Westliche Grenze des Flurstücks 118 - Eekboomkoppel - Rittmerskamp - Auf dem Felde - Krohnstieg - Torfstück
technHerstellDatum
2016-04-05
texte
[Nr. 2.6 | Die Straßenhöhen werden auf Antrag angewiesen.][Nr. 2.5 | Die nicht bebaubaren Grundstücksflächen sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten.][Nr. 2.4 | Die Beheizungsanlagen sind so einzurichten, daß die Nachbarschaft nicht durch Rauch oder Ruß belästigt wird.][Nr. 2.3 | Der nach der Baupolizeiverordnung für eingeschossiges Wohngebiet in offener Bauweise (W1o) bestimmte Bauwich von 2,5 m ist einzuhalten.][Nr. 2.2 | Der Durchführungsplan bestimmt südlich der Straße Eckboomkoppel eine mit Baugrenzlinien versehene Fläche als eingeschossiges Wohngebiet in offener Bauweise (W1o). Bebaubar ist nur die Fläche innerhalb der Baugrenzlinien. Auf dieser Fläche sind die Gebäude entsprechend der Baustufe unter Beachtung der Vorschriften des Baupolizeirechts (insbesondere Baupolizeiverordnung) nach einem Gesamtplan zu errichten.
Der Gesamtplan muss die Aufteilung der Fläche, die Lage der Gebäude und das Verhältnis zu den angrenzenden Flächen ausweisen. Die Fläche ist so aufzuteilen, daß die Grundstücke Belegenheit an der neuen Straße westlich der Fläche oder an der Straße Eckboomkoppel haben. Eine Gesamtwohndichte von Einwohnern je Hektar (50 E/ha) darf nicht überschritten werden. Die Gebäude brauchen in keinem Fall an einer Baugrenzlinie errichtet zu werden.
Die Baugrenzlinien dürfen mit keinem Bauteil überschritten werden. In besonderen Fällen können Abweichungen zugelassen oder vorgeschrieben werden.][Nr. 2.1 | Soweit der Durchführungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Vorschriften des Baupolizeirechts, insbesondere die der Baupolizeiverordnung.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 432]