BP_BaugebietsTeilFlaeche



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  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_58daf6f4-9cd8-4e40-bcd7-a4702f9a8323

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_58daf6f4-9cd8-4e40-bcd7-a4702f9a8323
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    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_58daf6f4-9cd8-4e40-bcd7-a4702f9a8323
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    • 5.4
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Neugraben-Fischbek72
    xpPlanDate
    • 2026-02-03
    gliederung1
    • 3
    ebene
    • 0
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_edc7f715-8e4c-40f1-baf8-3987ca59ad95]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_46fec0a1-d04c-4b9e-b262-8bb6e1d54b32][XPLAN_XP_PPO_461f9282-682d-491e-89fa-95b890b99ca2][XPLAN_XP_PPO_90972a22-9ff6-4155-a7a0-ef895289ae99][XPLAN_XP_PPO_b89fc089-1213-4c10-a3fb-fb1a5934a2fd]
    refTextInhalt
    • [§ 2 Nr. 1 | In den Allgemeinen Wohngebieten werden Ausnahmen nach § 4 Absatz 3 Nummern 4 bis 5 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3787) für Gartenbaubetriebe und Tankstellen ausgeschlossen.][§ 2 Nr. 2 | In den Allgemeinen Wohngebieten sind Überschreitungen der Baugrenzen durch Treppenhausvorbauten, Erker, Loggien und Balkone auf je einem Drittel der Fassadenlänge bis zu 2 m und durch zum Hauptgebäude zugehörige Terrassen bis zu 4 m zulässig. Balkone und Loggien, die in den öffentlichen Straßenraum ragen, sind nur oberhalb einer lichten Höhe von 3,5 m zulässig.][§ 2 Nr. 3 | Eine Überschreitung der festgesetzten Grundflächenzahlen (GRZ) für Tiefgaragen, Garagen und ihre Zufahrten, Kellergeschosse sowie erforderliche Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO ist in den Allgemeinen Wohngebieten bis zu einer GRZ von 0,8 zulässig.][§ 2 Nr. 4 | In den Allgemeinen Wohngebieten sind Stellplätze ausschließlich in Tiefgaragen zulässig.][§ 2 Nr. 6 | In den Allgemeinen Wohngebieten 3 und 4 sind durch Anordnung der Baukörper und/oder durch geeignete Grundrissgestaltung die Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Wohn-/Schlafräume in Ein-Zimmer-Wohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen. Ausnahmen von Satz 1 können zugelassen werden, wenn in jeder Wohnung mindestens ein Schlafraum den lärmabgewandten Gebäudeseiten zugeordnet wird.][§ 2 Nr. 7 | In den Allgemeinen Wohngebieten 3 und 4 ist in Schlafräumen, die zur lärmzugewandten Gebäudeseite orientiert sind, durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie z. B. Doppelfassaden, verglaste Vorbauten (z. B. verglaste Loggien, Wintergärten), besondere Fensterkonstruktionen oder vergleichbare Maßnahmen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass ein Innenraumpegel bei teilgeöffneten Fenstern von 30 dB(A) während der Nachtzeit nicht überschritten wird. Bei den verglasten Vorbauten muss dieser Innenraumpegel bei teilgeöffneten Bauteilen erreicht werden.][§ 2 Nr. 8 | In den Allgemeinen Wohngebieten 3 und 4 ist für schutzbedürftige Aufenthaltsräume, die zur lärmzugewandten Gebäudeseite orientiert sind, durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie z. B. Doppelfassaden, verglaste Vorbauten (z. B. verglaste Loggien, Wintergärten), besondere Fensterkonstruktionen oder vergleichbare Maßnahmen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass ein Innenraumpegel bei teilgeöffneten Fenstern von 40 dB(A) nicht überschritten wird. Bei den verglasten Vorbauten muss dieser Innenraumpegel bei teilgeöffneten Bauteilen erreicht werden.][§ 2 Nr. 9 | In den Allgemeinen Wohngebieten sind die Dächer des obersten Geschosses von Wohngebäuden sowie Nebengebäuden mit Flach- oder flachgeneigten Dächern mit einer Dachneigung bis maximal 5 Grad und mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren, biozidfreien Substrataufbau zu versehen und extensiv zu begrünen. Maximal 40 % der Dachfläche des obersten Geschosses, gemessen an der Innenseite der Attika, dürfen für Anlagen genutzt werden, die der Belichtung, der Be- und Entlüftung, der Aufnahme von technischen Anlagen (zum Beispiel Fahrstuhlüberfahrten, Klimatechnik) dienen oder als Dachterrassen genutzt werden.][§ 2 Nr. 10 | In den Allgemeinen Wohngebieten sind nicht überbaute Tiefgaragenflächen mit einem mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren, biozidfreien Substrataufbau zu versehen und zu begrünen. Hiervon können erforderliche Flächen für Terrassen, Wege, Freitreppen und Kinderspielflächen sowie an Gebäude unmittelbar anschließende Flächen in einer Tiefe von 50 cm ausgenommen werden. Im Bereich zu pflanzender Bäume muss auf einer Fläche von 12 m² je Baum der Substrataufbau mindestens 1,0 m betragen.][§ 2 Nr. 11 | In den Allgemeinen Wohngebieten sind für je 150 m² der nicht überbaubaren und nicht unterbauten Grundstücksfläche mindestens ein kleinkroniger Baum beziehungsweise zwei Obstbäume oder für je 300 m² der nicht überbaubaren und nicht unterbauten Grundstücksfläche mindestens ein mittel- bis großkroniger Baum zu pflanzen.][§ 2 Nr. 12 | Groß- und mittelkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, kleinkronige Bäume von mindestens 14 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Im Kronenbereich jedes anzupflanzenden Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen und zu begrünen.][§ 2 Nr. 13 | Für nach dem Bebauungsplan zu pflanzende und zu erhaltende Gehölze sind bei Abgang Ersatzpflanzungen vorzunehmen. Dabei sind der Charakter und Umfang der jeweiligen Gehölzpflanzung zu erhalten.][§ 2 Nr. 14 | Geländeaufhöhungen und Abgrabungen sind - außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen und den Straßenverkehrsflächen mit besonderer Zweckbestimmung - im Kronenbereich zu erhaltender Bäume unzulässig.][§ 2 Nr. 16 | Es sind insgesamt 15 künstliche Höhlen für den Hausrotschwanz und Haussperling an Fassaden der neuen Wohngebäude des Plangebiets anzubringen. Zur Förderung von Staren sind insgesamt bis zu 5 der Kästen als Starenkästen zu gestalten. Im Allgemeinen Wohngebiet 1 sind 6 künstliche Höhlen anzubringen, davon sind 2 Kästen als Starkästen zu gestalten. In den Allgemeinen Wohngebieten 2, 3 und 4 sind je 3 künstliche Höhen für Haussperlinge und Hausrotschwanz anzubringen, davon ist je Wohngebiet 1 Kasten als Starenkasten zu gestalten.][§ 2 Nr. 17 | In den Wohngebieten sind an geeigneter Stelle 10 Fledermauskästen anzubringen. Im Allgemeinen Wohngebiet 1 sind 4 Kästen und in den Allgemeinen Wohngebieten 2, 3 und 4 je 2 Kästen anzubringen.][§ 2 Nr. 20 | In den Allgemeinen Wohngebieten ist das anfallende Niederschlagswasser, das nicht genutzt wird und das nicht in das Regen- oder Mischwassersiel eingeleitet werden kann, über die belebte Bodenzone zur Versickerung zu bringen. Bei fehlendem Mindestabstand zum Grundwasser von 1 m im Sickerraum ist das Niederschlagswasser in die öffentliche Regenwasserkanalisation einzuleiten.][§ 2 Nr. 23 | In den Allgemeinen Wohngebieten sind auf der Fläche für die Anpflanzung von Laubgehölzen als Abgrenzung zur öffentlichen Parkanlage Laubgehölzhecken bis zu einer Höhe von 1,50 m zu pflanzen. Mögliche Anpflanzungen zur öffentlichen Straßenverkehrsfläche sind als Laubgehölzhecken bis zu einer Höhe von 1,50 m herzustellen. Grundstücksseitig können Zäune zugelassen werden, wenn diese in ihrer Höhe die Hecke nicht überragen.][§ 2 Nr. 26 | Nicht beschichtete oder nicht behandelte kupfer-, zink- oder bleigedeckte Dacheindeckungsmaterialien sind nicht zulässig.][§ 3 Nr. 1 | In den Allgemeinen Wohngebieten 1 und 2 sind die mit A gekennzeichneten Fassaden der Gebäude entweder in Klinker oder Klinkerriemchen in den Farbtönen Rot oder Rotbraun auszuführen. Die mit B gekennzeichneten Fassaden sind in Putz in den Farbtönen warmen Hell- bis Mittelgrau auszuführen. In den Allgemeinen Wohngebieten 3 und 4 sind die Fassaden der Gebäude entweder in Klinker oder Klinkerriemchen in den Farbtönen Rot oder Rotbraun oder Putz in den Farben warmen Hell- bis Mittelgrau auszuführen. Untergeordnete Bauteile können in anderen Materialien ausgeführt werden, wenn die in den Sätzen 1 und 2 aufgeführten Baustoffe vorherrschen. Oberirdische Nebenanlagen sind dem Hauptgebäude gestalterisch anzupassen.]
    flaechenschluss
    • Ja
    GFZ
    • 1.3
    GRZ
    • 0.4
    Z
    • 4
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1200
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • AllgWohngebiet
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_58dc83dc-6020-4022-9105-5942149ac11b

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_58dc83dc-6020-4022-9105-5942149ac11b
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    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_58dc83dc-6020-4022-9105-5942149ac11b
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • D210
    xpPlanDate
    • 1958-12-03
    ebene
    • 0
    flaechenschluss
    • Ja
    Z
    • 3
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_78ab4a92-d2c9-4151-8ca9-73637e63a3b3]
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 1000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • WohnBauflaeche
    detaillierteArtDerBaulNutzung
    • 11000
    detaillierteArtDerBaulNutzungWert
    • 11000
    bauweise
    • 2000
    bauweiseWert
    • GeschlosseneBauweise
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_58e3ba53-7b39-49c8-a204-7bfe66656681

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_58e3ba53-7b39-49c8-a204-7bfe66656681
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_58e3ba53-7b39-49c8-a204-7bfe66656681
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Rahlstedt127
    xpPlanDate
    • 2016-12-19
    gliederung2
    • (B)
    ebene
    • 0
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_94f39f52-0400-4904-ac3d-049e6f1c1a06]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_128840f0-6875-4ec7-a89a-1832ddc4c6c0][XPLAN_XP_PPO_2d91c584-9f41-4edc-a8b7-53c2672a75d9]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.2 | In den reinen Wohngebieten sind Anlagen für soziale Zwecke allgemein zulässig.][§2 Nr.6 | In den Wohngebieten sind mit Ausnahme der mit „(1)“ bezeichneten Fläche Fahrwege sowie ebenerdige Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen. Für die nach Satz 1 hergestellten Fahrwege sowie ebenerdigen Stellplätze können Ausnahmen von der nach § 19 Absatz 4 Satz 2 BauNVO möglichen Überschreitung der zulässigen Grundfläche zugelassen werden.][§2 Nr.7 | In den Wohngebieten ist je Baugrundstück auf den mit „(A)“ bezeichneten Flächen eine Grundfläche für bauliche Anlagen von 120 m², auf den mit „(B)“ bezeichneten Fläche eine Grundfläche von 150 m², auf den mit „(C)“ bezeichneten Flächen eine Grundfläche von 170 m², auf den mit „(D)“ bezeichneten Flächen eine Grundfläche von 200 m², auf den mit „(E)“ bezeichneten Flächen eine Grundfläche von 250 m² und auf den mit „(F)“ bezeichneten Flächen eine Grundfläche von 350 m² jeweils als Höchstmaß zulässig.][§2 Nr.8 | In den Wohngebieten ist auf den mit „1 Wo“ bezeichneten Flächen höchstens eine Wohnung je Wohngebäude, auf den mit „2 Wo“ bezeichneten Flächen sind höchstens zwei Wohnungen je Wohngebäude, auf den mit „3 Wo“ bezeichneten Flächen sind höchstens drei Wohnungen je Wohngebäude und auf den mit „4 Wo“ bezeichneten Flächen sind höchstens vier Wohnungen je Wohngebäude zulässig.][§2 Nr.16 | In allen Wohn- und Mischgebieten, für die kein Erhaltungsbereich festgesetzt ist, sind Dachflächen bis zu einer Neigung von 20 Grad mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und mindestens extensiv zu begrünen. Bei Ausfall der Begrünung ist gleichwertiger Ersatz zu schaffen. Ausnahmen von der Begrünung können bei wohnungsbezogenen Terrassen und technischen Anlagen zugelassen werden.]
    flaechenschluss
    • Ja
    MaxZahlWohnungen
    • 2
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1100
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • ReinesWohngebiet
    bauweise
    • 1000
    bauweiseWert
    • OffeneBauweise
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_58f1cb95-bd57-43ca-98ea-2e1c7751560c

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_58f1cb95-bd57-43ca-98ea-2e1c7751560c
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    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_58f1cb95-bd57-43ca-98ea-2e1c7751560c
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Rahlstedt21
    xpPlanDate
    • 1970-02-02
    ebene
    • 0
    flaechenschluss
    • Ja
    Zzwingend
    • 2
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_636e2895-dddc-446e-bbe3-79a14a41b1c3]
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 1000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • WohnBauflaeche
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1200
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • AllgWohngebiet
    bauweise
    • 2000
    bauweiseWert
    • GeschlosseneBauweise
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_58f20974-a854-418f-a4ab-4e34dd39e981

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_58f20974-a854-418f-a4ab-4e34dd39e981
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_58f20974-a854-418f-a4ab-4e34dd39e981
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Langenhorn22
    xpPlanDate
    • 2009-05-19
    uuid
    • 8020651E-45B0-463B-AC2F-C8A808CFCFE7
    gliederung1
    • (2), (a)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_3d4497f3-dd89-4caa-b709-32b5238d9f26]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_e5461544-4ec9-48e7-80c2-4ee9fcf55563][XPLAN_XP_PPO_45c14a2b-184b-410b-841e-6cf7c794fbf9][XPLAN_XP_PPO_52e5ee68-514e-44e4-9a1c-9f50bc310674][XPLAN_XP_PPO_841e2ba9-7d79-4afe-b113-76e1fc626cef][XPLAN_XP_PPO_bae3bab3-8367-4d40-9031-876a3ca2cffe]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.3 | In den Teilgebieten „ 1 ", „2 ", „ 4" und „ 6 " der Allgemeinen Wohngebiete sind als oberste Geschosse nur Vollgeschosse zulässig.][§2 Nr.4 | In den Teilgebieten „ 2" und „4" der Allgemeinen Wohngebiete darf eine maximale Baukörperlänge von 18 m nicht überschritten werden.][§2 Nr.6 | Die auf den mit „(a)" bezeichneten Flächen der Allgemeinen Wohngebiete festgesetzte Grundflächenzahl von 0,3 darf für Anlagen nach § 19 Absatz 4 Satz 1 Nummer 3 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479), bis 0,6 überschritten werden.][§2 Nr.11 | Für die Allgemeinen Wohngebiete der Teilgebiete „1", und „2" ,"4" und"6"' wird die Oberkante Erdgeschossfußboden auf mindestens 0,3 m über Gelände festgesetzt. Das vorhandene Gelände ist für befestigte Wege, Stellplätze und Gebäudenebenflächen wie Terrassen um mindestens 0,3 m aufzuhöhen. Die Breite der Geländeaufhöhungen um die Wohngebäude kann bis zu 4 m betragen.][§2 Nr.12 | In den Allgemeinen Wohngebieten ist das Oberflächenwasser zu versickern. Mindestens 20 vom Hundert der Grundstücksflächen in den Allgemeinen Wohngebieten der Teilgebiete „1", „2", „4" und „6' sind als Versickerungsflächen herzurichten; in diesen Bereichen ist eine Aufhöhung des Geländes sowie die Errichtung von Nebenanlagen, Stellplätzen und Garagen unzulässig.]
    flaechenschluss
    • Ja
    dachgestaltung
    • [Dachform: Flachdach]
    GRZ
    • 0.3
    Z
    • 3
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    dachform
    • 1000
    dachformWert
    • Flachdach
    GF
    • 3000
    GFUOM
    • m2
    allgArtDerBaulNutzung
    • 1000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • WohnBauflaeche
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1200
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • AllgWohngebiet
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_58f482f8-19f3-44c1-8f90-73d2673c64ec

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_58f482f8-19f3-44c1-8f90-73d2673c64ec
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_58f482f8-19f3-44c1-8f90-73d2673c64ec
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Eidelstedt16
    xpPlanDate
    • 1990-11-20
    uuid
    • BF7AC543-0CE1-43D8-84C3-820A78B33704
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_85bac818-052e-4354-82ed-c07ab3c93aaf]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_bb2e67b4-c81f-434d-9710-b3b90ceb14f3][XPLAN_XP_PPO_2341f604-af7b-4857-85f6-e93f42448648][XPLAN_XP_PPO_ab5d6b67-1037-43d5-9c57-7fa512bab9e2][XPLAN_XP_PPO_7f662e2b-4ebb-4697-b877-980f106615c2][XPLAN_XP_PPO_9f216743-bc81-47fd-b7bf-379aa7ef1a43][XPLAN_XP_PPO_67727a7e-cd66-4e42-8b66-36f5fa1451e9]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.1 | Für die Ausführung des Bebauungsplans gelten nachstehende Vorschriften: Für Reihenhäuser kann eine Überschreitung der Baumgrenzen bis zu 2 m durch Balkone, Loggien, Erker, Eingangsvorbauten und Sichtschutzwände zugelassen werden.][§2 Nr.4 | Für die Ausführung des Bebauungsplans gelten nachstehende Vorschriften: Garagenwände und Giebelwände von Reihenhäusern sind mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen. Je 2 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden.][§3 Nr.1 | Für Reihenhäuser gelten nachstehende gestalterische Anforderungen: Außenwände sind mit roten Mauerziegeln zu verblenden.][§3 Nr.2 | Für Reihenhäuser gelten nachstehende gestalterische Anforderungen: Für Fensterrahmen und Türen sind innerhalb einer Reihenhausgruppe einheitliche Farben zu verwenden.][§3 Nr.3 | Für Reihenhäuser gelten nachstehende gestalterische Anforderungen: Dächer sind mit einer Neigung zwischen 30 Grad und 40 Grad auszubilden; Mansarddächer und Staffelgeschosse sind unzulässig.][§3 Nr.4 | Für Reihenhäuser gelten nachstehende gestalterische Anforderungen: Dachformen und Dachmaterial von Anbauten sind dem Hauptgebäude anzupassen.][§3 Nr.5 | Für Reihenhäuser gelten nachstehende gestalterische Anforderungen: In Vorgärten angeordnete Stellplätze mit Schutzdächern sind für jede Reihenhausgruppe einheitlich auszuführen.]
    flaechenschluss
    • Ja
    Z
    • 2
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 1000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • WohnBauflaeche
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1100
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • ReinesWohngebiet
    bebauungsArt
    • 7000
    bebauungsArtWert
    • Reihenhaeuser
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_58f4eab3-1789-41db-8803-7d79f684a97b

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_58f4eab3-1789-41db-8803-7d79f684a97b
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_58f4eab3-1789-41db-8803-7d79f684a97b
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Bramfeld22
    xpPlanDate
    • 1966-12-09
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_79cdf63c-1987-42df-b2c6-01f9628f1b1f]
    flaechenschluss
    • Ja
    Z
    • 2
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 1000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • WohnBauflaeche
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1100
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • ReinesWohngebiet
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_58f6b6be-f4f0-4d81-bac0-b4649596c439

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_58f6b6be-f4f0-4d81-bac0-b4649596c439
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_58f6b6be-f4f0-4d81-bac0-b4649596c439
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Lurup47
    xpPlanDate
    • 1982-03-08
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.2 | Für die eingeschossige Bebauung ist eine Beheizung nur durch ein Sammelheizwerk zulässig, sofern nicht Feuerstätten für gasförmige Brennstoffe oder Wärmeerzeuger mit elektrischer Energie verwendet werden.]
    flaechenschluss
    • Ja
    MaxZahlWohnungen
    • 2
    Zzwingend
    • 1
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_52ff8929-d14f-4ff4-874b-240216e26eea]
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    DNmin
    • 35
    DNminUOM
    • grad
    DNmax
    • 45
    DNmaxUOM
    • grad
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1100
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • ReinesWohngebiet
    bauweise
    • 1000
    bauweiseWert
    • OffeneBauweise
    bebauungsArt
    • 4000
    bebauungsArtWert
    • EinzelDoppelhaeuser
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_58f7ef98-d6e7-4d12-a27c-64c70ac96957

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_58f7ef98-d6e7-4d12-a27c-64c70ac96957
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_58f7ef98-d6e7-4d12-a27c-64c70ac96957
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Blankenese47
    xpPlanDate
    • 2012-06-12
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_8e1b8306-b1f1-49f1-b963-1df1b97c08c4]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_8dd28283-1cd5-49fd-8a31-0ce2e00f5434]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.2 | In den Baugebieten errechnet sich die zulässige Grundfläche als Höchstmaß jeweils aus den durch Baugrenzen festgesetzten überbaubaren Grundstücksflächen. Die zulässige Grundfläche darf durch die Grundflächen der in § 19 Absatz 4 Satz 1 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479), bezeichneten Anlagen bis zu 50 vom Hundert überschritten werden, höchstens jedoch bis zu einer Grundflächenzahl von 0,8. Terrassen sind außerhalb der Baugrenzen bis zu 20 vom Hundert der durch die Baugrenzen festgesetzten Grundfläche zulässig.][§2 Nr.5 | In den Baugebieten sind für Hauptgebäude nur Sattel- oder Walmdächer mit einer Neigung zwischen 20 Grad und 45 Grad zulässig. Flach geneigte Dächer und Flachdächer können nur ausnahmsweise zugelassen werden, wenn durch das Vorhaben die städtebaulichen Erhaltungsziele für den nach § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Baugesetzbuchs festgesetzten Erhaltungsbereich nicht beeinträchtigt werden.][§2 Nr.16 | In den Baugebieten sind Geh- und Fahrwege sowie ebenerdige Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.]
    flaechenschluss
    • Ja
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1100
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • ReinesWohngebiet
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_59028800-708d-43a4-a5b1-a75747b63f9c

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_59028800-708d-43a4-a5b1-a75747b63f9c
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_59028800-708d-43a4-a5b1-a75747b63f9c
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Rahlstedt35
    xpPlanDate
    • 1970-02-02
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_4c78f3df-2a8c-4d9b-bf89-70080c5d7599]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_6b308d0b-3c37-4aaa-9225-7b46f96ddad8][XPLAN_XP_PPO_92f13528-dd9f-4551-b8bc-c170f9cf3b0a][XPLAN_XP_PPO_62b5a2be-bf35-4c6c-89ec-e6e05e7f6cdf]
    flaechenschluss
    • Ja
    Zzwingend
    • 3
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 1000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • WohnBauflaeche
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1200
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • AllgWohngebiet
    bauweise
    • 2000
    bauweiseWert
    • GeschlosseneBauweise