[§2 Nr.1 | Auf den für besondere Anlagen und Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen gekennzeichneten Flächen sind an den unmittelbar zum Nettelnburger Landweg sowie zur Ecke Wehrdeich / Oberer Landweg gerichteten Außenwänden von Wohngebäuden bauliche Lärmschutzmaßnahmen an Türen und Fenstern vorzusehen.]
flaechenschluss
No
nutzung
besondere Anlagen und Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen