BP_BaugebietsTeilFlaeche



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  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_1ae1bff3-f89b-4508-bf2e-feb76e894b95

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_1ae1bff3-f89b-4508-bf2e-feb76e894b95
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    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_1ae1bff3-f89b-4508-bf2e-feb76e894b95
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Langenhorn26
    xpPlanDate
    • 1969-03-17
    uuid
    • C9770A69-8909-444E-976E-FDCAA7C4082E
    ebene
    • 0
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    • [XPLAN_BP_BEREICH_a8896569-2fc5-46af-a82e-c168140139f6]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PTO_d53a6424-c154-468d-9976-87406d62dfbb][XPLAN_XP_PTO_8e6dd178-20c7-40c9-82fb-7ed526e48a44][XPLAN_XP_PTO_6f151a8d-bdd3-47fa-b2be-28225619b660]
    flaechenschluss
    • Ja
    Zzwingend
    • 2
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan
    allgArtDerBaulNutzung
    • 1000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • Wohnbaufläche
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1100
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • Reines Wohngebiet
    bauweise
    • 2000
    bauweiseWert
    • Geschlossene Bauweise
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_1ae27843-ace6-4d65-9b0a-e963796a05c6

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    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_1ae27843-ace6-4d65-9b0a-e963796a05c6
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Wohldorf-Ohlstedt17
    xpPlanDate
    • 2006-05-17
    ebene
    • 0
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.3 | In den Wohngebieten werden die vordere Baugrenze in einem Abstand von 10 m und die hintere Baugrenze in einem Abstand von 28 m zur Straßengrenze festgesetzt. Ausnahmen können zugelassen werden.][§2 Nr.9 | In den Wohngebieten entlang der Straßen Alsterblick, Bredenbekstraße, Sthamerstraße und Ohlstedter Platz 27- 36 sowie nördlich, östlich und südlich der Sportanlage Sthamerstraße 30 sind die Wohn- und Schlafräume durch geeignete Grundrissgestaltung den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung der in Satz 1 genannten Räume an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.]
    flaechenschluss
    • Ja
    MaxZahlWohnungen
    • 5
    GRZ
    • 0.3
    Z
    • 2
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_279ba77f-6d32-471d-af7e-620f6f6a9f34]
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 1000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • WohnBauflaeche
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1100
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • ReinesWohngebiet
    bauweise
    • 1000
    bauweiseWert
    • OffeneBauweise
    bebauungsArt
    • 1000
    bebauungsArtWert
    • Einzelhaeuser
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_1ae307c1-f36f-4639-b8f3-5110c341b2f2

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_1ae307c1-f36f-4639-b8f3-5110c341b2f2
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_1ae307c1-f36f-4639-b8f3-5110c341b2f2
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Neugraben-Fischbek73
    gliederung1
    • 2
    gliederung2
    • (A)
    ebene
    • 0
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_0cc6c3b3-60a8-4e59-95b6-ceecbe6e93a3]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PTO_eaa3d9ad-d069-48d9-8ad9-8ea08bf50c9e][XPLAN_XP_PTO_7d5880f3-30d1-4e0b-bab9-6a1897f8c110][XPLAN_XP_PTO_08f0d6c5-acc9-4474-9fe7-cb8b824b4c1d][XPLAN_XP_PTO_cb38ccb2-a2f6-43d2-a681-0aa868238f2c]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr. 1 | Im urbanen Gebiet „MU1“ und in dem mit (A) bezeichneten Bereich des „MU2“ sind in den Erdgeschossen Wohnnutzungen unzulässig.][§2 Nr. 2 | In den urbanen Gebieten sind Spielhallen, Bordelle und bordellartige Betriebe sowie Verkaufsräume und -flächen, deren Zweck auf den Verkauf von Artikeln mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, unzulässig. Ausnahmen für Tankstellen und Vergnügungsstätten nach § 6a Absatz 3 Nummer 1 und 2 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3787), zuletzt geändert am 3. Juli 2023 (BGBl. I Nr. 176 S. 1, 6), werden ausgeschlossen.][§2 Nr. 3 | Im Plangebiet sind oberhalb der als Höchstmaß festgesetzten Zahl der zulässigen Vollgeschosse keine weiteren Geschosse zulässig.][§2 Nr. 4 | Technische Anlagen, Dachausgänge und Anlagen zur Nutzung regenerativer Energien dürfen die Oberkante-Rohdach des obersten zulässigen Geschosses in der Höhe maximal 3 m überschreiten, sofern sie um mindestens 2 m – gemessen von der Innenkante Attika – zurückversetzt errichtet werden. Ausnahmen können zugelassen werden, sofern die Gestaltung des Gesamtbaukörpers und das Ortsbild nicht beeinträchtigt werden.][§2 Nr. 6 | Werbeanlagen sind nur erdgeschossig an der Stätte der Leistung und nur an Gebäuden zulässig.][§ 2 Nr. 7 | Die zum öffentlichen Raum gerichteten Außenfassaden aller Gebäude sind in Verblendmauerwerk auszuführen. Zur Gliederung dieser Fassaden können weitere Materialien zugelassen werden.][§2 Nr. 8 | Außenwände von Gebäuden, deren Fensterabstand mehr als 3 m beträgt sowie fensterlose Wände sind mit selbstklimmenden Kletterpflanzen oder mit Schling- und Rankpflanzen inklusive Ranksystem zu begrünen und dauerhaft zu erhalten.][§2 Nr. 9 | In den mit (B) gekennzeichneten Bereichen sind Schlafräume zu den lärmabgewandten Gebäudeseiten anzuordnen. Wohn-/Schlafräume in Ein-Zimmer-Wohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen. Wird an Gebäudeseiten ein Pegel von 70 dB(A) am Tag erreicht oder überschritten, sind vor den Fenstern der zu diesen Gebäudeseiten orientierten Wohnräume bauliche Schallschutzmaßnahmen in Form von verglasten Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten) oder vergleichbare Maßnahmen vorzusehen.][§2 Nr. 12 | Wird an Gebäudeseiten ein Pegel von 54 dB(A) in der Nacht überschritten, ist durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie Doppelfassaden, verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten), besondere Fensterkonstruktionen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Schlafräumen ein Innenraumpegel bei teilgeöffneten Fenstern von 30 dB(A) während der Nachtzeit nicht überschritten wird. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme in Form von verglasten Vorbauten, muss dieser Innenraumpegel bei teilgeöffneten Bauteilen erreicht werden. Wohn- /Schlafräume in Ein-Zimmer-Wohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.][§2 Nr. 13 | Die gewerblichen Aufenthaltsräume – hier insbesondere die Pausen- und Ruheräume – sind durch geeignete Grundrissgestaltung den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung an den vom Verkehrslärm abgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Schallschutz an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude durch bauliche Maßnahmen geschaffen werden.][§2 Nr. 16 | Im Plangebiet sind Tiefgaragen und Kellergeschosse sowie andere bauliche Maßnahmen mit einer Konstruktionsunterkante von oberhalb + 5,50 m NHN zulässig.][§2 Nr. 17 | Im Plangebiet sind Tiefgaragen und deren Zufahrten in wasserundurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr. 18 | In den urbanen Gebieten sind Dachflächen als Flachdächer oder flach geneigte Dächer mit einer Neigung bis maximal 15 Grad zu errichten und zu mindestens 70 von Hundert (v.H.), bezogen auf die Grundfläche des jeweiligen Gebäudes gemäß § 19 Absatz 2 BauNVO, mit einem mindestens 15 cm starken, durchwurzelbaren Substrataufbau extensiv mit standortgerechten einheimischen Stauden und Gräsern zu begrünen. Die Dachbegrünung ist dauerhaft zu erhalten. Ausnahmen von der Begrünung können für Dachaufbauten, Dachterrassen und technische Anlagen – mit Ausnahme von Solaranlagen – zugelassen werden. Im urbanen Gebiet „MU1“ sind die Dachflächen, bezogen auf die Grundfläche des jeweiligen Gebäudes gemäß § 19 Absatz 2 BauNVO, zu mindestens 70 v.H. als Retentionsgründächer zum Rückhalt von Niederschlagswasser auszuführen mit einem Retentionsvolumen von mindestens 22 Litern pro m² Retentionsdach.][§2 Nr. 19 | In den urbanen Gebieten ist je 150 m2 der nicht überbauten Grundstücksflächen ein kleinkroniger Baum zu pflanzen. Der zur Anpflanzung oder zum Erhalt festgesetzte Baum ist anrechenbar.][§2 Nr. 21 | Außenleuchten sind zum Schutz von wildlebenden Tierarten ausschließlich mit Leuchtmitteln mit warmweißer Farbtemperatur von maximal 3000 Kelvin zulässig. Die Leuchtgehäuse sind gegen das Eindringen von Insekten staubdicht geschlossen auszuführen und dürfen eine Oberflächentemperatur von 60 Grad C nicht überschreiten. Eine Abstrahlung oberhalb der Horizontalen sowie auf angrenzende Wasserflächen, Gehölze oder Grünflächen ist unzulässig.]
    flaechenschluss
    • Ja
    GFZ
    • 2.4
    GRZ
    • 0.6
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1550
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • Urbanes Gebiet
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_1ae45f2f-12ee-4048-8e76-48f5d134cc85

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_1ae45f2f-12ee-4048-8e76-48f5d134cc85
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    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_1ae45f2f-12ee-4048-8e76-48f5d134cc85
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Billwerder30-Bergedorf120-Neuallermoehe2-Lohbruegge95
    ebene
    • 0
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_a0b50244-8f85-48f7-bf54-cf086e3c1c83]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PTO_434e7100-0d51-4222-a066-02acb45102c0][XPLAN_XP_PTO_1df31d8b-5c47-4ef3-b51e-9a0d54bd50ed][XPLAN_XP_PTO_9aa5bacd-cd66-451a-a144-83e6b70e172d][XPLAN_XP_PTO_2d8ca665-d6fc-4508-bc7c-efefd525e557]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr. 2. | In den urbanen Gebieten, dem Kerngebiet und den Gewerbegebieten sind Bordelle und bordellartige Betriebe sowie Verkaufsräume und -flächen, deren Zweck auf den Verkauf von Artikeln mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, glücksspielorientierte Vergnügungsstätten mit Gewinnmöglichkeit wie Spielhallen, Wettbüros und ähnliche Unternehmen sowie Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, unzulässig. In den urbanen Gebieten und in den in der Nebenzeichnung mit „(B)“ bezeichneten Gewerbegebieten sind in den Gebäudeteilen, die in der Nebenzeichnung zu den mit „(A)“ bezeichneten Bereichen ausgerichtet sind, in den Erdgeschossen die gemäß § 6a Absatz 3 und § 8 Absatz 3 Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3787), zuletzt geändert am 3. Juli 2023 (BGBl. I Nr. 176 S. 1, 6) ausnahmsweise zulässigen Vergnügungsstätten allgemein zulässig, soweit sie nicht wegen ihrer Zweckbestimmung oder ihres Umfangs nur in Kerngebieten allgemein zulässig sind; dies gilt nicht für die in Satz 1 genannten Nutzungen. In den in der Nebenzeichnung mit „(P)“ bezeichneten Gewerbegebieten sind die ausnahmsweise zulässigen Vergnügungsstätten unzulässig.][§2 Nr. 8. | In den urbanen Gebieten können ausnahmsweise Überschreitungen der festgesetzten Baulinien durch Balkone und Terrassen bis zu einer Tiefe von 2 m auf höchstens 50 v. H. der Länge einer Fassade eines jeden Geschosses zugelassen werden.][§2 Nr. 39. | Auf Baugrundstücken in den allgemeinen Wohngebieten ist je angefangener 150 m² Fläche, die nicht mit Gebäuden bebaut ist, mindestens ein kleinkroniger Baum zu pflanzen. Auf Baugrundstücken in den urbanen Gebieten ist je angefangener 200 m² Fläche, die nicht mit Gebäuden bebaut ist, mindestens ein kleinkroniger Baum zu pflanzen. Sätze 1 und 2 gelten nicht, wenn die nicht mit Gebäuden bebaute Fläche des Baugrundstücks insgesamt weniger als 25 m² beträgt. Anstelle von zwei kleinkronigen Bäumen kann ein großkroniger Baum gepflanzt werden.]
    flaechenschluss
    • Ja
    GFZ
    • 1.2
    GRZ
    • 0.8
    Z
    • 4
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1550
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • Urbanes Gebiet
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_1ae5e3b5-0120-4939-afc7-fbf602335acd

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_1ae5e3b5-0120-4939-afc7-fbf602335acd
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_1ae5e3b5-0120-4939-afc7-fbf602335acd
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Blankenese34
    xpPlanDate
    • 2006-02-21
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.1 | Im Kerngebiet sind Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 33i der Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeiten dienen, sowie Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, sowie gewerbliche Freizeiteinrichtungen (wie Squash- und Tennishallen, Bowlingbahnen) und Tankstellen unzulässig.]
    flaechenschluss
    • Ja
    GRZ
    • 1
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_0605babf-10c2-49fe-9039-a87d3bcfcc49]
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1600
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • Kerngebiet
    bauweise
    • 2000
    bauweiseWert
    • GeschlosseneBauweise
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_1aef5eee-2494-4a3b-8d50-2ba068b5b6de

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_1aef5eee-2494-4a3b-8d50-2ba068b5b6de
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_1aef5eee-2494-4a3b-8d50-2ba068b5b6de
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • BSEimsbuettel-Hoheluft-West
    xpPlanDate
    • 1955-01-14
    ebene
    • 0
    flaechenschluss
    • Ja
    Z
    • 4
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_a549658f-c1f8-4cfd-bbcd-e83224666b38]
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 1000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • WohnBauflaeche
    detaillierteArtDerBaulNutzung
    • 11000
    detaillierteArtDerBaulNutzungWert
    • 11000
    bauweise
    • 2000
    bauweiseWert
    • GeschlosseneBauweise
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_1af12ef6-860e-4b89-8e84-ba0fdf9d35fd

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_1af12ef6-860e-4b89-8e84-ba0fdf9d35fd
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_1af12ef6-860e-4b89-8e84-ba0fdf9d35fd
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Billwerder30-Bergedorf120-Neuallermoehe2-Lohbruegge95
    text
    • Mobilitätszentrum
    gliederung2
    • MZ1
    ebene
    • 0
    hoehenangabe
    • [Höhenbezug: Absolut NHN|Bezugspunkt: Gebäudehöhe|Höhe: 15.0]
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_a0b50244-8f85-48f7-bf54-cf086e3c1c83]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PTO_82ed7e17-05f7-492e-bf5f-610341b09437][XPLAN_XP_PTO_56116289-63ca-475e-9ab8-f6c7ead3972c][XPLAN_XP_PTO_65ad2ba8-0c46-49f6-9dac-d25ba3ad8247][XPLAN_XP_PTO_3cab6f54-89b5-4177-beb2-526df1079716][XPLAN_XP_PTO_8dd961f4-84a6-4d9b-b867-437baca49702]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr. 2. | In den urbanen Gebieten, dem Kerngebiet und den Gewerbegebieten sind Bordelle und bordellartige Betriebe sowie Verkaufsräume und -flächen, deren Zweck auf den Verkauf von Artikeln mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, glücksspielorientierte Vergnügungsstätten mit Gewinnmöglichkeit wie Spielhallen, Wettbüros und ähnliche Unternehmen sowie Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, unzulässig. In den urbanen Gebieten und in den in der Nebenzeichnung mit „(B)“ bezeichneten Gewerbegebieten sind in den Gebäudeteilen, die in der Nebenzeichnung zu den mit „(A)“ bezeichneten Bereichen ausgerichtet sind, in den Erdgeschossen die gemäß § 6a Absatz 3 und § 8 Absatz 3 Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3787), zuletzt geändert am 3. Juli 2023 (BGBl. I Nr. 176 S. 1, 6) ausnahmsweise zulässigen Vergnügungsstätten allgemein zulässig, soweit sie nicht wegen ihrer Zweckbestimmung oder ihres Umfangs nur in Kerngebieten allgemein zulässig sind; dies gilt nicht für die in Satz 1 genannten Nutzungen. In den in der Nebenzeichnung mit „(P)“ bezeichneten Gewerbegebieten sind die ausnahmsweise zulässigen Vergnügungsstätten unzulässig.][§2 Nr. 8. | In den urbanen Gebieten können ausnahmsweise Überschreitungen der festgesetzten Baulinien durch Balkone und Terrassen bis zu einer Tiefe von 2 m auf höchstens 50 v. H. der Länge einer Fassade eines jeden Geschosses zugelassen werden.][§2 Nr. 11. | In den mit „Mobilitätszentrum“ bezeichneten Teilen der urbanen Gebiete und eines Gewerbegebietes ist bei der Errichtung von Mobilitätszentren die Überschreitung der in der Planzeichnung jeweils festgesetzten Grundflächenzahl bis zu einer Grundflächenzahl von 1,0 zulässig; ferner ist in diesen in der Planzeichnung mit „MZ1“ bis „MZ14“ bezeichneten Teilen der urbanen Gebiete und der Gewerbegebiete bei der Errichtung von Mobilitätszentren die Überschreitung der in der Planzeichnung jeweils festgesetzten Geschossflächenzahl nach Maßgabe der nachfolgenden Tabelle zulässig: MZ1: 3,0 MZ2: 5,5 MZ3: 4,0 MZ4: 3,0 MZ5: 4,0 MZ6: 5,0 MZ7: 5,0 MZ8: 5,5 MZ9: 4,0 MZ10: 4,0 MZ11: 5,0 MZ12: 5,0 MZ13: 5,0 MZ14: 3,0][§2 Nr. 39. | Auf Baugrundstücken in den allgemeinen Wohngebieten ist je angefangener 150 m² Fläche, die nicht mit Gebäuden bebaut ist, mindestens ein kleinkroniger Baum zu pflanzen. Auf Baugrundstücken in den urbanen Gebieten ist je angefangener 200 m² Fläche, die nicht mit Gebäuden bebaut ist, mindestens ein kleinkroniger Baum zu pflanzen. Sätze 1 und 2 gelten nicht, wenn die nicht mit Gebäuden bebaute Fläche des Baugrundstücks insgesamt weniger als 25 m² beträgt. Anstelle von zwei kleinkronigen Bäumen kann ein großkroniger Baum gepflanzt werden.]
    flaechenschluss
    • Ja
    GFZ
    • 2
    GRZ
    • 0.8
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1550
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • Urbanes Gebiet
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_1af631d3-f4ce-430d-9085-a72e8d8b464b

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_1af631d3-f4ce-430d-9085-a72e8d8b464b
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_1af631d3-f4ce-430d-9085-a72e8d8b464b
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Bahrenfeld50
    xpPlanDate
    • 2016-04-07
    ebene
    • 0
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_c632a763-814d-4827-ae94-a202aa34d7d1]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_2bd521c2-c120-4109-bfc2-afb241ef5bc3]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.2 | Im allgemeinen Wohngebiet werden Ausnahmen für Gartenbaubetriebe und Tankstellen ausgeschlossen.][§2 Nr.17 | Im allgemeinen Wohngebiet sind in den rückwärtigen Bereichen der Grundstücke Stellplätze nur in Tiefgaragen zulässig.]
    flaechenschluss
    • Ja
    GRZ
    • 0.5
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1200
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • AllgWohngebiet
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_1af71447-5000-4ed3-a452-b6ca51f53995

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_1af71447-5000-4ed3-a452-b6ca51f53995
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_1af71447-5000-4ed3-a452-b6ca51f53995
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Wohldorf-Ohlstedt19
    xpPlanDate
    • 2020-09-14
    gliederung1
    • (A)
    ebene
    • 0
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_5c4b3966-c198-464a-a969-c4f7074d466d]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_97ead2b8-f68b-4d03-ae7f-ed8e63efac3a][XPLAN_XP_PPO_35503f87-2bf7-4653-99ce-f750230ed271][XPLAN_XP_PPO_e3d6ca87-9963-4297-bfd1-e6830c16b89e][XPLAN_XP_PPO_84a997ca-50d7-4369-927a-bdf42589e1ac]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.1 | In den mit „(A)“ bezeichneten Bereichen der reinen Wohngebiete wird für Gebäude mit einem Vollgeschoss für Traufseiten eine maximale Außenwandhöhe (Maß von der Geländeoberfläche bis zum Schnittpunkt der Wandaußenseite mit der Dachhaut) von 4,70 m und für Gebäude mit zwei Vollgeschossen für Traufseiten eine maximale Außenwandhöhe von 6,50 m festgesetzt.][§2 Nr.3 | In den reinen Wohngebieten sind Außenwände von Hauptgebäuden als Ziegelmauerwerk auszuführen. Für untergeordnete Fassadenteile können Ausführungen in anderen Materialien zugelassen werden.][§2 Nr.4 | In den mit „(C)“ und „(D)“ bezeichneten reinen Wohngebieten sind nur Flachdächer mit einer Dachneigung bis zu 5 Grad zulässig. In den übrigen reinen Wohngebieten sind Dächer von Wohngebäuden als Satteldächer mit einer Neigung zwischen 34 Grad und 40 Grad auszuführen. Auf den nach Westen bis Südosten ausgerichteten Dachflächen der Satteldächer sind 80 vom Hundert sowie auf den gesamten obersten Dachflächen der Flachdächer sind Solaranlagen zu errichten. Ausnahmen für andere technische Anlagen können zugelassen werden.][§2 Nr.5 | In den reinen Wohngebieten sind Dachflächen des jeweils obersten Geschos- ses von Wohngebäuden sowie von Garagen und überdachten Stellplätzen (Carports) mit Flachdach oder flach geneigtem Dach bis 20 Grad Dachneigung mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und extensiv zu begrünen. Ausnahmen von der Begrünung können bei wohnungsbezogenen Terrassen und technischen Anlagen zugelassen werden.][§2 Nr.7 | In den reinen Wohngebieten sind an öffentlichen Straßenverkehrsflächen und Flächen mit öffentlichen Gehrechten angrenzende Einfriedigungen nur in Form von Hecken oder durchbrochenen Zäunen in Verbindung mit Hecken zulässig. Standplätze für Abfallbehälter sind außerhalb von Gebäuden mit Sträuchern oder Hecken einzugrünen. Pflanzungen müssen einen Abstand von 0,5 m zu Straßenverkehrsflächen einhalten.][§2 Nr.8 | In den reinen Wohngebieten ist für je angefangene 250 m² der nicht überbaubaren Grundstücksfläche mindestens ein kleinkroniger Baum oder für je angefangene 500 m² mindestens ein großkroniger Baum zu pflanzen.][§2 Nr.18 | In den mit „(A)“, „(B)“ und „(C)“ bezeichneten Bereichen der reinen Wohngebiete ist durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel Doppelfassaden, verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten), besondere Fensterkonstruktionen, Kombinationen der baulichen Schallschutzmaßnahmen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Schlafräumen ein Innenraumpegel bei teilgeöffneten Fenster von 30 dB(A) während der Nachtzeit nicht überschritten wird. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme in Form von verglasten Vorbauten, muss dieser Innenraumpegel bei teilgeöffneten Bauteilen erreicht werden. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.][§2 Nr.19 | In den mit „(A)“, „(B)“ und „(C)“ bezeichneten Bereichen der reinen Wohngebiete ist der Erschütterungsschutz der Gebäude durch bauliche oder technische Maßnahmen (zum Beispiel an Wänden, Decken und Fundamenten) so sicherzustellen, dass die Anhaltswerte der DIN 4150 (Erschütterungen im Bauwesen), Teil 2 (Einwirkungen auf Menschen in Gebäuden), Tabelle 1, Zeile 4 (Wohngebiete nach BauNVO) eingehalten werden. Zusätzlich ist durch die baulichen und technischen Maßnahmen zu gewährleisten, dass der sekundäre Luftschall die Immissionsrichtwerte der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm vom 26. August 1998 (Gemeinsames Ministerialblatt S. 503), geändert am 1. Juni 2017 (BAnz. AT 08.06.17 B5), Nummer 6.2, nicht überschreitet. Einsichtnahmestelle der DIN 4150: Freie und Hansestadt Hamburg, Bezirksamt Wandsbek, Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung, Bezugsquelle der DIN 4150: Beuth Verlag GmbH, Berlin.]
    flaechenschluss
    • Ja
    dachgestaltung
    • [Dachneigung Min: 34.0|Dachneigung Max: 40.0]
    GRZ
    • 0.4
    Z
    • 2
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    DNmin
    • 34.0
    DNminUOM
    • grad
    DNmax
    • 40.0
    DNmaxUOM
    • grad
    dachform
    • 3100
    dachformWert
    • Satteldach
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1100
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • ReinesWohngebiet
    bebauungsArt
    • 2000
    bebauungsArtWert
    • Doppelhaeuser
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_1af78f08-0185-416e-b312-2163cf397295

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_1af78f08-0185-416e-b312-2163cf397295
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_1af78f08-0185-416e-b312-2163cf397295
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Bramfeld35
    xpPlanDate
    • 1966-11-07
    ebene
    • 0
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_9c0534ea-0e00-4850-8516-201c4d32207d]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PTO_2528ff21-1372-43b6-a0fc-c4afb0bd0d89][XPLAN_XP_PTO_1585f86d-c6cf-4632-9162-9db7705144f2]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.2 | Im Gebiet offener Bauweise sind nur Einzel- und Doppelhäuser mit nicht mehr als zwei Wohnungen zulässig.]
    flaechenschluss
    • Ja
    Z
    • 2
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan
    allgArtDerBaulNutzung
    • 1000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • Wohnbaufläche
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1100
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • Reines Wohngebiet