[§2 Nr.12 | Die in der Planzeichnung an der Tarpenbekstraße festgesetzte
Schutzwand ist beidseitig auf mindestens 30 vom
Hundert der Wandfläche mit mindestens drei unterschiedlichen
Arten beziehungsweise Sorten von Schling- oder
Kletterpflanzen zu begrünen; in den bepflanzten Abschnitten
ist je 2 m Wandlänge mindestens eine Pflanze zu verwenden.]