https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_2f167f27-f4db-43be-9b6e-3975bddce0fe
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- XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_2f167f27-f4db-43be-9b6e-3975bddce0fe
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- [XPLAN_BP_BEREICH_238f8087-f839-4541-a954-0f4b0e3ca11f]
refTextInhalt
- [§2 Nr.2 | In den reinen Wohngebieten sind Anlagen für soziale Zwecke allgemein zulässig.][§2 Nr.11 | In den Wohngebieten ist auf den mit „1 Wo" bezeichneten Flächen höchstens eine Wohnung je Wohngebäude, auf den mit „2 Wo" bezeichneten Fläche sind höchstens zwei, auf den mit „3 Wo" bezeichneten Flächen höchstens drei, auf den mit „4 Wo" bezeichneten Flächen höchstens vier, auf den mit „5 Wo" bezeichneten Flächen höchstens fünf und auf den mit „6 Wo" bezeichneten Flächen sind höchstens sechs Wohnungen je Wohngebäude zulässig.][§2 Nr.12 | Auf den mit „(5)" bezeichneten Flächen sind in den Vorgärten Garagen und Carports sowie Nebenanlagen gemäß § 14 BauNVO, mit Ausnahme von ebenerdigen Befestigungen und notwendigen Maßnahmen zur Oberflächenentwässerung, unzulässig.][§2 Nr.15 | In den Wohngebieten darf die zulässige Höhe der Außenwand oberhalb des letzten zulässigen Vollgeschosses (Drempelhöhe) beidseitig höchstens 1,0 m betragen. Für Hauptgebäude sind ausschließlich nur geneigte Dächer mit Ausnahme von Pult- und Tonnendächern zulässig. Die Dachneigung muss mindestens 40 Grad betragen. Ausgenommen von diesen Festsetzungen sind die mit „(G)" bezeichneten Gebiete. Ausnahmen können zugelassen werden.]
allgArtDerBaulNutzungWert
besondereArtDerBaulNutzung
besondereArtDerBaulNutzungWert