Der Bebauungsplan Horn 27 für den Geltungsbereich Horner Brückenweg — Horner Landstraße — Ostgrenze des Flurstücks 1645, über das Flurstück 1650 der Gemarkung Schiffbek bis Kolumbusstraße (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 129) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2014-12-19
texte
[§2 Nr.1 | Zwischen der nördlich der Kolumbusstraße ausgewiesenen neuen Straßenfläche sowie der Baugrenze und sonstigen Abgrenzungslinie auf den Flurstücken 1645 und 1648 der Gemarkung Schiffbek sind Bauanlagen jeder Art unzulässig.][§2 Nr.2 | Im Wohngebiet westlich der Flurstücke 2027 und 1653 der Gemarkung Schiffbek sollen die Dächer höchstens sechs Grad geneigt sein.][§2 Nr.3 | Im Gewerbegebiet kann ausnahmsweise eine Überschreitung der Zahl der Vollgeschosse um ein Vollgeschoß im Rahmen der festgesetzten Grund- und Geschoßflächenzahl zugelassen werden.][§2 Nr.4 | Garagen unter Erdgleiche sind auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.5 | Das festgesetzte Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.][§2 Nr.6 | § 7 Absatz 4 des Hamburgischen Wegegesetzes vom 4. April 1961 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 117) findet keine Anwendung.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 129]