https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_2aeb0778-ffcd-4a4b-ae94-1281e099362d
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refTextInhalt
- [§2 Nr.1 | In den Baugebieten „(1)" bis „(9)" sind außerhalb der festgesetzten Flächen für Gemeinschaftsstellplätze weitere Stellplätze nur in Tiefgaragen zulässig, soweit Wohnruhe und Gartengestaltung nicht beeinträchtigt werden.][§2 Nr.2 | In den Baugebieten „(2)" bis „(5)" sowie und „(8)" kann die festgesetzte Grundfläche für Nutzungen nach § 19 Absatz 4 Satz 1 Nummern 1 und 3 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (Bundesgesetzblatt I Seite 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (Bundesgesetzblatt I Seiten 466, 479), um 130 vom Hundert (v. H.) überschritten werden. In den Baugebieten „(1)", ,,(6)" und ist eine Überschreitung von 150 v. H. zulässig.][§2 Nr.5 | Entlang der Heimfelder Straße sind durch geeignete Grundrißgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Wohn- und Schlafräumen an den lärm-abgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.14.3 | Die Gestaltung der Dächer und Fassaden ist für Gebäude gleichen Bautyps in Farbe und Material abzustimmen und einheitlich auszuführen:
In den Baugebieten „(1)" bis ,,(9)" ist das oberste Geschoß als Staffelgeschoß mit einer Dachneigung von maximal 25 Grad auszubilden.]
allgArtDerBaulNutzungWert
besondereArtDerBaulNutzung
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