BP_BaugebietsTeilFlaeche



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  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_035381a1-9ed1-4ea9-be01-36763c5d8796

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_035381a1-9ed1-4ea9-be01-36763c5d8796
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    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_035381a1-9ed1-4ea9-be01-36763c5d8796
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    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Rahlstedt35
    xpPlanDate
    • 1970-02-02
    text
    • Ladenartige Gestaltung
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_4c78f3df-2a8c-4d9b-bf89-70080c5d7599]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_9394dd99-3dbe-43bb-85b1-8f29bad59ef1][XPLAN_XP_PPO_9e88f5a3-c0a7-4a84-9c9a-6b8f13727ccf][XPLAN_XP_PPO_d38a6ef5-c734-431f-8db1-ce5c5cb1d701]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.1 | Die Festsetzung „ladenartige Gestaltung" gilt für die durch Baulinien begrenzten Seiten der Gebäude im Erdgeschoß sowie für die an ein Gehrecht angrenzenden Seiten der Flurstücke 611 und 613 bis 621 der Gemarkung Alt-Rahlstedt. Im Kerngebiet sollen die Dächer höchstens sechs Grad geneigt sein.][§2 Nr.2 | Im Kerngebiet sind ab drittem Vollgeschoß Wohnungen allgemein zulässig.]
    flaechenschluss
    • Ja
    Zzwingend
    • 1
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 2000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • GemischteBauflaeche
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1600
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • Kerngebiet
    bauweise
    • 2000
    bauweiseWert
    • GeschlosseneBauweise
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_0356e675-cfbb-4347-8ebf-7256816a4358

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_0356e675-cfbb-4347-8ebf-7256816a4358
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    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_0356e675-cfbb-4347-8ebf-7256816a4358
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Rahlstedt127
    xpPlanDate
    • 2016-12-19
    gliederung2
    • (5)(6)
    ebene
    • 0
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_cf8308fc-e4e6-45bf-bcaa-294c98be2629]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_d00a0844-8e86-4512-ba01-8a6b60ababce][XPLAN_XP_PPO_1795dad7-ca37-4a8f-8e5a-fe5132de298e][XPLAN_XP_PPO_b2a62546-8ced-46e3-a68a-5e595f2948ba][XPLAN_XP_PPO_7f05688c-b6b6-48ac-8fc6-ce188593d42a]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.3 | In den allgemeinen Wohngebieten sind die der Versorgung des Gebiets dienenden Läden nur ausnahmsweise zulässig. Ausnahmen für Gartenbaubetriebe werden ausgeschlossen. Ausnahmen für Tankstellen werden ausgeschlossen, dies gilt nicht für die mit „(1)“ bezeichneten Flächen.][§2 Nr.6 | In den Wohngebieten sind mit Ausnahme der mit „(1)“ bezeichneten Fläche Fahrwege sowie ebenerdige Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen. Für die nach Satz 1 hergestellten Fahrwege sowie ebenerdigen Stellplätze können Ausnahmen von der nach § 19 Absatz 4 Satz 2 BauNVO möglichen Überschreitung der zulässigen Grundfläche zugelassen werden.][§2 Nr.10 | Auf den mit „(5)“ bezeichneten Flächen ist durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel Doppelfassaden, verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten), besondere Fensterkonstruktionen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Schlafräumen ein Innenraumpegel bei teilgeöffneten Fenstern von 30 dB(A) während der Nachtzeit nicht überschritten wird. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme in Form von verglasten Vorbauten, muss dieser Innenraumpegel bei teilgeöffneten Bauteilen erreicht werden. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.][§2 Nr.11 | Auf den mit „(6)“ bezeichneten Flächen ist für einen Außenbereich einer Wohnung entweder durch Orientierung an lärmabgewandten Gebäudeseiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten) mit teilgeöffneten Bauteilen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegelminderung erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenbereich ein Tagpegel von kleiner 65 dB(A) erreicht wird.][§2 Nr.16 | In allen Wohn- und Mischgebieten, für die kein Erhaltungsbereich festgesetzt ist, sind Dachflächen bis zu einer Neigung von 20 Grad mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und mindestens extensiv zu begrünen. Bei Ausfall der Begrünung ist gleichwertiger Ersatz zu schaffen. Ausnahmen von der Begrünung können bei wohnungsbezogenen Terrassen und technischen Anlagen zugelassen werden.][§2 Nr.17 | In den Wohngebieten ist mit Ausnahme der mit „(1)“ bezeichneten Fläche das Niederschlagswasser auf den Grundstücken zu versickern. Sollte eine Versickerung im Einzelfall nicht möglich sein, ist eine Rückhaltung und gedrosselte, verzögerte Einleitung in ein Oberflächengewässer oder Siel zulässig.]
    flaechenschluss
    • Ja
    GRZ
    • 0.4
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1200
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • AllgWohngebiet
    bauweise
    • 2000
    bauweiseWert
    • GeschlosseneBauweise
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_035de670-f015-4dcc-adaa-93f699c8e6b0

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_035de670-f015-4dcc-adaa-93f699c8e6b0
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    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_035de670-f015-4dcc-adaa-93f699c8e6b0
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • D533
    xpPlanDate
    • 1960-10-28
    ebene
    • 0
    refTextInhalt
    • [Nr. 3.3 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens: 2.31 für die eingeschossigen Läden (L1g) 5,0 m, 2.32 für die eingeschossigen Geschäftshäuser (G1) 5,0 m, 2.33 für die fünfgeschossigen Geschäftshäuser (G5g) 16,0 m, 2.34 für die sechsgeschossigen Wohnhäuser (W6g) 19,0 m.]
    flaechenschluss
    • Ja
    Z
    • 1
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_b01120ed-4887-467b-96b1-edef0d237da0]
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 4000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • SonderBauflaeche
    detaillierteArtDerBaulNutzung
    • 17100
    detaillierteArtDerBaulNutzungWert
    • 17100
    bauweise
    • 2000
    bauweiseWert
    • GeschlosseneBauweise
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_03605273-277e-4dda-871a-92f19939cef4

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_03605273-277e-4dda-871a-92f19939cef4
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    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_03605273-277e-4dda-871a-92f19939cef4
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • BSHeimfeld
    xpPlanDate
    • 1958-02-25
    ebene
    • 0
    flaechenschluss
    • Ja
    Z
    • 4
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_6cc0a28f-a6fc-439f-8965-f9acdc82ea36]
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 1000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • WohnBauflaeche
    detaillierteArtDerBaulNutzung
    • 11000
    detaillierteArtDerBaulNutzungWert
    • 11000
    bauweise
    • 2000
    bauweiseWert
    • GeschlosseneBauweise
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_0363f1cf-7b2c-4e6c-ad04-ace96e183478

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_0363f1cf-7b2c-4e6c-ad04-ace96e183478
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    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_0363f1cf-7b2c-4e6c-ad04-ace96e183478
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • D236
    xpPlanDate
    • 1958-07-09
    ebene
    • 0
    refTextInhalt
    • [Nr. 2.2 | Auf die im Durchführungsplan ausgewiesenen Gebäude mit mehr als 4 Vollgeschossen finden die Vorschriften des § 33 der Baupolizeiverordnung Anwendung.][Nr. 2.12 | Die zulässigen Traufhöhen betragen für die achtgeschossige Wohnhausbebauung (W8g) höchstens 24,0 m.]
    flaechenschluss
    • Ja
    Z
    • 8
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_9fd2d78c-f632-43eb-a737-c0dfbc82ed07]
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 1000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • WohnBauflaeche
    detaillierteArtDerBaulNutzung
    • 11000
    detaillierteArtDerBaulNutzungWert
    • 11000
    bauweise
    • 2000
    bauweiseWert
    • GeschlosseneBauweise
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_0365584f-c9e9-4c1d-b607-7873fb792bdb

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_0365584f-c9e9-4c1d-b607-7873fb792bdb
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_0365584f-c9e9-4c1d-b607-7873fb792bdb
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Schnelsen22
    xpPlanDate
    • 1983-03-15
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_f5943467-eddf-4797-af6c-859376f342ad][XPLAN_XP_PPO_68531b3d-2e19-40cd-beeb-dbeae22384d3][XPLAN_XP_PPO_a106ec2d-fd37-4af1-b04f-687f254ff768][XPLAN_XP_PPO_6f60e7fc-d910-47d7-8d2f-8510c45a37d9]
    flaechenschluss
    • Ja
    MaxZahlWohnungen
    • 2
    Z
    • 3
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_4fb2942d-d953-4470-bbc9-6b0d9748da14]
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1100
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • ReinesWohngebiet
    bebauungsArt
    • 7000
    bebauungsArtWert
    • Reihenhaeuser
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_036584e1-4e3b-41aa-a383-639509a45942

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_036584e1-4e3b-41aa-a383-639509a45942
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_036584e1-4e3b-41aa-a383-639509a45942
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Curslack12
    xpPlanDate
    • 1999-09-09
    text
    • Oberkante Erdgeschossfußbodenhöhe
    hoehenangabe
    • [Höhenbezug: absolutNHN|Bezugspunkt: OK|Höhe: 4]
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_8b1dc8d0-74b5-44e9-a2b7-c2aac5a5f709]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_bfd7b1ea-632a-41f4-988b-09159f1c16e9][XPLAN_XP_PPO_d117f10c-551d-4a59-be5b-ed8742898827][XPLAN_XP_PPO_a47eadcf-f9a1-4153-8d03-581045d1acbf][XPLAN_XP_PPO_b834d5bb-2deb-40fa-92d6-b6cd993aef1c][XPLAN_XP_PPO_6a4f6e99-6faa-4c7e-afa2-0eab73ff5cd0][XPLAN_XP_PPO_e2cc04bf-8f81-4e58-9222-19d94fd49c8a][XPLAN_XP_PPO_78c7cf2c-ffd5-41ea-9a4d-34e26ad1db39][XPLAN_XP_PPO_c9447146-7a62-4d1b-9be0-99a141d15be6]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.2.1 | In den allgemeinen Wohngebieten gilt: Ausnahmen nach § 4 Absatz 3 Nummern 2 (sonstige nicht störende Gewerbebetriebe) und 5 (Tankstellen) der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (Bundesgesetzblatt I Seite 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (Bundesgesetzblatt I Seiten 466, 479), werden ausgeschlossen.][§2 Nr.2.2 | In den allgemeinen Wohngebieten gilt: Überdachte Stellplätze und Garagen sind nur zwischen den Wohngebäuden und den seitlichen Grundstücksgrenzen zulässig. Nebenanlagen in Form von Nebengebäuden sind in Vorgärten unzulässig.][§2 Nr.2.3 | In den allgemeinen Wohngebieten gilt: Mindestens 35 vom Hundert (v. H.) der nicht überbauten Grundstücksflächen sind mit Sträuchern und Stauden zu begrünen. Auf jedem Grundstück ist mindestens ein kleinkroniger Laubbaum oder hochstämmiger Obstbaum zu pflanzen, dessen Stammumfang mindestens 14 cm, in einer Höhe von 1 m über dem Erdboden gemessen, aufweisen muß. Für Anpflanzungen sind standortgerechte, einheimische Arten zu verwenden; bei Abgang sind Ersatzpflanzungen vorzunehmen. Außerhalb von Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich dieser Bäume, Gehölzgruppen und Hecken unzulässig.][§2 Nr.2.4 | In den allgemeinen Wohngebieten gilt: Die Anwendung von chemischen Pflanzenschutzmitteln ist auf allen nicht überbauten Flächen untersagt.][§2 Nr.2.5 | In den allgemeinen Wohngebieten gilt: Auf den privaten Grundstücksflächen sind Fahrwege sowie Stellplätze in wasserundurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.2.6 | In den allgemeinen Wohngebieten gilt: Das von Dachflächen anfallende Niederschlagswasser ist auf den jeweiligen Grundstücken über offene Mulden abzuleiten.][§2 Nr.2.7 | In den allgemeinen Wohngebieten gilt: Garagenwände sowie Stützen der Schutzdächer von Stellplätzen sind mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen; Garagendächer und Überdachungen von Stellplätzen sind mindestens extensiv zu begrünen.][§2 Nr.2.8 | In den allgemeinen Wohngebieten gilt: In Vorgärten sind Grundstückseinfriedungen als Hecken auszuführen, deren Höhe zwischen 80 cm und 150 cm liegt.]
    flaechenschluss
    • Ja
    MaxZahlWohnungen
    • 2
    GRZ
    • 0.2
    Z
    • 1
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    Fmin
    • 600
    FminUOM
    • m2
    allgArtDerBaulNutzung
    • 1000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • WohnBauflaeche
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1200
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • AllgWohngebiet
    bauweise
    • 1000
    bauweiseWert
    • OffeneBauweise
    bebauungsArt
    • 4000
    bebauungsArtWert
    • EinzelDoppelhaeuser
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_036998eb-e6e2-4b81-8dba-e964aff6650f

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_036998eb-e6e2-4b81-8dba-e964aff6650f
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_036998eb-e6e2-4b81-8dba-e964aff6650f
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Billbrook3
    xpPlanDate
    • 1995-04-11
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_19fa4cf3-b788-43c3-9262-198b33148ea1]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PTO_7d61a31e-24b1-4bba-9cc9-36aefaf51963][XPLAN_XP_PTO_bac00cc2-8e3d-4c9a-8d61-ee45fb3dc734][XPLAN_XP_PTO_d412bb29-afd9-45a9-8374-9988c3e31462]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.2 | In den Gewerbegebieten sind gewerbliche Freizeiteinrichtungen (wie Squash- und Tennishallen, Bowlingbahnen) unzulässig. Ausnahmen für Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 33 i der Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeit dienen, sowie Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, werden ausgeschlossen. Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften, Betriebe des Beherbergungsgewerbes, Lagerbetriebe und Fuhrunternehmen können ausnahmsweise zugelassen werden.][§2 Nr.4 | Südlich der Straße Rote Brücke / beiderseits der Straße Billbrookdeich (Einwirkungsbereich des Mittelwellensenders Moorfleet) sind in den Gewerbegebieten explosionsgefährdete Betriebe, in denen zündfahige Flüssigkeiten und Gase verwendet, erzeugt, gelagert (ohne Heizöl- Eigenbedarf) oder umgeschlagen werden, sowie Tankstellen und Fuhrunternehmen unzulässig.][§2 Nr.5 | Südlich der geplanten Erschließungsstraße in Verlängerung der Straße Rote Brücke dürfen außerhalb der Bereiche, die mit 12 m Gebäudehöhe bestimmt sind, die Baukörper eine Höhe von 17 m bis 25 m (linear ansteigend mit der Entfernung zum Sendemast des Mittelwellensenders Moorfleet) über Geländeoberfläche nicht überschreiten.][§2 Nr.8 | In den Vorgärten der Gewerbegebiete sind Nebenanlagen, Stellplätze und Garagen unzulässig.][§2 Nr.11 | Für die Erschließung der Gewerbegebiete sind noch weitere örtliche Verkehrsflächen erforderlich. Ihre genaue Lage bestimmt sich nach der beabsichtigten Bebauung. Sie werden auf Antrag in einem Bescheid nach § 14 des Hamburgischen Wegegesetzes in der Fassung vom 22. Januar 1974 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seiten 41, 83), zuletzt geändert am 20. Dezember 1994 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seiten 435, 440) festgesetzt oder nach § 125 Absatz 2 des Baugesetzbuchs hergestellt.]
    flaechenschluss
    • Ja
    GRZ
    • 0.8
    Z
    • 3
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 9998
    rechtscharakterWert
    • Unbekannt
    allgArtDerBaulNutzung
    • 3000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • Gewerbliche Baufläche
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1700
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • Gewerbegebiet
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_036a0795-10a0-4b1f-bf2a-8f7b49be3098

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_036a0795-10a0-4b1f-bf2a-8f7b49be3098
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_036a0795-10a0-4b1f-bf2a-8f7b49be3098
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Altona-Nord26
    xpPlanDate
    • 2014-09-23
    ebene
    • 0
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_97c29e62-1c62-4d2c-a2a0-d6ff732eefef]
    wirdDargestelltDurch
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    refTextInhalt
    • [§2 Nr.1 | In den allgemeinen Wohngebieten werden Ausnahmen für Gartenbaubetriebe und Tankstellen ausgeschlossen.][§2 Nr.8 | In den allgemeinen Wohngebieten ist für Anlagen zur Kinderbetreuung eine Überschreitung der rückwärtigen, zum Innenhof gerichteten Baugrenzen im Erdgeschoss um 2 m zulässig.][§2 Nr.13 | In den allgemeinen Wohngebieten sind Stellplätze nur in Tiefgaragen zulässig. In dem mit „(C)“ bezeichneten Bereich der allgemeinen Wohngebiete ist ausnahmsweise ein ebenerdiges Garagengeschoss zulässig, wenn dadurch die gesamte Fläche des mit „(C)“ bezeichneten Bereichs der allgemeinen Wohngebiete einschließlich der nicht überbaubaren Grundstücksflächen in Anspruch genommen wird.][§2 Nr.15 | In den allgemeinen Wohngebieten und im Mischgebiet wird die Oberkante des Fußbodens des ersten Obergeschosses auf mindestens 4,5 m und höchstens 5,5 m über Gelände festgesetzt; maßgebend ist die Straßenhöhe. Ausnahmsweise kann im Erdgeschoss eine Galerie eingebaut werden, wenn das Galeriegeschoss eine Grundfläche kleiner 50 vom Hundert (v.H.) der Grundfläche des Erdgeschosses einnimmt. Die Galerieebene muss einen Abstand von mindestens 3 m von der Innenseite der zu den öffentlichen Straßenverkehrsflächen und mit Gehrechten belegten Flächen gerichteten Außenfassaden einhalten. Die Festsetzung gilt nicht für den mit „(C)“ bezeichneten Bereich der allgemeinen Wohngebiete, wenn dort ein Garagengeschoss errichtet wird.][§2 Nr.16 | In den allgemeinen Wohngebieten und in den mit „(D)“ bezeichneten Bereichen des Mischgebiets sind zu den Straßenverkehrsflächen gerichtete Fassaden von Gebäuden als Ziegelfassaden in den Farben rot bis rotbunt oder in hellen Materialien auszuführen. Für Teile der Fassaden können auch dunklere Farben zugelassen werden, wenn der Gesamteindruck einer rot bis rotbunten Ziegelfassade oder einer hellen Fassade erhalten bleibt.][§2 Nr.17 | In den allgemeinen Wohngebieten und den mit „(D)“ bezeichneten Bereichen des Mischgebiets sind Dächer als Flachdächer oder flachgeneigte Dächer mit einer Neigung bis zu 10 Grad auszuführen.][§2 Nr.21 | Im Mischgebiet und in den allgemeinen Wohngebieten gilt für die zu den Bahnanlagen nördlich der öffentlichen Grünfläche und die zur Harkortstraße gerichteten Gebäudeseiten: Für einen Außenbereich einer Wohnung ist entweder durch Orientierung an lärmabgewandten Gebäudeseiten (West- und Nordseite im Mischgebiet, Innenhof in den allgemeinen Wohngebieten) oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen wie verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten) mit teilge-öffneten Bauteilen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegelminderung erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenbereich ein Tagpegel von kleiner 65 dB(A) erreicht wird.][§2 Nr.29 | In den allgemeinen Wohngebieten und im Mischgebiet ist der Erschütterungsschutz der Gebäude durch bauliche oder technischen Maßnahmen (zum Beispiel an Wänden, Decken und Fundamenten) so sicherzustellen, dass die Anhaltswerte der DIN 4150 (Erschütterungen im Bauwesen), Teil 2 (Einwirkung auf Menschen in Gebäuden), Tabelle 1, Zeile 3 (Mischgebiete nach BauNVO) eingehalten werden. Einsichtnahmestelle der DIN 4150: Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, Amt für Immissionsschutz und Betriebe, Bezugsquelle der DIN 4150: Beuth-Verlag GmbH, Berlin.][§2 Nr.32 | Die nicht überbauten Grundstücksflächen der allgemeinen Wohngebiete und das Dach des Garagengeschosses in dem mit „(C)“ bezeichneten Bereich der allgemeinen Wohngebiete sind mit einem Anteil von mindestens 50 v. H. zu begrünen. Tiefgaragen sowie das Garagengeschoss in dem mit „(C)“ bezeichneten Bereich der Allgemeinen Wohngebiete sind in den zu begrünenden Bereichen mit einem mindestens 80 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen. Für Baumpflanzungen auf Tiefgaragen sowie auf dem Garagengeschoss in dem mit „(C)“ bezeichneten Bereich der allgemeinen Wohngebiete muss auf einer Fläche von 16 m² je Baum die Stärke des durchwurzelbaren Substrataufbaus mindestens 100 cm betragen.][§2 Nr.34 | In den allgemeinen Wohngebieten sind Einfriedigungen nur als Hecken oder Hecken in Verbindung mit Zäunen bis zu einer Höhe von maximal 1,5 m zulässig.][§2 Nr.36 | In den allgemeinen Wohngebieten und den mit „(D)“ bezeichneten Bereichen des Mischgebiets sind die Dachflächen zu mindestens 50 v. H. mit einem mindestens 15 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau extensiv mit standortgerechten einheimischen Stauden und Gräsern zu begrünen. Die Dachbegrünung ist dauerhaft zu erhalten.]
    flaechenschluss
    • Ja
    GFZ
    • 4.43
    GRZ
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    • Allgemeines Wohngebiet
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    • Geschlossene Bauweise
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    Z
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    • Geplant
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    • Festsetzung BPlan
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    • Gewerbliche Baufläche
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    • Gewerbegebiet
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    • Offene Bauweise