[§2 Nr.15 | Der Lärmschutzwall und die Lärmschutzwände sind zu begrünen, dabei ist für je 2 m² des Lärmschutzwalls ein Gehölz zu verwenden. Es sind 10 vom Hundert (v. H.) Bäume als Heister mit einer Höhe von mindestens 2 m und 90 v. H. Sträucher zu pflanzen. Für je 2,5 m Lärmschutzwandlänge ist mindestens eine Schling- oder Kletterpflanze zu verwenden.][§2 Nr.16 | Die Lärmschutzwand entlang der BAB A 24 ist autobahnseitig mit einer hochabsorbierenden Oberfläche zu versehen.]