Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Wellingsbüttel 14 für den Geltungsbereich zwischen Schwarzbuchenweg und Schulteßdamm und der im Süden durch die Straße Strenge und im Norden durch die S-Bahntrasse begrenzt wird (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 517), wird festgestellt.
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:
Nordgrenze des Flurstücks 1088 (Schulteßdamm), über das Flurstück 1088, Südgrenze des Flurstücks 1088, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 1151, Südgrenze des Flurstücks 3129, über das Flurstück 3129, Westgrenze des Flurstücks 3129, über die Flurstücke 3129, 1151 und 1088 der Gemarkung Wellingsbüttel.
technHerstellDatum
2015-10-05
texte
[§2 Nr.1 | Im reinen Wohngebiet sind Stellplätze und Tiefgaragen nur auf den festgesetzten Flächen zulässig.][§2 Nr.2 | Im reinen Wohngebiet darf die Oberkante des Erdgeschossfußbodens nicht höher als 90 cm über der vorhandenen Geländeoberfläche liegen.][§2 Nr.3 | Eine Überschreitung der Baugrenzen durch Balkone, Loggien und Erker kann bis zu 1,5 m zugelassen werden.][§2 Nr.4 | Flächen auf Tiefgaragen mit Ausnahme von wohnungsbezogenen Terrassen sind mit einem mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen.][§2 Nr.5 | Im reinen Wohngebiet sind mindestens 25 vom Hundert der nicht überbaubaren Grundstücksflächen mit Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen.][§2 Nr.6 | Für festgesetzte Baum- und Strauchanpflanzungen sind einheimische, standortgerechte Laubgehölze zu verwenden; bei Abgang sind Ersatzpflanzungen vorzunehmen. Anzupflanzende Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen.][§2 Nr.7 | Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen und deren Böschungen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich festgesetzter Bäume unzulässig.][§2 Nr.8 | Bauliche und technische Maßnahmen, die zu einer dauerhaften Absenkung des vegetationsverfügbaren Grundwasserspiegels beziehungsweise zu Staunässe führen, sind unzulässig.][§2 Nr.9 | Auf den privaten Grundstücksflächen sind Fahr- und Gehwege sowie ebenerdige Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.10 | Das von den privaten Grundstücks- und Dachflächen abfließende Niederschlagswasser ist, soweit es nicht versickert beziehungsweise in Speichereinrichtungen oder Brauchwasseranlagen gesammelt wird, außerhalb öffentlicher Straßenverkehrsflächen über Gräben und Mulden abzuleiten. Die Versickerung erfolgt über belebte Bodenzonen.][§2 Nr.11 | Auf ebenerdigen Stellpatzanlagen ist nach jedem vierten Stellplatz ein Baum zu pflanzen.][§2 Nr.12 | Im Kronenbereich jedes anzupflanzenden Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen und standortgerecht zu begrünen.][§2 Nr.13 | Für Ausgleichsmaßnahmen werden dem Wohngebiet Teilflächen des Flurstücks 768 der Gemarkung Steilshoop in einer Größe von 1900 m² zugeordnet.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 517]