[§1 Nr.1 | Die beigefugte „Anlage zur Verordnung zur Zweiten Änderung der Verordnung über den Bebauungsplan Sülldorf 2“ wird der Verordnung hinzugefugt.][§1 Nr.2 | § 2 Nummer 4 erhält folgende Fassung:
„4. Für das in der Anlage schraffiert bezeichnete Gebiet gilt:][§1 Nr.2.4.1 | 4.1 Maßgebend ist die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (Bundesgesetzblatt I Seite 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (Bun-desgesetzblatt I Seiten 466, 479); die Grundflächenzahl beträgt 0,4. Stellplätze sind ausschließlich in Tiefgaragen anzulegen.][§1 Nr.2.4.2 | 4.2 Auf Teilen der ehemaligen Flurstücke 86, 87 und 89 der Gemarkung Sülldorf ist in dem mit „ A“ bezeichneten Bereich eine dreigeschossige Bebauung in offener Bauweise zulässig.][§1 Nr.2.4.3 | 4.3 Die Ausweisung eines 5 m breiten öffentlichen Weges zwischen den Straßen Kamerstücken und Sülldorfer Knick wird aufgehoben; die Fläche wird in das Wohngebiet einbezogen.“]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 225]