Der Bebauungsplan Bramfeld 56 für den Geltungsbereich Teerosenweg — Fabriciusstraße — Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 4934, Nordgrenzen der Flurstücke 2633 und 2634 der Gemarkung Bramfeld — Bramfelder Chaussee — über die Flurstücke 4775, 2631 und 5307, Südgrenzen der Flurstücke 7885, 4776 und 4774 der Gemarkung Bramfeld (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 515) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2016-02-16
texte
[§2 Nr.1 | Tiefgaragen sind auch auf den nichtüberbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.2 | Im Gewerbegebiet sowie auf der für einen Betriebshof festgesetzten Versorgungsfläche sind nur solche Betriebe zulässig, deren Lärmeinwirkungen auf die benachbarten Wohngebiete nicht zu Belästigungen (Immissions-Richtwert 50 dB (A) tagsüber und 35 dB (A) zur Nachtzeit) führen.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 515]