• XPLAN_BP_PLAN_068ffa63-c230-4dd7-9a3a-2b6cc80f9518

    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_068ffa63-c230-4dd7-9a3a-2b6cc80f9518
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Othmarschen40
    xpPlanDate
    • 2012-08-03
    name
    • Othmarschen40
    internalId
    • ba729c02-b5a6-4932-b7f0-9b185341be0b
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Othmarschen 40 für den Geltungsbereich östlich der Baurstraße und nördlich der Jürgen-Töpfer-Straße (Bezirk Altona, Ortsteil 219) wird festgestellt. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Jürgen-Töpfer-Straße (alt: Johann-Mohr-Straße) - über die Flurstücke 2178, 2179 und 2182, Westgrenze des Flurstücks 2182 (Baurstraße), über die Flurstücke 2182, 2179 und 2178, Nordgrenzen der Flurstücke 3072, 3106, 3108 und 3109, Nord-, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 3111, über das Flurstück 2616 der Gemarkung Othmarschen.
    technHerstellDatum
    • 2016-06-08
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | In den allgemeinen Wohngebieten werden Ausnahmen für Gartenbaubetriebe und Tankstellen nach § 4 Absatz 3 Nummern 4 und 5 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479), ausgeschlossen.][§2 Nr.2 | In den allgemeinen Wohngebieten dürfen bei als Höchstmaß festgesetzten sechs oder sieben Vollgeschossen oberhalb des letzten Vollgeschosses jeweils keine weiteren Geschosse mehr errichtet werden.][§2 Nr.3 | Bei der Berechnung der Geschossflächen sind die Flächen von Aufenthaltsräumen in anderen Geschossen als Vollgeschossen einschließlich der zu ihnen gehörenden Treppenräume und einschließlich ihrer Umfassungswände mitzurechnen. Die zulässige Geschossfläche darf für Maßnahmen des Lärmschutzes, wie zum Beispiel verglaste Loggien oder Wintergärten, jeweils um 1.500 m2 überschritten werden.][§2 Nr.4 | In den allgemeinen Wohngebieten kann die festgesetzte Grundflächenzahl von 0,5 für Tiefgaragen bis zu einer Grundflächenzahl von 0,9 überschritten werden.][§2 Nr.5 | In den allgemeinen Wohngebieten sind Stellplätze mit Ausnahme der ausgewiesenen Fläche für Stellplätze nur in Tiefgaragen und Tiefgaragen auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig.][§2 Nr.6 | In den allgemeinen Wohngebieten ist eine Überschreitung der Baugrenzen durch Terrassen bis zu einer Tiefe von 5 m sowie durch Balkone bis zu einer Tiefe von 2 m je Geschoss auf insgesamt 50 vom Hundert (v. H.) der jeweiligen Fassadenbreite zulässig.][§2 Nr.7 | Im Gewerbegebiet werden Ausnahmen für Vergnügungsstätten nach § 8 Absatz 3 Nummer 3 der Baunutzungsverordnung ausgeschlossen; Einzelhandelsbetriebe und Tankstellen sind unzulässig.][§2 Nr.8 | Die festgesetzten Gebäudehöhen können in den Baugebieten für Dachzugänge und technische Anlagen (wie zum Beispiel Aufzugsüberfahrten, Zu- und Abluftanlagen, Anlagen zur Gewinnung der Solarenergie) um bis zu 2 m überschritten werden. Die technischen Anlagen müssen mindestens 2 m von der Traufkante abgerückt werden und dürfen höchstens ein Drittel der jeweiligen Dachfläche bedecken.][§2 Nr.9 | Das festgesetzte Geh- und Leitungsrecht umfasst die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen allgemein zugänglichen Weg sowie der Hamburger Stadtentwässerung unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten, ferner die Befugnis der Hamburger Wasserwerke GmbH, der Vattenfall Europe Wärme AG sowie der Vattenfall Europe Hamburg GmbH, unterirdische Leitungen zu verlegen und zu unterhalten.][§2 Nr.10 | Im eingeschränkten Gewerbegebiet sind nur solche Vorhaben (Betriebe und Anlagen) zulässig, deren Geräusche die in den folgenden Tabellen angegebenen Emissionskontingente Lek „i,k" nach DIN 45691 „Geräuschkontingentierung" weder tags (6.00 Uhr bis 22.00 Uhr) noch nachts (22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) überschreiten: Emissionskontingente in dB, Emissionshöhe 1m: Fläche GE 1: Lek, tags 60 dB(A) Lek, nachts 49 dB(A) Fläche GE 2: Lek, tags 60 dB(A) Lek, nachts 53 dB(A) Für den im Plan dargestellten Richtungssektor „B" erhöht sich das Emissionskontingent Lek für die Fläche GE A1 um folgendes Zusatzkontingent Lek „zus, k“: Richtungssektor k: B _ Abgrenzung Sektor, Bezugspunkt RW 3559796; HW 5936752: 158º/42 º _ Zusatzkontingent: Lek,zus,k,tags: 0, Lek,zus,k, nachts: 7. Für den im Plan dargestellten Richtungssektor „B" erhöht sich das Emissionskontingent Lek für die Fläche GE A2 um folgendes Zusatzkontingent LEK „zus, k“: Richtungssektor k: B _ Abgrenzung Sektor, Bezugspunkt RW 3559796; HW 5936752: 158º/42 º _ Zusatzkontingent: Lek,zus,k,tags: 0, Lek,zus,k, nachts: 11. Die Prüfung der Einhaltung der Emissionskontingente erfolgt nach DIN 45691:2006-12, Abschnitt 5, wobei in den Gleichungen (6) und (7) Lek „i" durch Lek „i,k" zu ersetzen ist. (Stand: Dezember 2006, Bezugsquelle: Beuth Verlag GmbH 10772 Berlin, Auslegestelle: Bezirksamt Altona).][§2 Nr.11 | In den allgemeinen Wohngebieten sind entlang der mit „(A)" gekennzeichneten Fassaden vor Aufenthaltsräumen verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten), verglaste Laubengänge oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen vorzusehen. Sollen die Außenwände dieser Räume geschlossen ausgeführt werden, müssen Fenster zur lärmabgewandten Seite oder zu den verglasten Vorbauten angeordnet werden, die den Anforderungen der Hamburgischen Bauordnung vom 14. Dezember 2005 (HmbGVBl. S. 525, 563), zuletzt geändert am 20. Dezember 2011 (HmbGVBl. S. 554), entsprechen.][§2 Nr.12 | In den allgemeinen Wohngebieten ist bei den mit „(B)" gekennzeichneten Gebäuden durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel Doppelfassaden, verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten), besondere Fensterkonstruktionen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Schlafräumen ein Innenraumpegel bei teilgeöffneten Fenstern von 30 dB(A) während der Nachtzeit nicht überschritten wird. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme in Form von verglasten Vorbauten, muss dieser Innenraumpegel bei teilgeöffneten Bauteilen erreicht werden. Wohn- und Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.][§2 Nr.13 | In den mit „(C)" gekennzeichneten Gebäuden sind durch geeignete Grundrissgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Sofern eine Anordnung aller Wohn- und Schlafräume einer Wohnung an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, sind vorrangig die Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Für die Räume an den lärmzugewandten Gebäudeseiten muss ein ausreichender Schallschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden. Wohn- und Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.][§2 Nr.14 | In den allgemeinen Wohngebieten ist für je 150 m2 der nicht überbaubaren Grundstücksfläche mindestens ein kleinkroniger oder für je 300 m2 mindestens ein großkroniger Baum zu pflanzen. Innerhalb der privaten Grünfläche sind zehn großkronige Bäume zu pflanzen.][§2 Nr.15 | Im Gewerbegebiet sind mindestens 15 v. H. der Grundstücksfläche mit Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen. Für je 200 m2 der nicht überbaubaren Grundstücksfläche ist mindestens ein großkroniger Baum zu pflanzen.][§2 Nr.16 | Auf den Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern sind dichte Schutzpflanzungen anzulegen; auf 10 v. H. der Fläche sind großkronige Bäume und auf 90 v. H. der Fläche Sträucher zu verwenden.][§2 Nr.17 | Im Gewerbegebiet ist auf ebenerdigen Stellplatzanlagen je vier Stellplätze ein großkroniger Baum zu pflanzen. Die Stellplatzanlagen sind mit Hecken einzufassen.][§2 Nr.18 | In dem mit „(1)" bezeichneten Gewerbegebiet sind die nach Norden ausgerichteten Außenwände von Gebäuden, deren Fensterabstand mehr als 5 m beträgt, sowie den Grünflächen zugewandte fensterlose Fassaden mit Schling- und Kletterpflanzen zu begrünen; je 2 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden.][§2 Nr.19 | Für festgesetzte Baum- oder Strauchpflanzungen in den allgemeinen Wohngebieten sind standortgerechte einheimische Laubgehölze zu verwenden. Großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, kleinkronige Bäume einen Stammumfang von mindestens 14 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Im Kronenbereich dieser Bäume ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m2 anzulegen. Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich festgesetzter Bäume unzulässig.][§2 Nr.20 | Dachflächen von Gebäuden sind mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und extensiv zu begrünen. Von einer Begrünung kann in den Bereichen abgesehen werden, die als Terrassen oder der Belichtung, Be- und Entlüftung oder der Aufnahme von technischen Anlagen dienen.][§2 Nr.21 | Nicht überbaute Tiefgaragen sind mit einem mindestens 50 cm starken, durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen. Hiervon ausgenommen sind die erforderlichen Flächen für Terrassen, Stellplätze, Wege, Plätze und Freitreppen sowie Kinderspielflächen. Soweit Bäume angepflanzt werden, muss auf einer Fläche von mindestens 12 m2 je Baum die Schichtstärke mindestens 1 m betragen.][§2 Nr.22 | Die festgesetzte Blendschutzvorrichtung ist mit Schling- und Kletterpflanzen dauerhaft zu begrünen; je 1 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 219]
    plangeber
    • [Name: 219]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2012-08-03
    staedtebaulicherVertrag
    • Yes
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_5283fd96-3f38-4d13-b52a-1cc8726a099f]
    aendert
    • [Verbundener Plan: Othmarschen19-Ottensen51|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung]
    versionBauNVODatum
    • 1990-01-01
    versionBauGBDatum
    • 2004-09-23
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung