• XPLAN_BP_PLAN_0466cd52-f206-41d6-82e7-78c250b9e040

    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_0466cd52-f206-41d6-82e7-78c250b9e040
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Fuhlsbuettel22-Langenhorn39
    xpPlanDate
    • 2006-03-21
    name
    • Fuhlsbuettel22-Langenhorn39
    internalId
    • ee0c519c-0a1b-485e-8567-1dd4e9367ded
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Fuhlsbüttel 22/Langenhorn 39 für den Geltungsbereich zwischen den Anflug- und Abflughallen des Flughafens und der Ostgrenze der Umgehung Fuhlsbüttel (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteile 431 und 432) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: West- und Nordgrenze des Flurstücks 10 504 (alt 2904), Nordgrenzen der Flurstücke 10 503 und 10 566 (alt 2904), über die Flurstücke 10 566, 10 564, 10 560, 10 551, 10 543 und 10 537 (alt 2904, 4246, 4245, 4247, 233), Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 10525 (alt 238) der Gemarkung Langenhorn - Nordgrenzen der Flurstücke 3040 und 3041 (alt 1738 - Erdkampsweg), über das Flurstück 3041, Südgrenzen der Flurstücke 3041 und 3040 (alt 1738), Süd- und Ostgrenze des Flurstücks 3032 (alt 2551), Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 3035 (alt 2552), Ostgrenze des Flurstücks 3036 (alt 2552), über das Flurstück 3018 (alt 1697 - Preetzer Straße), Ostgrenzen der Flurstücke 3022 und 3021 (alt 2660), Nord-, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 2997 (alt 402 - Hermann-Löns-Weg), Ostgrenzen der Flurstücke 2999, 2818 (alt 2499), 3000 (alt 1047) und 3005 (alt 1028), Südostgrenze des Flurstücks 3005, über die Flurstücke 2994 (alt 766 - Wilhelm-Raabe-Weg), 2986, 2988 (alt 1907), 2978, 2980 (alt 241), 3028, 2789, 3028 (alt 554) und 3024 (alt 2492), Westgrenze des Flurstücks 3023 (alt 2492), über das Flurstück 3024, West- und Nordgrenze des Flurstücks 3025 (alt 2492) der Gemarkung Fuhlsbüttel.
    technHerstellDatum
    • 2014-11-27
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im Kerngebiet sind Einkaufszentren und großflächige Handels- und Einzelhandelsbetriebe nach § 11 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479), unzulässig. Ausnahmen für Tankstellen nach § 7 Absatz 3 Nummer 1 und Wohnungen nach § 7 Absatz 3 Nummer 2 der Baunutzungsverordnung werden ausgeschlossen.][§2 Nr.2 | Im Kerngebiet kann für ein Parkhaus ein weiteres Vollgeschoss ausnahmsweise zugelassen werden.][§2 Nr.3 | Im Sondergebiet „Flughafenbezogene Einrichtungen" sind Parkmöglichkeiten in Form von einem Parkhaus und Parkpaletten mit Dachstellplätzen sowie ein Hotel zulässig.][§2 Nr.4 | Innerhalb des festgesetzten Geh- und Fahrrechts sind Fahrbahnen auf zwei Ebenen, Brückenbauwerke und Rampen zulässig.][§2 Nr.5 | Das festgesetzte Geh- und Fahrrecht umfasst die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg zu verlangen, dass die bezeichneten privaten Wegeflächen für die Zu- und Abfahrten zum Schnellbahnhaltepunkt, den Fahrzeugen des öffentlichen Personennahverkehrs (Linienbusse und Taxen), den Fahrzeugen des Betriebs- und Unterhaltungsdienstes der angrenzenden Straßen und der FlughafenS-Bahn sowie dem allgemeinen Fußgänger- und Fahrradverkehr zur Verfügung gestellt werden.][§2 Nr.6 | Das festgesetzte Gehrecht umfasst die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg zu verlangen, dass die bezeichneten privaten Verkehrsflächen dem allgemeinen Fußgängerverkehr zur Verfügung gestellt werden.][§2 Nr.7 | Das festgesetzte Leitungsrecht umfasst die Befugnis der Hamburger Stadtentwässerung unterirdische öffentliche Sielleitungen herzustellen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Herstellung und Unterhaltung beinträchtigen können, sind unzulässig.][§2 Nr.8 | Im Bereich der unterirdischen Bahnanlagen sind oberirdische bauliche Anlagen, wie Zugangsgebäude und Aufzugsanlagen, auch außerhalb der überbaubaren Fläche zulässig.][§2 Nr.9 | Im Kerngebiet ist auf ebenerdigen Stellplatzanlagen für je vier Stellplätze ein Baum zu pflanzen.][§2 Nr.10 | Für festgesetzte Baum- und Strauchanpflanzungen sind einheimische, standortgerechte Laubgehölze zu verwenden. Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Im Kronenbereich dieser Bäume ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 431, 432]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2006-03-21
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    gruenordnungsplan
    • No
    versionBauNVO
    • [Datum: 1990-01-01]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_ef0c4c41-26b9-4719-adbd-b516e36218c9]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung