https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_24928569-54e6-45d8-b062-5ac92cea00cd
gmlId
- XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_24928569-54e6-45d8-b062-5ac92cea00cd
wirdDargestelltDurch
- [XPLAN_XP_PPO_693d6af0-9996-457a-8e54-c8f605414bf9][XPLAN_XP_PPO_2ef96bee-7fa8-41d2-990f-7609c323d1ec][XPLAN_XP_PPO_8441843a-d2c2-44bc-8e6c-c11e2c339e5c]
refTextInhalt
- [§2 Nr.3 | 3. Im allgemeinen Wohngebiet südlich der Straße Pinnasberg sowie für Wohnungen im Kerngebiet muss für die zu den Straßen gerichteten Wohn- und Schlafräume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.4 | 4. Im Kerngebiet sind Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 33 i der Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeit dienen, sowie Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, unzulässig. Außerdem wer den gewerbliche Freizeiteinrichtungen (wie Squash- und Tennishallen, Bowlingbahnen), Tankstellen sowie Nutzungen nach § 11 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (Bundesgesetzblatt I Seite 133), zuletzt geändert am 22. April 1993
(Bundesgesetzblatt I Seiten 466, 479), ausgeschlossen.][§4 Nr.1 | 1. Die Außenwände sind mit roten Mauerziegeln oder mit einer Putzfassade zu versehen.][§4 Nr.2 | 2. Auf der mit „(d)" bezeichneten Fläche ist das oberste Vollgeschoss als Dachgeschoss auszubilden.][§4 Nr.3 | 3. Die Dächer der dreigeschossigen Baukörper sind mit einer Metalldeckung zu versehen.]
gehoertZuBP_Bereich
- [XPLAN_BP_BEREICH_ba528c88-98f4-443b-8601-ea4616a1c6cd]
allgArtDerBaulNutzungWert
besondereArtDerBaulNutzung
besondereArtDerBaulNutzungWert