BP_LandwirtschaftsFlaeche



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  • XPLAN_BP_LANDWIRTSCHAFTSFLAECHE_40cbd84e-1eb2-412c-bcb3-5157e3e6922f

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_landwirtschaftsflaeche/items/XPLAN_BP_LANDWIRTSCHAFTSFLAECHE_40cbd84e-1eb2-412c-bcb3-5157e3e6922f
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    • XPLAN_BP_LANDWIRTSCHAFTSFLAECHE_40cbd84e-1eb2-412c-bcb3-5157e3e6922f
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    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Eidelstedt1
    xpPlanDate
    • 1967-01-16
    text
    • Land- oder Forstwirtschaft
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_4db07843-9eb0-4e2d-bcbf-f30a7fc0f942]
    flaechenschluss
    • Yes
    zweckbestimmungKomplex
    • [Allgemein: 9999]
    zweckbestimmungKomplexWert
    • [Allgemein: Sonstiges]
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan
    zweckbestimmung
    • 9999
    zweckbestimmungWert
    • Sonstiges
  • XPLAN_BP_LANDWIRTSCHAFTSFLAECHE_4189b0a8-a818-499d-ac13-0af85ef0e0fa

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    • XPLAN_BP_LANDWIRTSCHAFTSFLAECHE_4189b0a8-a818-499d-ac13-0af85ef0e0fa
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Osdorf47-Iserbrook25-Lurup64
    xpPlanDate
    • 2020-03-27
    ebene
    • 0
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_a9c4c340-5549-4c1e-a038-ba814406a4d4]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.4 | Auf den Flächen für die Landwirtschaft entspricht die zulässige Grundfläche den durch Baugrenzen festgesetz- ten überbaubaren Grundstücksflächen. Die zulässige Grundfläche darf durch die Grundflächen der in § 19 Absatz 4 Satz 1 der Baunutzungsverordnung in der Fas- sung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3787) bezeichne- ten Anlagen bis zu 50 vom Hundert überschritten werden, soweit diese betrieblich erforderlich sind.][§2 Nr.5 | Auf den Flächen für die Landwirtschaft sind Wohnungen nur innerhalb der mit „(A)“ bezeichneten Baugrenzen und, sofern sie für den jeweiligen landwirtschaftlichen Betrieb notwendig sind, zulässig.][§2 Nr.6 | Auf den Flächen für die Landwirtschaft sind bauliche Anlagen außerhalb der festgesetzten Baugrenzen unzulässig. Mistplatten ohne Dach und seitliche Begrenzungen sowie notwendige Stell- und Abstellplätze und Zufahrten können ausnahmsweise außerhalb der Baugrenzen innerhalb der mit „(B)“ und „(C)“ bezeichneten Flächen zugelassen werden. Auf der mit „(B)“ bezeichneten Fläche können ausnahmsweise Gewächshäuser zugelassen werden.][§2 Nr.7 | Auf den Flächen für die Landwirtschaft ist die Anlage von Reit- und Auslaufflächen sowie die Lagerung von Heu- und Strohballen oder Silage außerhalb der mit „(C)“ bezeichneten Flächen unzulässig.][§2 Nr.8 | Auf den Flächen für die Landwirtschaft ist die Anlage und Nutzung von Trainingsflächen für Pferde und von Reitbahnen außerhalb der mit „(E)“ bezeichneten Flächen unzulässig.][§2 Nr.9 | Auf den Flächen für die Landwirtschaft mit Ausnahme der Flurstücke 4950, 6328, 6521 und 6522 (alt: 5788) der Gemarkung Osdorf und auf den privaten Grünflächen sind Baumschul- und Weihnachtsbaumkulturen unzuläs- sig.][§2 Nr.10 | Auf den Flächen für die Landwirtschaft sind Zäune nur bis zu einer Höhe von 1,60 m zulässig. Entlang von Feldhecken und Knicks ist ein Abstand von mindestens 1,50 m von der äußersten Linie der Gehölzstämme einzuhalten.][§2 Nr.11 | Auf den mit „D“ als Dauergrünland bezeichneten Flächen für die Landwirtschaft ist nur eine Grünlandnutzung zulässig. Ein Umbruch des Grünlands ist unzulässig und es ist ganzjährig eine geschlossene Grasnarbe zu erhalten.][§2 Nr.20 | Auf den Flächen für die Landwirtschaft sind die Außenwände von Gebäuden in rotem Ziegelstein oder in Holz herzustellen. Holzwände sind nur in grüner oder brauner Farbe zulässig.]
    flaechenschluss
    • Yes
    zweckbestimmungKomplex
    • [Allgemein: 9999|Textliche Ergänzung: Dauergrünland]
    zweckbestimmungKomplexWert
    • [Allgemein: Sonstiges|Textliche Ergänzung: Dauergrünland]
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan
    zweckbestimmung
    • 9999
    zweckbestimmungWert
    • Sonstiges
  • XPLAN_BP_LANDWIRTSCHAFTSFLAECHE_44543488-1dc8-4e7e-9b70-951237936e3e

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_landwirtschaftsflaeche/items/XPLAN_BP_LANDWIRTSCHAFTSFLAECHE_44543488-1dc8-4e7e-9b70-951237936e3e
    gmlId
    • XPLAN_BP_LANDWIRTSCHAFTSFLAECHE_44543488-1dc8-4e7e-9b70-951237936e3e
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Osdorf47-Iserbrook25-Lurup64
    xpPlanDate
    • 2020-03-27
    ebene
    • 0
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_a9c4c340-5549-4c1e-a038-ba814406a4d4]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.4 | Auf den Flächen für die Landwirtschaft entspricht die zulässige Grundfläche den durch Baugrenzen festgesetz- ten überbaubaren Grundstücksflächen. Die zulässige Grundfläche darf durch die Grundflächen der in § 19 Absatz 4 Satz 1 der Baunutzungsverordnung in der Fas- sung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3787) bezeichne- ten Anlagen bis zu 50 vom Hundert überschritten werden, soweit diese betrieblich erforderlich sind.][§2 Nr.5 | Auf den Flächen für die Landwirtschaft sind Wohnungen nur innerhalb der mit „(A)“ bezeichneten Baugrenzen und, sofern sie für den jeweiligen landwirtschaftlichen Betrieb notwendig sind, zulässig.][§2 Nr.6 | Auf den Flächen für die Landwirtschaft sind bauliche Anlagen außerhalb der festgesetzten Baugrenzen unzulässig. Mistplatten ohne Dach und seitliche Begrenzungen sowie notwendige Stell- und Abstellplätze und Zufahrten können ausnahmsweise außerhalb der Baugrenzen innerhalb der mit „(B)“ und „(C)“ bezeichneten Flächen zugelassen werden. Auf der mit „(B)“ bezeichneten Fläche können ausnahmsweise Gewächshäuser zugelassen werden.][§2 Nr.7 | Auf den Flächen für die Landwirtschaft ist die Anlage von Reit- und Auslaufflächen sowie die Lagerung von Heu- und Strohballen oder Silage außerhalb der mit „(C)“ bezeichneten Flächen unzulässig.][§2 Nr.8 | Auf den Flächen für die Landwirtschaft ist die Anlage und Nutzung von Trainingsflächen für Pferde und von Reitbahnen außerhalb der mit „(E)“ bezeichneten Flächen unzulässig.][§2 Nr.9 | Auf den Flächen für die Landwirtschaft mit Ausnahme der Flurstücke 4950, 6328, 6521 und 6522 (alt: 5788) der Gemarkung Osdorf und auf den privaten Grünflächen sind Baumschul- und Weihnachtsbaumkulturen unzuläs- sig.][§2 Nr.10 | Auf den Flächen für die Landwirtschaft sind Zäune nur bis zu einer Höhe von 1,60 m zulässig. Entlang von Feldhecken und Knicks ist ein Abstand von mindestens 1,50 m von der äußersten Linie der Gehölzstämme einzuhalten.][§2 Nr.20 | Auf den Flächen für die Landwirtschaft sind die Außenwände von Gebäuden in rotem Ziegelstein oder in Holz herzustellen. Holzwände sind nur in grüner oder brauner Farbe zulässig.]
    flaechenschluss
    • Yes
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan
  • XPLAN_BP_LANDWIRTSCHAFTSFLAECHE_44686040-d082-48b4-9729-4af1064d0309

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_landwirtschaftsflaeche/items/XPLAN_BP_LANDWIRTSCHAFTSFLAECHE_44686040-d082-48b4-9729-4af1064d0309
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    • XPLAN_BP_LANDWIRTSCHAFTSFLAECHE_44686040-d082-48b4-9729-4af1064d0309
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Altengamme8-Neuengamme10
    xpPlanDate
    • 2006-06-08
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_98a78b2e-941e-417b-9adf-af7ab9dd937b]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.5 | Auf den Flächen für die Landwirtschaft sind bauliche Anlagen nur innerhalb der Baugrenzen zulässig und wenn sie der landwirtschaftlichen Erzeugung, der landwirtschaftlichen Verarbeitung oder dem Vertrieb landwirtschaftlicher Produkte dienen, wie zum Beispiel Gewächshäuser, Stallgebäude, Maschinenhallen. Die Gebäudehöhe darf 8 m nicht überschreiten. Befestigte landwirtschaftliche Wege sind auch außerhalb der Baugrenzen zulässig.]
    flaechenschluss
    • Yes
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    zweckbestimmung
    • 1000
    zweckbestimmungWert
    • LandwirtschaftAllgemein
  • XPLAN_BP_LANDWIRTSCHAFTSFLAECHE_451f330e-c65f-4b32-a3ec-9206cb30a476

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_landwirtschaftsflaeche/items/XPLAN_BP_LANDWIRTSCHAFTSFLAECHE_451f330e-c65f-4b32-a3ec-9206cb30a476
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    • XPLAN_BP_LANDWIRTSCHAFTSFLAECHE_451f330e-c65f-4b32-a3ec-9206cb30a476
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Osdorf47-Iserbrook25-Lurup64
    xpPlanDate
    • 2020-03-27
    ebene
    • 0
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_a9c4c340-5549-4c1e-a038-ba814406a4d4]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.4 | Auf den Flächen für die Landwirtschaft entspricht die zulässige Grundfläche den durch Baugrenzen festgesetz- ten überbaubaren Grundstücksflächen. Die zulässige Grundfläche darf durch die Grundflächen der in § 19 Absatz 4 Satz 1 der Baunutzungsverordnung in der Fas- sung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3787) bezeichne- ten Anlagen bis zu 50 vom Hundert überschritten werden, soweit diese betrieblich erforderlich sind.][§2 Nr.5 | Auf den Flächen für die Landwirtschaft sind Wohnungen nur innerhalb der mit „(A)“ bezeichneten Baugrenzen und, sofern sie für den jeweiligen landwirtschaftlichen Betrieb notwendig sind, zulässig.][§2 Nr.6 | Auf den Flächen für die Landwirtschaft sind bauliche Anlagen außerhalb der festgesetzten Baugrenzen unzulässig. Mistplatten ohne Dach und seitliche Begrenzungen sowie notwendige Stell- und Abstellplätze und Zufahrten können ausnahmsweise außerhalb der Baugrenzen innerhalb der mit „(B)“ und „(C)“ bezeichneten Flächen zugelassen werden. Auf der mit „(B)“ bezeichneten Fläche können ausnahmsweise Gewächshäuser zugelassen werden.][§2 Nr.7 | Auf den Flächen für die Landwirtschaft ist die Anlage von Reit- und Auslaufflächen sowie die Lagerung von Heu- und Strohballen oder Silage außerhalb der mit „(C)“ bezeichneten Flächen unzulässig.][§2 Nr.8 | Auf den Flächen für die Landwirtschaft ist die Anlage und Nutzung von Trainingsflächen für Pferde und von Reitbahnen außerhalb der mit „(E)“ bezeichneten Flächen unzulässig.][§2 Nr.9 | Auf den Flächen für die Landwirtschaft mit Ausnahme der Flurstücke 4950, 6328, 6521 und 6522 (alt: 5788) der Gemarkung Osdorf und auf den privaten Grünflächen sind Baumschul- und Weihnachtsbaumkulturen unzuläs- sig.][§2 Nr.10 | Auf den Flächen für die Landwirtschaft sind Zäune nur bis zu einer Höhe von 1,60 m zulässig. Entlang von Feldhecken und Knicks ist ein Abstand von mindestens 1,50 m von der äußersten Linie der Gehölzstämme einzuhalten.][§2 Nr.11 | Auf den mit „D“ als Dauergrünland bezeichneten Flächen für die Landwirtschaft ist nur eine Grünlandnutzung zulässig. Ein Umbruch des Grünlands ist unzulässig und es ist ganzjährig eine geschlossene Grasnarbe zu erhalten.][§2 Nr.20 | Auf den Flächen für die Landwirtschaft sind die Außenwände von Gebäuden in rotem Ziegelstein oder in Holz herzustellen. Holzwände sind nur in grüner oder brauner Farbe zulässig.]
    flaechenschluss
    • Yes
    zweckbestimmungKomplex
    • [Allgemein: 9999|Textliche Ergänzung: Dauergrünland]
    zweckbestimmungKomplexWert
    • [Allgemein: Sonstiges|Textliche Ergänzung: Dauergrünland]
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan
    zweckbestimmung
    • 9999
    zweckbestimmungWert
    • Sonstiges
  • XPLAN_BP_LANDWIRTSCHAFTSFLAECHE_45441b99-3271-411e-affb-70b051ab14a1

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_landwirtschaftsflaeche/items/XPLAN_BP_LANDWIRTSCHAFTSFLAECHE_45441b99-3271-411e-affb-70b051ab14a1
    gmlId
    • XPLAN_BP_LANDWIRTSCHAFTSFLAECHE_45441b99-3271-411e-affb-70b051ab14a1
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Francop7-Neuenfelde12
    xpPlanDate
    • 2005-03-21
    ebene
    • 0
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_35d1ce6a-8bfa-4365-ad23-f1114a5e336c]
    flaechenschluss
    • Yes
    zweckbestimmungKomplex
    • [Allgemein: 1000]
    zweckbestimmungKomplexWert
    • [Allgemein: Landwirtschaft allgemein]
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan
    zweckbestimmung
    • 1000
    zweckbestimmungWert
    • Landwirtschaft allgemein
  • XPLAN_BP_LANDWIRTSCHAFTSFLAECHE_45758afb-f5b0-4504-b9db-09897df2789e

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_landwirtschaftsflaeche/items/XPLAN_BP_LANDWIRTSCHAFTSFLAECHE_45758afb-f5b0-4504-b9db-09897df2789e
    gmlId
    • XPLAN_BP_LANDWIRTSCHAFTSFLAECHE_45758afb-f5b0-4504-b9db-09897df2789e
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Rahlstedt134
    xpPlanDate
    • 2026-03-24
    ebene
    • 0
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_35abfc63-12c5-4e7d-910a-c232a41040b4]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr. 2 | Auf den Flächen für die Landwirtschaft sind bauliche Anlagen außerhalb der mit „(1)“ gekennzeichneten Flächen und außerhalb der festgesetzten Baugrenzen unzulässig. Ausnahmen für betriebsbedingte Nebenanlagen können zugelassen werden. Die zulässige Grundfläche darf durch Nebenanlagen bis zu einer Grundflächenzahl von 0,8 überschritten werden.][§2 Nr. 4 | Auf den Flächen für die Landwirtschaft sind Baumschul- und Weihnachtsbaumkulturen unzulässig.]
    flaechenschluss
    • Yes
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan
  • XPLAN_BP_LANDWIRTSCHAFTSFLAECHE_46a86a7a-845f-46c0-85ba-e2ae5f77e8d0

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_landwirtschaftsflaeche/items/XPLAN_BP_LANDWIRTSCHAFTSFLAECHE_46a86a7a-845f-46c0-85ba-e2ae5f77e8d0
    gmlId
    • XPLAN_BP_LANDWIRTSCHAFTSFLAECHE_46a86a7a-845f-46c0-85ba-e2ae5f77e8d0
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Osdorf47-Iserbrook25-Lurup64
    xpPlanDate
    • 2020-03-27
    ebene
    • 0
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_a9c4c340-5549-4c1e-a038-ba814406a4d4]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.4 | Auf den Flächen für die Landwirtschaft entspricht die zulässige Grundfläche den durch Baugrenzen festgesetz- ten überbaubaren Grundstücksflächen. Die zulässige Grundfläche darf durch die Grundflächen der in § 19 Absatz 4 Satz 1 der Baunutzungsverordnung in der Fas- sung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3787) bezeichne- ten Anlagen bis zu 50 vom Hundert überschritten werden, soweit diese betrieblich erforderlich sind.][§2 Nr.5 | Auf den Flächen für die Landwirtschaft sind Wohnungen nur innerhalb der mit „(A)“ bezeichneten Baugrenzen und, sofern sie für den jeweiligen landwirtschaftlichen Betrieb notwendig sind, zulässig.][§2 Nr.6 | Auf den Flächen für die Landwirtschaft sind bauliche Anlagen außerhalb der festgesetzten Baugrenzen unzulässig. Mistplatten ohne Dach und seitliche Begrenzungen sowie notwendige Stell- und Abstellplätze und Zufahrten können ausnahmsweise außerhalb der Baugrenzen innerhalb der mit „(B)“ und „(C)“ bezeichneten Flächen zugelassen werden. Auf der mit „(B)“ bezeichneten Fläche können ausnahmsweise Gewächshäuser zugelassen werden.][§2 Nr.7 | Auf den Flächen für die Landwirtschaft ist die Anlage von Reit- und Auslaufflächen sowie die Lagerung von Heu- und Strohballen oder Silage außerhalb der mit „(C)“ bezeichneten Flächen unzulässig.][§2 Nr.8 | Auf den Flächen für die Landwirtschaft ist die Anlage und Nutzung von Trainingsflächen für Pferde und von Reitbahnen außerhalb der mit „(E)“ bezeichneten Flächen unzulässig.][§2 Nr.9 | Auf den Flächen für die Landwirtschaft mit Ausnahme der Flurstücke 4950, 6328, 6521 und 6522 (alt: 5788) der Gemarkung Osdorf und auf den privaten Grünflächen sind Baumschul- und Weihnachtsbaumkulturen unzuläs- sig.][§2 Nr.10 | Auf den Flächen für die Landwirtschaft sind Zäune nur bis zu einer Höhe von 1,60 m zulässig. Entlang von Feldhecken und Knicks ist ein Abstand von mindestens 1,50 m von der äußersten Linie der Gehölzstämme einzuhalten.][§2 Nr.20 | Auf den Flächen für die Landwirtschaft sind die Außenwände von Gebäuden in rotem Ziegelstein oder in Holz herzustellen. Holzwände sind nur in grüner oder brauner Farbe zulässig.]
    flaechenschluss
    • Yes
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan
  • XPLAN_BP_LANDWIRTSCHAFTSFLAECHE_48fd2842-86a4-4a89-96c0-2fdc0258c403

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_landwirtschaftsflaeche/items/XPLAN_BP_LANDWIRTSCHAFTSFLAECHE_48fd2842-86a4-4a89-96c0-2fdc0258c403
    gmlId
    • XPLAN_BP_LANDWIRTSCHAFTSFLAECHE_48fd2842-86a4-4a89-96c0-2fdc0258c403
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Francop7-Neuenfelde12
    xpPlanDate
    • 2005-03-21
    ebene
    • 0
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_35d1ce6a-8bfa-4365-ad23-f1114a5e336c]
    flaechenschluss
    • Yes
    rechtscharakter
    • 9998
    rechtscharakterWert
    • Unbekannt
  • XPLAN_BP_LANDWIRTSCHAFTSFLAECHE_4a5fe530-e791-4ecb-97f9-36a87def5b3e

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_landwirtschaftsflaeche/items/XPLAN_BP_LANDWIRTSCHAFTSFLAECHE_4a5fe530-e791-4ecb-97f9-36a87def5b3e
    gmlId
    • XPLAN_BP_LANDWIRTSCHAFTSFLAECHE_4a5fe530-e791-4ecb-97f9-36a87def5b3e
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Kirchwerder22
    xpPlanDate
    • 2006-05-09
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_4b4adaa6-c51e-4adb-9af3-de2b060f4af0]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.6 | Auf den Flächen für die Landwirtschaft sind bauliche Anlagen nur innerhalb der Baugrenzen zulässig, wenn sie der landwirtschaftlichen Erzeugung, der Verarbeitung oder dem Vertrieb dienen, wie zum Beispiel Gewächshäuser, Stallgebäude, Maschinenhallen. Befestigte landwirtschaftliche Wege sind auch außerhalb der Baugrenzen zulässig. Auf der mit „(bw)" bezeichneten Fläche ist außerdem ein eingeschossiges Betriebswohngebäude mit einer Grundfläche bis zu 150 m² zulässig; einschließlich Nebenanlagen dürfen auf 225 m² Grundfläche bauliche Anlagen errichtet werden.]
    flaechenschluss
    • Yes
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    zweckbestimmung
    • 1000
    zweckbestimmungWert
    • LandwirtschaftAllgemein