BP_BaugebietsTeilFlaeche



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  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_02d26036-abc5-44db-b9a3-3e375fac9478

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_02d26036-abc5-44db-b9a3-3e375fac9478
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    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_02d26036-abc5-44db-b9a3-3e375fac9478
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Bramfeld44
    xpPlanDate
    • 1987-02-24
    ebene
    • 0
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.3 | In den reinen Wohngebieten werden Ausnahmen nach § 3 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 15. September 1977 (Bundesgesetzblatt I Seite 1764) ausgeschlossen.][§3 Nr9 | Für die Wohngebiete gelten nachstehende gestalterische Anforderungen: Auf den nicht überbaubaren Flächen des reinen Wohngebiets müssen — außerhalb eines 2 m breiten Streifens um die Gebäude — vorhandene Rasenflächen, Bäume, Strauchgruppen und Fußwege erhalten werden, soweit nicht Kinderspielplätze, Stellplätze für Kraftfahrzeuge oder Sammelplätze für Müllgefäße angelegt werden. Die im Bebauungsplan dargestellten Fußwege sind für die Allgemeinheit auf Dauer zu erhalten.][§3 Nr.10 | Für die Wohngebiete gelten nachstehende gestalterische Anforderungen: Abweichend von Nummer 9 dürfen bei den zweigeschossigen Reihenhäusern (Duplexhäusern) sowie bei den sechsgeschossigen Gebäudeteilen auf der Süd- oder Westseite Terrassen bis zu einer Tiefe von 7 m angelegt werden.]
    flaechenschluss
    • Ja
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_296ec801-f8b5-46d5-9796-5fbb3161f53e]
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 1000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • WohnBauflaeche
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1100
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • ReinesWohngebiet
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_02d5c4de-3da2-4061-a68a-1c4204bddcad

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_02d5c4de-3da2-4061-a68a-1c4204bddcad
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    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_02d5c4de-3da2-4061-a68a-1c4204bddcad
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Niendorf55
    xpPlanDate
    • 1980-07-08
    uuid
    • DFBC0162-451F-49B1-B075-5FEE235834AA
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_7d6ee570-b43c-4e8f-bbc8-b19ab371d7ca]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_82200825-ef6b-4963-8df5-64029cd08d52][XPLAN_XP_PPO_5061aa61-7d9b-4d50-8565-4ea5b306c23e][XPLAN_XP_PPO_68e9a7ed-b291-414b-9edf-efb0a62ecc96]
    flaechenschluss
    • Ja
    Z
    • 2
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 1000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • WohnBauflaeche
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1100
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • ReinesWohngebiet
    bauweise
    • 2000
    bauweiseWert
    • GeschlosseneBauweise
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_02d7c02a-036f-44d6-912e-6fc379d6a19b

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_02d7c02a-036f-44d6-912e-6fc379d6a19b
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_02d7c02a-036f-44d6-912e-6fc379d6a19b
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Wandsbek82
    xpPlanDate
    • 2021-12-14
    ebene
    • 0
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_7fec3e07-e573-4f11-bcf6-5b2312c6f0eb]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_ce3194d0-b3b8-44c0-8578-868322b23e0d][XPLAN_XP_PPO_5100421c-c71d-4d02-8475-9531d6aca360]
    startBedingung
    endeBedingung
    refTextInhalt
    • [§ 2 Nr. 2 | In den allgemeinen Wohngebieten werden Ausnahmen für Gartenbaubetriebe und Tankstellen ausgeschlossen.][§ 2 Nr. 11 | Schlafräume sind zur lärmabgewandten Gebäudeseite zu orientieren. Wohn-/ Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen. Wird an Gebäudeseiten ein Pegel von 70 dB(A) am Tag erreicht oder überschritten, so ist in den zu dieser Gebäudeseite orientierten Aufentrbauten, besondere Fensterkonstruktionen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Aufenthaltsräme en nnnrumegl on40dBA)be tile?fnte Fnser whrndde Tgzitnihtürsrien wird.][§ 2 Nr. 12 | Ausnahmsweise sind Schlafräume einer Wohnung auch an den lärmzugewandten Gebäudeseiten zulässig, wenn insgesamt mindestens die Hälfte der Schlafräume dieser Wohnung zur lärmabgewandten Seite orientiert sind und vor den lärmzugewandt orientierten Schlafräumen vor zu öffnenden Fenstern verglast][§ 2 Nr. 13 | Es ist durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel Doppelfassaden, verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten), besondere Fensterkonstruktionen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Schlafräumen ein Innenraumpegel bei teilgeöffneten Fenstern von 30 dB(A) während der Nachtzeit nicht überschritten wird. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme in Form von verglasten Vorbauten, muss dieser Innenraumpegel bei tei sind wie Schlafräume zu beurteilen.][§ 2 Nr. 14 | Für einen Außenbereich einer Wohnung ist entweder durch Orientierung an lärmabgewandten Gebäudeseiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen wie verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten) mit teilgeöffneten Bauteilen sicherzustellen, dass durch diese baulichen MaßnahmeA) erreicht wird.][§ 2 Nr. 15 | Gewerbliche Aufenthaltsräume – hier insbesondere die Pausen- und Ruheräume – sind den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung an den vom Verkehrslärm abgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Schallschutz an Außentüren, Fenst][§ 2 Nr. 16 | Drainagen oder sonstige bauliche oder technische Maßnahmen, die zu einer dauerhaften Absenkung des vegetationsverfügbaren Grundwassers beziehungsweise von Stauwasser führen, sind unzulässig. Die Entwässerung von Kasematten (Licht- und Lüf-tungsschächte unter Gelände) ist nur in geschlossenen L][§ 2 Nr. 17 | Das auf den Grundstücken anfallende Niederschlagswasser ist zu versickern, sofern es nicht gesammelt und genutzt wird. Sollte im Einzelfall eine Versickerung unmöglich sein, kann ausnahmsweise eine Einleitung des nicht abführbaren Niederschlagswassers nach Maßgabe der zuständigen Stelle in ein Sie][§ 2 Nr. 18 | In den allgemeinen Wohngebieten ist für je angefangene 200 m2 der nicht überbaubaren Grundstücksfläche einschließlich der zu begrünenden unterbauten Flächen mindestens ein kleinkroniger Laubbaum oder für je angefangene 400 m2 der nicht überbaubaren Grundstücksfläche einschließlich der zu bet gleichtiger Erz zu schaen.][§ 2 Nr. 19 | Außerhalb der öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen oder -abgrabungen im Kronenbereich von Bäumen und Gehölzgruppen unzulässig.][§ 2 Nr. 20 | Nicht überbaute Flächen von Tiefgaragen sind mit Ausnahme von Wegen, Spielflächen, Feuerwehraufstellflächen, Müllstandorten und Terrassen mit einem mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und dauerhaft zu begrünen. Im Bereich von Baumpflanzungen auf Tiefgaragen ist auf m starker durchwurzelbarer Substrataufbau herzustellen.][§ 2 Nr. 21 | Die Dachflächen mit einer Neigung bis zu 20 Grad sind mit einem mindestens 12 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und mindestens extensiv zu be-grünen. Die Begrünung ist dauerhaft zu erhalten. Bei Abgang ist gleichwertiger Ersatz zu schaffen. Ausnahmen von der Begrünung sind zul?ssig für Dachaufbauten, Dachterrassen, technische Anlagen und den 1 m sowie den 2 m tiefen, parallel zur Ahrensburger Straße ausgerichteten, fünfgeschossigen Bereich.][§ 2 Nr. 22 | Standplätze für Abfallbehälter außerhalb von Gebäuden sind mit heimischen Sträuchern oder Hecken einzugrünen.]
    flaechenschluss
    • Ja
    dachgestaltung
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    GR
    • 160
    GRUOM
    • m2
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1200
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • AllgWohngebiet
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_02d95e82-f3b1-46de-a49d-032a24940b12

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_02d95e82-f3b1-46de-a49d-032a24940b12
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    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_02d95e82-f3b1-46de-a49d-032a24940b12
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Wellingsbuettel16
    xpPlanDate
    • 2014-08-25
    gliederung1
    • (B), (5)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_238f8087-f839-4541-a954-0f4b0e3ca11f]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.2 | In den reinen Wohngebieten sind Anlagen für soziale Zwecke allgemein zulässig.][§2 Nr.7 | In den Wohngebieten ist je Baugrundstück auf den mit „(A)" bezeichneten Flächen eine Grundfläche für bauliche Anlagen von 120 m², auf den mit „(B)" bezeichneten Flächen eine Grundfläche von 150 m², auf den mit „(C)" bezeichneten Flächen eine Grundfläche von 170 m², auf den mit „(D)" bezeichneten Flächen eine Grundfläche von 200 m², auf den mit „(E)" bezeichneten Flächen eine Grundfläche von 250 m² und auf den mit „(F)" bezeichneten Flächen eine Grundfläche von 350 m² jeweils als Höchstmaß zulässig.][§2 Nr.11 | In den Wohngebieten ist auf den mit „1 Wo" bezeichneten Flächen höchstens eine Wohnung je Wohngebäude, auf den mit „2 Wo" bezeichneten Fläche sind höchstens zwei, auf den mit „3 Wo" bezeichneten Flächen höchstens drei, auf den mit „4 Wo" bezeichneten Flächen höchstens vier, auf den mit „5 Wo" bezeichneten Flächen höchstens fünf und auf den mit „6 Wo" bezeichneten Flächen sind höchstens sechs Wohnungen je Wohngebäude zulässig.][§2 Nr.12 | Auf den mit „(5)" bezeichneten Flächen sind in den Vorgärten Garagen und Carports sowie Nebenanlagen gemäß § 14 BauNVO, mit Ausnahme von ebenerdigen Befestigungen und notwendigen Maßnahmen zur Oberflächenentwässerung, unzulässig.]
    flaechenschluss
    • Ja
    MaxZahlWohnungen
    • 2
    Z
    • 1
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 1000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • WohnBauflaeche
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1100
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • ReinesWohngebiet
    bauweise
    • 1000
    bauweiseWert
    • OffeneBauweise
    bebauungsArt
    • 1000
    bebauungsArtWert
    • Einzelhaeuser
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_02d9d07c-2617-47e2-a048-ffd583b530ae

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_02d9d07c-2617-47e2-a048-ffd583b530ae
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    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_02d9d07c-2617-47e2-a048-ffd583b530ae
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Ottensen43
    xpPlanDate
    • 2010-05-27
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_662b6b87-c7d5-48e5-a4f2-be22f6404e2e]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_b8b4c197-6e55-4e27-9bff-794bbbdc928c][XPLAN_XP_PPO_b3798da9-286a-468f-bfe4-2f32541acebc][XPLAN_XP_PPO_636fd4b2-12e5-44c3-8e61-7bce5f4fbd33]
    flaechenschluss
    • Ja
    GRZ
    • 0.8
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1200
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • AllgWohngebiet
    bauweise
    • 2000
    bauweiseWert
    • GeschlosseneBauweise
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_02dacbb6-affe-4b50-b36b-8fcd4a934622

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_02dacbb6-affe-4b50-b36b-8fcd4a934622
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_02dacbb6-affe-4b50-b36b-8fcd4a934622
    xpVersion
    • 5.4
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • BSBahrenfeld
    xpPlanDate
    • 1955-01-14
    ebene
    • 0
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_0e7706a4-661b-4f4a-8942-5613e30bb238]
    flaechenschluss
    • Ja
    Z
    • 2
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 1000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • WohnBauflaeche
    detaillierteArtDerBaulNutzung
    • {urn:xplan:BP_DetailArtDerBaulNutzung:}11000
    detaillierteArtDerBaulNutzungWert
    • Wohngebiet
    bauweise
    • 1000
    bauweiseWert
    • OffeneBauweise
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_02dc7264-87fb-4359-803d-781eae1582fd

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_02dc7264-87fb-4359-803d-781eae1582fd
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_02dc7264-87fb-4359-803d-781eae1582fd
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • BSHummelsbuettel
    xpPlanDate
    • 1955-01-14
    ebene
    • 0
    refTextInhalt
    • [1.1 | Das reine Wohngebiet ist gemäss §10 Abs.4 der BPVO für die Hansestadt Hamburg v. 8.6.1938 besonders geschützt. Gewerbliche und handwerkliche Betriebe, Läden und Werbeanlagen sind nicht zulässig. Für die Flächen am rot signierten Straßenrand der Wohngebiete gelten diese Einschränkungen nicht.][1.2 | Das reine Wohngebiet ist gemäss §10 Abs.4 der BPVO für die Hansestadt Hamburg v. 8.6.1938 besonders geschützt. Die Mindestgrundstücksgröße bei der offenen Bebauung soll 1000 qm, bei Gruppenhausbebauung mit Sielanschlüssen 450 qm, bei Reiheneinzelhäusern 200 qm nicht unterschreiten. Bei einigen am Alsterufer belegenen rot umrandeten Flächen soll die Mindestgrundstücksgröße 5000 qm betragen.]
    flaechenschluss
    • Ja
    Z
    • 1
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_ee2f54c5-f967-475e-8593-48a683aca60b]
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 1000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • WohnBauflaeche
    detaillierteArtDerBaulNutzung
    • 11000
    detaillierteArtDerBaulNutzungWert
    • 11000
    bauweise
    • 1000
    bauweiseWert
    • OffeneBauweise
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_02de1946-7a30-4073-b83e-56aa44e3f245

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_02de1946-7a30-4073-b83e-56aa44e3f245
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_02de1946-7a30-4073-b83e-56aa44e3f245
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Finkenwerder32
    xpPlanDate
    • 2009-10-06
    gliederung1
    • (Z1)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_b755b8d6-c2e8-4fad-8ddf-0ee9df8c844f]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.8.1 | Für die mit „Z1 " bezeichneten Wohngebiete gilt: Die Oberkante des Erdgeschossfußbodens von Gebäuden darf nicht höher als 0,25 m über der Straßenverkehrsfläche liegen.][§2 Nr.8.2 | Für die mit „Z1 " bezeichneten Wohngebiete gilt: Einzelhäuser sind giebelständig zur Straße zu errichten][§2 Nr.8.3 | Für die mit „Z1 " bezeichneten Wohngebiete gilt: Flachdächer für Hauptgebäude sind unzulässig. Die Dächer von Einzelhäusern sind als Satteldächer mit einer Neigung zwischen 38 Grad und 45 Grad auszubilden. Für die Dachdeckung sind rote bis rotbraune Dachpfannen zu verwenden.][§2 Nr.8.4 | Für die mit „Z1 " bezeichneten Wohngebiete gilt: Die Außenwände von Gebäuden sind in rotem bis rotbraunem Ziegelmauerwerk auszuführen. Für einzelne Architekturteile können Putz, glatter Beton oder Holz zugelassen werden, wenn das Ziegelmauerwerk vorherrschend bleibt.][§2 Nr.8.5 | Für die mit „Z1 " bezeichneten Wohngebiete gilt: Metallisch wirkende Fensterrahmen und Türen sind unzulässig.][§2 Nr.8.6 | Für die mit „Z1 " bezeichneten Wohngebiete gilt: Garagen sind in Material und Farbgebung dem Hauptgebäude anzupassen.]
    flaechenschluss
    • Ja
    MaxZahlWohnungen
    • 2
    GRZ
    • 0.4
    Z
    • 2
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 1000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • WohnBauflaeche
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1100
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • ReinesWohngebiet
    bebauungsArt
    • 7000
    bebauungsArtWert
    • Reihenhaeuser
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_02df15da-7dd2-43ae-9335-7c39e6d6401b

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_02df15da-7dd2-43ae-9335-7c39e6d6401b
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_02df15da-7dd2-43ae-9335-7c39e6d6401b
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Eidelstedt72
    xpPlanDate
    • 2014-12-16
    ebene
    • 0
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_071c7982-2cd8-444d-a154-ca4ff2d452f1]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_1a4393df-27db-4fe3-bca7-98b8e644abaa][XPLAN_XP_PPO_e8ee8d90-6ffd-4792-b18e-d6e5f46a2aa8][XPLAN_XP_PPO_1869002b-b16d-4ac1-baf1-05e0bf870324][XPLAN_XP_PPO_973f5904-39cc-4a7b-ab3c-5853d9d98776]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.2 | In den Mischgebieten sind Tankstellen und Vergnügungsstätten nach § 6 Absatz 2 Nummern 7 und 8 BauNVO unzulässig; Ausnahmen für Vergnügungsstätten nach § 6 Absatz 3 BauNVO werden ausgeschlossen.][§2 Nr.3 | In den Mischgebieten sind Einzelhandelsbetriebe unzulässig. Ausnahmsweise können Verkaufsstätten zugelassen werden, die in unmittelbarem räumlichen und betrieblichen Zusammenhang mit Handwerks- oder produzierenden Gewerbebetrieben stehen und nicht mehr als 10 vom Hundert der mit dem Betriebsgebäude überbauten Fläche, jedoch nicht mehr als insgesamt 100 m² Geschossfläche haben.][§2 Nr.7 | In den Baugebieten sind oberhalb der festgesetzten Staffelgeschosse weitere Geschosse unzulässig.][§2 Nr.8 | In den Baugebieten darf die festgesetzte Grundflächenzahl für bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das Baugrundstück lediglich unterbaut wird, bis zu einer Grundflächenzahl von 0,8 überschritten werden.][§2 Nr.9 | Auf den privaten Grundstücksflächen sind Geh- und Fahrwege sowie ebenerdige Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen. Feuerwehrzufahrten und -aufstellflächen auf zu begrünenden Flächen sind in vegetationsfähigem Aufbau (zum Beispiel Schotterrasen, Rasengittersteine) herzustellen.][§2 Nr.11 | In den Baugebieten entlang der Reichsbahnstraße ist in dem Bereich von der westlichen Grenze des Flurstücks 5340 bis zu der östlichen Grenze des Flurstücks 1358 der Gemarkung Eidelstedt in einer Tiefe von 20 m, gemessen von der Straßenbegrenzungslinie, für einen Außenbereich einer Wohnung entweder durch Orientierung an lärmabgewandten Gebäudeseiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten) mit teilgeöffneten Bauteilen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegelminderung erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenbereich ein Tagpegel von kleiner 65 dB(A) erreicht wird.][§2 Nr.12 | In den Baugebieten ist durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel Doppelfassaden, verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten), besondere Fensterkonstruktionen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Schlafräumen ein Innenraumpegel bei teilgeöffneten Fenstern von 30 dB(A) während der Nachtzeit nicht überschritten wird. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme in Form von verglasten Vorbauten, muss dieser Innenraumpegel bei teilgeöffneten Bauteilen erreicht werden. Wohn-Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.][§2 Nr.15 | In den Baugebieten ist je angefangene 500 m² Grundstücksfläche ein kleinkroniger Baum oder für je angefangene 1.000 m² Grundstücksfläche ein großkroniger Baum zu pflanzen. Der Stammumfang muss bei kleinkronigen Bäumen mindestens 14 cm und bei großkronigen Bäumen mindestens 18 cm, jeweils gemessen in 1 m Höhe über dem Erdboden, betragen.]
    flaechenschluss
    • Ja
    GFZ
    • 1.2
    GRZ
    • 0.6
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
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    • 1500
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    • BSEidelstedt
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    • 1955-01-14
    ebene
    • 0
    refTextInhalt
    • [1. | Betriebe, die der Genehmigung nach §16 der R.G.O. bedürfen, sind ausgeschlossen]
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    • Ja
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    • Industriegebiet