Der Bebauungsplan Schnelsen 60 für den Geltungsbereich Holsteiner Chaussee — Heidlohstraße — Bundesautobahn — Südgrenze des Flurstücks 2613 der Gemarkung Schnelsen — Graf-Johann-Weg — Ostgrenzen der Flurstücke 2648 und 2886, über die Flurstücke 2886, 2647 bis 2637, Westgrenze des Flurstücks 2637, Südgrenze des Flurstücks 2657, über das Flurstück 2658 der Gemarkung Schnelsen — Lerchenkamp — Ostgrenzen der Flurstücke 2734, 2739, 2737, 2732, 3836, 2729, 2735, 3337 und 2669 bis 2667, Südgrenzen der Flurstücke 2667 und 2688 der Gemarkung Schnelsen (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 319) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2014-08-08
erstellungsMassstab
1000
texte
[§2 Nr.1 | Zwischen der Bundesautobahn und der sonstigen Abgrenzungslinie sind Bauanlagen jeder Art unzulässig. Außerdem sind Werbeanlagen, die nach ihrer Richtung, Größe oder Höhenlage vornehmlich auf die Benutzer der Bundesautobahn einwirken, unzulässig.][§2 Nr.2 | Garagen unter Erdgleiche sind auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 319]