[§2 Nr.5 | Im Kerngebiet entlang der Buxtehuder Straße können für die viergeschossige Bebauung im Rahmen der festgesetzten Geschoßfläche ein weiteres Vollgeschoß sowie für die als viergeschossige Hochgarage festgesetzte Bebauung im Bereich Goldtschmidtstraße / Buxtehuder Straße im Rahmen der festgesetzten Geschoßflächenzahl zwei weitere Geschosse zugelassen werden, wenn sichergestellt wird, daß hierdurch keine Beeinträchtigung des Fernsehempfangs in der Umgebung eintritt.]
[§2 Nr.5 | Auf der als „Bootslagerung" festgesetzten Fläche für den besonderen Nutzungszweck sind innerhalb der überbaubaren Fläche nur bauliche Anlagen zum Lagern von Booten zulässig. Das festgesetzte Geh- und Fahrrecht umfasst die Befugnis für den Anschluss der Fläche für den besonderen Nutzungszweck - Bootslagerung - (Flurstück 7580 der Gemarkung Kirchwerder) an die Heinrich-Osterath-Straße sowie an die Gose-Elbe eine Zu- und Abfahrt anzulegen. Geringfügige Abweichungen von der Lage können zugelassen werden.]
[§2 Nr.3 | Auf den Baugrundstücken für besondere private bauliche Anlagen sind Schank- und Speisewirtschaften, im Obergeschoss auch Betriebswohnungen im Sinne von § 7 Absatz 2 Nummer 6 der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) zulässig. Ausnahmsweise können auch Betriebe des Beherbergungsgewerbes zugelassen werden. Das Gebäude auf dem Flurstück 229 der Gemarkung Nienstedten ist pavillonartig mit einer Dachneigung von höchstens 6 Grad herzustellen, als Außenmaterial ist Holz zu verwenden.]
flaechenschluss
Ja
zweckbestimmung
Baugrundstücke für besondere private bauliche Anlagen