https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_1e828031-6a83-4aab-9898-3cd566d778ee
gmlId
- XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_1e828031-6a83-4aab-9898-3cd566d778ee
refTextInhalt
- [§2 Nr.1.1 | In den Gewerbegebieten gilt:
Gewerbliche Freizeiteinrichtungen (wie Squash- und Tennishallen, Bowlingbahnen) sind unzulässig; Ausnahmen für Vergnügungsstätten werden ausgeschlossen.][§2 Nr.1.2 | In den Gewerbegebieten gilt:
Einzelhandelsbetriebe sind außer auf den mit „(A)" bezeichneten Flächen unzulässig.][§2 Nr.1.4 | In den Gewerbegebieten gilt:
Auf den mit „(B)" bezeichneten Flächen sind luftbelastende und geruchsbelästigende Betriebe sowie Betriebe mit erheblichem Zu- und Abfahrtsverkehr (insbesondere Tankstellen, Fuhrunternehmen, Lagerhäuser und Lagerplätze) unzulässig.][§2 Nr.1.5 | In den Gewerbegebieten gilt:
Auf der mit „(C)" bezeichneten Fläche sind Nutzungen nach § 8 Absatz 3 Nummer 1 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (Bundesgesetzblatt I Seite 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (Bundesgesetzblatt I Seiten 466,479), allgemein zulässig.][§2 Nr.3 | Im Gewerbegebiet sind notwendige Zufahrten über die Flächen zum Ausschluß von Nebenanlagen, Stellplätzen und Garagen zulässig. Ebenerdige Stellplätze können in diesem Bereich zugelassen werden, wenn der verbleibende Begrünungsanteil mindestens 50 vom Hundert (v. H.) beträgt.]
gehoertZuBP_Bereich
- [XPLAN_BP_BEREICH_5f1b097b-47ca-4696-a5c2-c024e6c9ca36]
allgArtDerBaulNutzungWert
besondereArtDerBaulNutzung
besondereArtDerBaulNutzungWert