[§2 Nr.9 | Die Schutzwand ist mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen, von denen mindestens 50 vom Hundert immergrüne Arten sein müssen. In Abschnitten, die mit holzverschalten Wandelementen gestaltet sind, ist je 3 m Wandlänge mindestens eine Pflanze zu verwenden; ansonsten ist je 1 m Wandlänge mindestens eine Pflanze zu verwenden.]