https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_076f5913-5973-472f-9aa3-9499c701be6a
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- XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_076f5913-5973-472f-9aa3-9499c701be6a
xpPlanName
- Kirchwerder30-Ochsenwerder11
refTextInhalt
- [§2 Nr.1 | Im allgemeinen Wohngebiet sind die der Versorgung des Gebiets dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften unzulässig.][§2 Nr.4 | Im allgemeinen Wohngebiet darf die Oberkante des Erdgeschossfußbodens straßenseitig höchstens 40 cm über der vorhandenen oder aufgehöhten Geländeoberfläche liegen.][§2 Nr.5 | Die Gebäudehöhe von eingeschossigen Gebäuden darf 9 m über Gelände nicht überschreiten.][§2 Nr.7 | Im allgemeinen Wohngebiet sind die Fassaden von baulichen Anlagen in rotem bis rotbraunem Ziegelmauerwerk auszuführen; für Nebengebäude und für untergeordnete Teile von Außenwänden von Wohngebäuden ist weißer Putz oder weiße oder braune Holzverblendung zulässig.][§2 Nr.11 | Im allgemeinen Wohngebiet ist auf jedem Baugrundstück mindestens ein kleinkroniger Laubbaum oder ein hochstämmiger Obstbaum zu pflanzen. Ausgenommen sind die Grundstücke, auf denen bereits ein Erhaltungs- und Ersatzpflanzgebot für Bäume besteht.][§2 Nr.14 | Die Flurstücke 1745 und 8341 der Gemarkung Kirchwerder werden für Ausgleichsmaßnahmen dem allgemeinen Wohngebiet auf den Flurstücken 4589 und 4769 zugeordnet, soweit sie sich im Bebauungsplangebiet befinden und als Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft festgesetzt sind.]
gehoertZuBP_Bereich
- [XPLAN_BP_BEREICH_46259ce8-bf93-4a3a-aeb3-9c8f58860d88]
allgArtDerBaulNutzungWert
besondereArtDerBaulNutzung
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