[§2 Nr.15 | Den mit „ (Z)“ bezeichneten Baugebieten sind zum Ausgleich von Eingriffen in Boden, Natur und Landschaft die außerhalb des Plangebiets liegenden Flurstücke 6223 (Teilfläche), 5149, 5151 (Teilfläche) der Gemarkung Allermöhe sowie das Flurstück 2611 der Gemarkung Kirchwerder zugeordnet.]
[§2 Nr.17 | Für Ausgleichsmaßnahmen der zu erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft werden den mit „Z“ bezeichneten Flächen die außerhalb des Bebauungsplangebietes liegenden Teilflächen des Flurstücks 29 der Gemarkung Rissen und eine Teilfläche des Flurstücks 2868 der Gemarkung Sülldorf sowie die Flurstücke 29/1 und 37 der Flur 6 der Gemarkung Wedel zugeordnet.]
[§2 Nr.21 | Für Ausgleichsmaßnahmen werden den im Plan mit „(Z 1)“ bis „(Z 4)“ und „(Z 6)“ bezeichneten Flächen jeweils anteilig Teilflächen des Flurstücks 2868 der Gemarkung Sülldorf außerhalb des Bebauungsplangebiets zugeordnet.]
[§2 Nr.18 | Dem Sondergebiet werden für Ausgleichsmaßnahmen das außerhalb des Plangebiets liegende Flurstück 29 der Gemarkung Neuengamme sowie die Flurstücke im Bereich der Dove-Elbe I (südwestlich Allermöher Deich zwischen Hausnummer 169 und See „Hinterm Horn") 694, 695, 723 bis 725, 727, 760 bis 763, 765, 766, 2322, 2342 bis 2347,2405 bis 2412,2954,3997 der Gemarkung Allermöhe zugeordnet. Das Flurstück 29 ist als Feuchtgrünland mit einer dichten Beetgrabenstruktur zu entwickeln. Im Bereich der Dove-Elbe I sind die nördlichen und südlichen Grünlandflächen zu extensivieren, vorhandene Gräben sind zu vertiefen und neue Gräben anzulegen. Die entlang der Gräben befindlichen Einzelbäume oder Baumreihen sind punktuell zu ergänzen. Entlang der Dove-Elbe sind ein Uferschutzstreifen und zwei Kleingewässer anzulegen.]