Der Bebauungsplan Iserbrook 18 für den Geltungsbereich Lachmannweg - West- und Nordgrenze des Flurstücks 4498 der Gemarkung Dockenhuden - Isfeldstraße - über das Flurstück 4498 der Gemarkung Dockenhuden (Bezirk Altona, Ortsteil 224) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2015-05-05
erstellungsMassstab
1000
texte
[§2 Nr.1 | Es darf eine Geschoßfläche von insgesamt 13 500 m2 nicht überschritten werden.][§2 Nr.2 | Eine Überschreitung der Baugrenzen durch Treppenhausvorbauten, Erker, Balkone, Loggien und Sichtschutzwände kann bis zu 1,5 m zugelassen werden.][§2 Nr.3 | Es sind nur Dächer mit einer Neigung zwischen 30 Grad und 45 Grad zulässig.][§2 Nr.4 | Die sichtbaren Außenwände der Gebäude sind mit roten Mauerziegeln zu verblenden.][§2 Nr.5 | Tiefgaragen sind mit einer mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Oberdeckung zu versehen.][§2 Nr.6 | Entlang der Isfeldstraße sind durch geeignete Grundrißgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen„ Soweit die Anordnung von Wohn- und Schlafräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Türen, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.7 | Für die mit Erhaltungsgeboten festgesetzten Bäume sind bei Abgang Ersatzpflanzungen mit einheimischen Gehölzen vorzunehmen. Im Kronenbereich dieser Bäume sind Geländeaufhöhungen und Abgrabungen unzulässig.][§2 Nr.8 | Die festgesetzten Leitungsrechte umfassen die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Herstellung und Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig. Geringfügige Abweichungen von den festgesetzten Leitungsrechten können zugelassen werden.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 224]