https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_6d94044e-b537-4d4e-8542-51125744386e
gmlId
- XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_6d94044e-b537-4d4e-8542-51125744386e
gehoertZuBereich
- [XPLAN_BP_BEREICH_c8f1aa35-ac71-4189-9bd4-3c3b622aab91]
wirdDargestelltDurch
- [XPLAN_XP_PPO_0e5eb06b-a0f9-43e3-bd6a-1362cfb836e0][XPLAN_XP_PPO_50855919-9e59-4d0f-9158-fb9553d2a8fc][XPLAN_XP_PPO_3824ceff-cb5b-4d90-ab5d-4c4ad09971bf][XPLAN_XP_PPO_d7bff222-6099-4a99-8c04-ea96ede3e97d][XPLAN_XP_PPO_8bc54d63-003f-4deb-987b-474cbd8282a9][XPLAN_XP_PPO_d5f92d51-a0de-4458-81b5-6429ce480456][XPLAN_XP_PPO_a01e6385-0485-4d89-b52f-be8f9116ff76]
refTextInhalt
- [§2 Nr.2 | Im reinen Wohngebiet sind die Dächer von Gebäuden mit einer Neigung zwischen 30 Grad und 45 Grad auszubilden; Staffelgeschosse sind unzulässig.][§2 Nr.3 | Im reinen Wohngebiet entlang der Straßen Lohe und Hoopwischen können bei eingeschossigen Wohngebäuden Flachdächer zugelassen werden, wenn diese extensiv begrünt werden.][§2 Nr.6 | Auf den mit „(2)" bezeichneten Flächen des reinen Wohngebietes beiderseits der Straße Lohe sind durch geeignete Grundrißgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Wohn- und Schlafräumen an den lärmabgewandten Seiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.7 | Im reinen Wohngebiet können Stellplätze und Garagen außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche zugelassen werden, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.15 | Im reinen Wohngebiet sind mindestens 35 v. H. der nicht überbauten Grundstücksfläche mit Sträuchern und Stauden zu begrünen.][§2 Nr.20 | Gehwege und Stellplatzanlagen auf den privaten Grundstücksflächen im reinen Wohngebiet sind in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen. Die Wasser- und Luftdurchlässigkeit des Bodens wesentlich mindernde Befestigungen wie Betonunterbau, Fugenverguß, Asphaltierung oder Betonierung sind unzulässig.]
allgArtDerBaulNutzungWert
besondereArtDerBaulNutzung
besondereArtDerBaulNutzungWert