• XPLAN_BP_IMMISSIONSSCHUTZ_f67244bc-3e24-4474-a7e7-9539699209e9

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    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Billwerder30-Bergedorf120-Neuallermoehe2-Lohbruegge95
    ebene
    • 0
    hoehenangabe
    • [Abweichender Höhenbezug: Oberkante der am höchsten liegenden Schienen|Abweichender Bezugspunkt: Schutzwandhöhe|Höhe: 4.0]
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_a0b50244-8f85-48f7-bf54-cf086e3c1c83]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PTO_2ddcc5f1-af18-40c3-a62b-07e1dacc0fd3][XPLAN_XP_PTO_1281de06-02a8-4b75-8af2-108ffb77ea29]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr. 22. | Von der festgesetzten Lage und Höhe der Lärmschutzwände auf den Bahnflächen können Abweichungen zugelassen werden, wenn lärmtechnisch nachgewiesen wird, dass die Immissionen nicht höher sind als bei einer plangemäßen Ausführung.][§2 Nr. 44. | Die auf der Fläche der Bahnanlagen festgesetzten Lärmschutzwände sind je 20 m Länge mit einer Öffnung von 10 cm bis 20 cm Höhe - gemessen ab Bodenoberkante - und mindestens 40 cm Breite auszuführen. Die Öffnungen sind dauerhaft zu unterhalten.][§2 Nr. 45. | Zur Vermeidung des Vogelschlags sind durchsichtige Lärmschutzwände durch wirksame Maßnahmen so zu gestalten, dass diese für Vögel als Hindernis wahrnehmbar sind.]
    flaechenschluss
    • Nein
    nutzung
    • Schutzwand
    technVorkehrung
    • 10001
    technVorkehrungWert
    • Lärmschutzwand
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan