Der Bebauungsplan Bramfeld 39 für den Geltungsbereich Wandsbeker Straße — Bramfelder Chaussee — Südgrenze des Flurstücks 4168 der Gemarkung Bramfeld — Buschrosenweg — Westgrenze des Flurstücks 4790, Süd- und Westgrenze des Flurstücks 4816 der Gemarkung Bramfeld — Teerosenweg — Nordgrenzen der Flurstücke 4786 und 5995, über die Flurstücke 5307 (Moosrosenweg), 2631 und 4775, Ostgrenzen der Flurstücke 2633 und 2634 der Gemarkung Bramfeld — Bramfelder Chaussee — Maimoorweg — Ostgrenzen der Flurstücke 6732 und 4674 der Gemarkung Bramfeld — Hegholt 33 — Hegholt — Haldesdorfer Straße — Südwest-, Nord- und Nordwestgrenze des Flurstücks 2116, Nordwestgrenze des Flurstücks 5095, Südgrenzen der Flurstücke 5785 und 2134 der Gemarkung Bramfeld (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 515) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2016-02-18
texte
[§2 Nr.1 | Im Gewerbegebiet sind auf der mit (1) gekennzeichneten Fläche nur Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude zulässig.][§2 Nr.2 | Das Garagenbauwerk auf den Flurstücken 5306 und 5995 der Gemarkung Bramfeld ist an seiner Westseite als geschlossenes Bauwerk auszuführen. Auf der gärtnerisch zu gestaltenden Dachfläche des mit (2) gekennzeichneten westlichen Teils der zweigeschossigen Garage sind Stellplätze nicht zulässig.][§2 Nr.3 | Das Garagenbauwerk auf dem Flurstück 5061 der Gemarkung Bramfeld ist an seiner Ostseite als geschlossenes Bauwerk auszuführen. Auf der gärtnerisch zu gestaltenden Dachfläche des mit (3) gekennzeichneten östlichen Teils der zweigeschossigen Garage sind Stellplätze nicht zulässig.][§2 Nr.4 | Tiefgaragen sind auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 515]