[§2 Nr.1 | Im Gewerbegebiet sind luftbelastende und geruchsbelästigende Betriebe sowie Betriebe mit Verwendung, Erzeugung, Lagerung (außer Heizöleigenbedarf) oder Umschlag wassergefährdender Stoffe unzulässig. Betriebe und Anlagen sind so herzustellen, daß schädliche Lärmeinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes für die Wohngebiete ausgeschlossen sind.][§2 Nr.2 | Von den Flächen für ebenerdige Stellplätze sind 10% mit Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen.][§2 Nr.3 | Die Fläche zwischen dem Ellernweg und dem Schutzwall ist mit dichtwachsenden Sträuchern zu bepflanzen.][§2 Nr.4 | Für den Geltungsbereich des Bebauungsplans wird die Verordnung zum Schutz von Landschaftsteilen in den Gemarkungen Eißendorf, Vahrendorf Forst (Haake), Marmstorf und Sinstorf vom 6. September 1955 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts I 790-o), zuletzt geändert am 22. Juli 1981 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 167), aufgehoben.]
begruendungsTexte
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gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 711, 716]