Richerdstraße - Hamburger Straße - Wagnerstraße - Bahnanlagen
technHerstellDatum
2016-04-13
texte
[Nr. 2.6 | Die Straßenhöhen werden jeweils im Baugenehmigungsverfahren angewiesen.][Nr. 2.5 | Die nicht bebaubaren Grundstücksflächen bei der Wohnhaus- und Ladenbebauung sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten.][Nr. 2.4 | Die Beheizungsanlagen der ein- und zweigeschossigen Ladenbebauung (L1g, L2g) sind so einzurichten, daß die Nachbarschaft nicht durch Rauch oder Ruß belästigt wird.][Nr. 2.3 | Kein Bauteil der eingeschossigen Geschäftshausbebauung (G1g) darf höher als 6,0m sein.][Nr. 2.2 | Die zulässigen Traufhöhen betragen:
höchstens 5,0 m für die eingeschossige Geschäftshausbebauung (G1g);
höchstens 4,5 m für die eingeschossige Ladenbebauung (L1g);
höchstens 7,0 m für die zweigeschossige Ladenbebauung (L2g).][Nr. 2.1 | Soweit der Durchführungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Vorschriften des Baupolizeirechts, insbesondere die Baupolizeiverordnung.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 422]