeseiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen (wie zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten) mit teilgeöffneten Bauteilen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegelminderung erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenwohnbereich ein Tagespegel von kleiner als 65 dB(A) erreicht wird.][§2 Nr.17 | Grundstückseinfriedungen entlang von Wegen, festgesetzten Grünflächen und Feuerwehrzufahrten sind als Hecken oder mit Sträuchern auszuführen. Die Anpflanzungen können für Zuwegungen im notwendigen Umfang unterbrochen werden. Zäune sind zulässig, wenn sie abgepflanzt werden.][§2 Nr.18 | Die Dachflächen von Gebäuden sind zu mindestens 60 v. H. mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und extensiv zu begrünen. Ausgenommen sind Wintergärten und Gewächshäuser.][§2 Nr.19 | In den allgemeinen Wohngebieten sind nicht überbaute Garagen- und Tiefgaragenflächen mit einem mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen. Hiervon können erforderliche Flächen für Terrassen, Wege, Freitreppen und Kinderspielflächen sowie an Hauptgebäude unmittelbar anschließende Flächen in einer Tiefe von 50 cm, gemessen senkrecht von der Außenwand des Gebäudes, ausgenommen werden. Im Bereich zu pflanzender Bäume muss der Substrataufbau mindestens 1 m betragen.][§2 Nr.20 | Tiefgaragenrampen sind mit Rankgerüsten oder Pergolen zu überstellen und mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen.][§2 Nr.27 | Ein Anteil von mindestens 60 v. H. der Fassaden von Wohngebäuden sind mit rotem oder rotbuntem Verblendmauerwerk herzustellen. Ergänzend ist Putz in weiß oder grau zulässig. Für untergeordnete Bauteile (zum Beispiel Eingangsbereiche, feststehende Fassadenpaneele und Faschen) darf außerdem Holz verwendet werden. Bei der Berechnung nach Satz 1 sind Fensterflächen nicht mitzurechnen.]
    flaechenschluss
    • Ja
    GFZ
    • 0.6
    GRZ
    • 0.3
    Z
    • 2
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    dachform
    • 1000
    dachformWert
    • Flachdach
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1200
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • AllgWohngebiet
    bebauungsArt
    • 7000
    bebauungsArtWert
    • Reihenhaeuser
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_18ba0326-25c0-48e7-8e31-92d06722f750

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_18ba0326-25c0-48e7-8e31-92d06722f750
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_18ba0326-25c0-48e7-8e31-92d06722f750
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • D120
    xpPlanDate
    • 1954-10-15
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_28816269-42ea-4e94-be97-c56266eaf7be]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_16d4341a-3706-4cbb-808b-f91ce7d226d2][XPLAN_XP_PPO_e5287bfb-22ea-41d7-a6b1-7d0ba9f0d63e][XPLAN_XP_PPO_3719c17b-a856-4465-ba0c-2f2f60501c50]
    flaechenschluss
    • Ja
    Z
    • 4
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 1000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • WohnBauflaeche
    detaillierteArtDerBaulNutzung
    • 11000
    detaillierteArtDerBaulNutzungWert
    • 11000
    bauweise
    • 2000
    bauweiseWert
    • GeschlosseneBauweise
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_18bbd139-525e-4424-884c-58bd60534d1e

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_18bbd139-525e-4424-884c-58bd60534d1e
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_18bbd139-525e-4424-884c-58bd60534d1e
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Kirchwerder16
    xpPlanDate
    • 1988-11-17
    ebene
    • 0
    hoehenangabe
    • [Höhenbezug: relativGelaendeoberkante|Bezugspunkt: GBH|Höhe: 9.5]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.1 | Im Kleinsiedlungsgebiet und in den Wohngebieten sind die Giebel der Wohngebäude der Straßenrandbebauung zur Straße Durchdeich gerichtet anzuordnen; ausgenommen ist das allgemeine Wohngebiet südlich des Spielplatzes.]
    flaechenschluss
    • Ja
    Z
    • 1
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_2c30c1b0-a464-4bf5-b9a7-4190889c5f88]
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    GF
    • 330
    GFUOM
    • m2
    GR
    • 200
    GRUOM
    • m2
    allgArtDerBaulNutzung
    • 1000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • WohnBauflaeche
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1000
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • Kleinsiedlungsgebiet
    bauweise
    • 1000
    bauweiseWert
    • OffeneBauweise
    bebauungsArt
    • 1000
    bebauungsArtWert
    • Einzelhaeuser
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_18bf8d71-46c2-4248-ac02-07e8aa92ac71

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_18bf8d71-46c2-4248-ac02-07e8aa92ac71
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_18bf8d71-46c2-4248-ac02-07e8aa92ac71
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • BSFarmsen
    xpPlanDate
    • 1955-05-20
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_51c2bc2f-4cb9-4dbe-99d4-ed7905e92238]
    flaechenschluss
    • Ja
    Z
    • 1
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 1000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • WohnBauflaeche
    detaillierteArtDerBaulNutzung
    • 11000
    detaillierteArtDerBaulNutzungWert
    • Wohngebiet
    bauweise
    • 1000
    bauweiseWert
    • OffeneBauweise
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_18c0b668-68fa-47c3-9717-90b78e73f904

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_18c0b668-68fa-47c3-9717-90b78e73f904
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_18c0b668-68fa-47c3-9717-90b78e73f904
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Altona-Altstadt58
    xpPlanDate
    • 2014-03-31
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.2 | Im allgemeinen Wohngebiet kann die festgesetzte Grundflächenzahl von 0,7 für Nutzungen nach § 19 Absatz 4 Satz 1 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479), bis zu einer Grundflächenzahl von 0,8 überschritten werden.][§2 Nr.3 | Im allgemeinen Wohngebiet sind Stellplätze nur in Tiefgaragen zulässig.]
    flaechenschluss
    • Ja
    GRZ
    • 0.7
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_9a1c7c38-fdcb-4e49-a294-28ec25104b38]
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1200
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • AllgWohngebiet
    bauweise
    • 2000
    bauweiseWert
    • GeschlosseneBauweise
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_18c0bfad-2ad3-401a-9d76-7c269df84c4b

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_18c0bfad-2ad3-401a-9d76-7c269df84c4b
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_18c0bfad-2ad3-401a-9d76-7c269df84c4b
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Heimfeld44
    xpPlanDate
    • 2008-09-17
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_2827c614-c0ad-4214-b25d-9adaf2484d72]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_e80ba235-ef3b-4de1-9944-a3beb797cbba][XPLAN_XP_PPO_670cf78a-6d5a-43ff-98e6-6a3daf904296][XPLAN_XP_PPO_cd5df85a-ecae-42f9-a908-50ae802b493c][XPLAN_XP_PPO_d0ed637b-6c0c-4450-9047-f43e848b8002]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.1 | Im allgemeinen Wohngebiet werden Ausnahmen nach § 4 Absatz 3 Nummern 4 und 5 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479), ausgeschlossen.][§2 Nr.3 | Im allgemeinen Wohngebiet kann die Überschreitung der Baugrenzen für Erker, Balkone, Loggien und Wintergärten jeweils bis zu einer Tiefe von 3 m und einer Breite von 4 m zugelassen werden.][§2 Nr.4 | Im allgemeinen Wohngebiet sind für die Außenwände der Gebäude bei der Verblendung mit Vormauersteinen rote Ziegelsteine und bei Putzbauten helle Farbtöne zu verwenden.][§2 Nr.6 | Im allgemeinen Wohngebiet sind nur Sattel-, Walm- und Pultdächer mit einer Neigung zwischen 10 Grad und 50 Grad zulässig.][§2 Nr.8 | Im allgemeinen Wohngebiet sind in dem der Gemeinschaftstiefgarage zugeordneten Bereich Stellplätze nur in einer Tiefgarage zulässig. Ausnahmsweise kann für zur Planstraße ausgerichtete Doppel- und Reihenendhäuser zusätzlich zum Tiefgaragenstellplatz ein zweiter Stellplatz zugelassen werden.][§2 Nr.11 | Im allgemeinen Wohngebiet sind die Wohn- und Aufenthaltsräume durch geeignete Grundrissgestaltung den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung dieser Räume an den lärmabgewandten Gebäudeteilen nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.15 | Im allgemeinen Wohngebiet ist je Doppelhaus ein klein- bis mittelkroniger Baum anzupflanzen.][§2 Nr.23 | Im allgemeinen Wohngebiet und in der privaten Grünfläche sind Gehwege und Stellplätze ohne Schutzdach in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.24 | Im allgemeinen Wohngebiet und in der privaten Grünfläche mit Ausnahme der Sportanlagen sind Außenleuchten mit insektenfreundlichen Leuchtmitteln in Form von Natriumdampf-Niederdrucklampen oder Natriumdampf-Hochdrucklampen auszustatten. Die Leuchtanlagen sind so zu erstellen, dass sie geringstmöglich in den Wald einwirken und einen geschlossenen Glaskörper aufweisen.]
    flaechenschluss
    • Ja
    MaxZahlWohnungen
    • 1
    GRZ
    • 0.4
    Z
    • 2
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 1000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • WohnBauflaeche
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1200
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • AllgWohngebiet
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_18ca926a-fe44-41d9-a434-b61ff627040f

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_18ca926a-fe44-41d9-a434-b61ff627040f
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_18ca926a-fe44-41d9-a434-b61ff627040f
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • BSHarburg
    xpPlanDate
    • 1954-12-28
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_4bbfc897-2296-4520-9b2c-4cac769558ee]
    flaechenschluss
    • Ja
    Z
    • 3
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan
    allgArtDerBaulNutzung
    • 2000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • Gemischte Baufläche
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1500
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • Mischgebiet
    bauweise
    • 2000
    bauweiseWert
    • Geschlossene Bauweise
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_18cbcf02-420c-4f1d-92b8-bfdfee5182d9

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_18cbcf02-420c-4f1d-92b8-bfdfee5182d9
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_18cbcf02-420c-4f1d-92b8-bfdfee5182d9
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Rahlstedt127
    xpPlanDate
    • 2016-12-19
    gliederung2
    • (B)
    ebene
    • 0
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_94f39f52-0400-4904-ac3d-049e6f1c1a06]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_660cfbec-0089-4a5d-a7b2-fd71b18e60e7][XPLAN_XP_PPO_8a2aa3c1-7c70-4419-a2f6-764e5650a713]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.2 | In den reinen Wohngebieten sind Anlagen für soziale Zwecke allgemein zulässig.][§2 Nr.6 | In den Wohngebieten sind mit Ausnahme der mit „(1)“ bezeichneten Fläche Fahrwege sowie ebenerdige Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen. Für die nach Satz 1 hergestellten Fahrwege sowie ebenerdigen Stellplätze können Ausnahmen von der nach § 19 Absatz 4 Satz 2 BauNVO möglichen Überschreitung der zulässigen Grundfläche zugelassen werden.][§2 Nr.7 | In den Wohngebieten ist je Baugrundstück auf den mit „(A)“ bezeichneten Flächen eine Grundfläche für bauliche Anlagen von 120 m², auf den mit „(B)“ bezeichneten Fläche eine Grundfläche von 150 m², auf den mit „(C)“ bezeichneten Flächen eine Grundfläche von 170 m², auf den mit „(D)“ bezeichneten Flächen eine Grundfläche von 200 m², auf den mit „(E)“ bezeichneten Flächen eine Grundfläche von 250 m² und auf den mit „(F)“ bezeichneten Flächen eine Grundfläche von 350 m² jeweils als Höchstmaß zulässig.][§2 Nr.8 | In den Wohngebieten ist auf den mit „1 Wo“ bezeichneten Flächen höchstens eine Wohnung je Wohngebäude, auf den mit „2 Wo“ bezeichneten Flächen sind höchstens zwei Wohnungen je Wohngebäude, auf den mit „3 Wo“ bezeichneten Flächen sind höchstens drei Wohnungen je Wohngebäude und auf den mit „4 Wo“ bezeichneten Flächen sind höchstens vier Wohnungen je Wohngebäude zulässig.][§2 Nr.9 | Auf den mit „(4)“ bezeichneten Flächen sind durch Anordnung der Baukörper oder durch geeignete Grundrissgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Sofern eine Anordnung aller Wohn- und Schlafräume einer Wohnung an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, sind vorrangig die Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Für die Räume an den lärmzugewandten Gebäudeseiten muss ein ausreichender Schallschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.][§2 Nr.17 | In den Wohngebieten ist mit Ausnahme der mit „(1)“ bezeichneten Fläche das Niederschlagswasser auf den Grundstücken zu versickern. Sollte eine Versickerung im Einzelfall nicht möglich sein, ist eine Rückhaltung und gedrosselte, verzögerte Einleitung in ein Oberflächengewässer oder Siel zulässig.]
    flaechenschluss
    • Ja
    MaxZahlWohnungen
    • 3
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1100
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • ReinesWohngebiet
    bauweise
    • 1000
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    • OffeneBauweise
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    • Ja
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    • 1000
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    • ReinesWohngebiet
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    • 5.2
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    • Volksdorf42
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    • 2005-09-07
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    • (F)
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    refTextInhalt
    • [§2 Nr.3 | In den allgemeinen Wohngebieten innerhalb der Erhaltungsbereiche und in den reinen Wohngebieten ist je Baugrundstück auf den mit „(A)" bezeichneten Flächen eine Grundfläche für bauliche Anlagen von 200 m², auf den mit „(E)" und „(F)" bezeichneten Flächen eine Grundfläche von 300 m², auf den mit „(B)" und „(G)" bezeichneten Flächen eine Grundfläche von 150 m², auf den mit „(C)" bezeichneten Flächen eine Grundfläche von 120 m² und auf den mit „(D)" bezeichneten Flächen eine Grundfläche von 80 m² jeweils als Höchstmaß zulässig. Für Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke können Ausnahmen zugelassen werden.][§2 Nr.5 | Auf den rückwärtigen Grundstücksflächen der Wohngebiete sind Wohngebäude nur auf den mit „(C)", „(F)" und „(G)" bezeichneten Flächen zulässig. Der Mindestabstand zwischen vorderer und rückwärtiger Bebauung beträgt 25 m und - falls keine vordere Bebauung vorhanden ist - 25 m zwischen hinterer Baugrenze und rückwärtiger Bebauung.]
    flaechenschluss
    • Ja
    MaxZahlWohnungen
    • 4
    Z
    • 2
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
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    • Festsetzung
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    • WohnBauflaeche
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    • ReinesWohngebiet
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    • 1000
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    • Einzelhaeuser