• XPLAN_BP_PLAN_08d5fa10-8a82-4521-bec6-c8eed6c19a62

    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_08d5fa10-8a82-4521-bec6-c8eed6c19a62
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Hummelsbuettel28
    xpPlanDate
    • 2019-01-09
    name
    • Hummelsbuettel28
    internalId
    • 80311179-afc8-45e1-810d-89a3f49a3fa3
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Hummelsbüttel 28 für das Gebiet zwischen Poppenbütteler Weg und Rehagen (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 520) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 5087, Ostgrenzen der Flurstücke 5090, 5093, 5095 und 166 (Kishorst), Ost- und Südgrenze des Flurstücks 5097, Süd- und Westgrenze des Flurstücks 5096, Südgrenze des Flurstücks 166 (Kishorst), über das Flurstück 166, Westgrenzen der Flurstücke 5091, 5088 und Nord- und Westgrenze des Flurstücks 5083 der Gemarkung Hummelsbüttel.
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | In den allgemeinen Wohngebieten werden Ausnahmen für Betriebe des Beherbergungsgewerbes, für Gartenbaubetriebe und für Tankstellen ausgeschlossen.][§2 Nr.2 | Oberhalb der als Höchstmaß festgesetzten Vollgeschosse sind keine weiteren Geschosse zulässig.][§2 Nr.3 | Überschreitungen der Baugrenzen durch Balkone um bis zu 1,5 m sowie durch ebenerdige Terrassen um bis zu 3 m können zugelassen werden.][§2 Nr.4 | Private Stellplätze sind nur in Tiefgaragen zulässig. Tiefgaragen sowie andere unterirdische Räume können auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zugelassen werden.][§2 Nr.5 | Die festgesetzten Gehrechte auf den Flurstücken 5087 und 5093 der Gemarkung Hummelsbüttel umfassen die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg zu verlangen, dass die bezeichneten Flächen dem allgemeinen Fußgängerund Radfahrerverkehr zur Verfügung gestellt und unterhalten werden.][§2 Nr.6 | Auf der Fläche für den Ausschluss von Nebenanlagen sind Nebenanlagen mit Ausnahme von Kinderspielflächen unzulässig.][§2 Nr.7 | Für die mit „(x)“ bezeichneten Außenwände ist überwiegend rotes Ziegelmauerwerk zu verwenden.][§2 Nr.8 | Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Gehwege in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen. Hier von ausgenommen sind Gehwege, die der Erschließung der Hauptgebäude dienen.][§2 Nr.9 | Keller- und Tiefgaragengeschosse sind in wasserundurchlässiger Bauweise auszuführen. Drainagen oder sonstige bauliche oder technische Maßnahmen, die zu einer dauerhaften Absenkung des vegetationsverfügbaren Grundwassers beziehungsweise von Stauwasser führen, sind unzulässig.][§2 Nr.10 | In den allgemeinen Wohngebieten sind in den Innenhöfen jeweils mindestens zwei klein- bis mittelkronige Bäume zu pflanzen.][§2 Nr.11 | Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen und der Fläche für die Abwasserbeseitigung sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich von Bäumen unzulässig.][§2 Nr.12 | Für festgesetzte Baumpflanzungen und für Ersatzpflanzungen von Bäumen sind standortgerechte einheimische Laubgehölzarten zu verwenden. Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, gemessen in 1 m Höhe über dem Erdboden aufweisen. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 6 m² anzulegen und zu begrünen.][§2 Nr.13 | Auf den mit „(1)“ bezeichneten Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern ist ein Knickwall aufzusetzen und mit knicktypischen Sträuchern und Bäumen zu bepflanzen. Auf den mit „(2)“ bezeichneten Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern sind, soweit nicht schon vorhanden, knicktypische Sträucher und Bäume anzupflanzen. Auf den Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern und den Flächen für die Erhaltung von Bäumen und Sträuchern ist die Bepflanzung bei Erhaltung von Einzelbäumen alle 8 bis 12 Jahre auf den Stock zu setzen. Lücken in der Bepflanzung sind durch Nachpflanzungen zu schließen.][§2 Nr.14 | Dächer von Hauptgebäuden sind mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen versehen und mindestens extensiv zu begrünen. Ausnahmen für technische Aufbauten können zugelassen werden. Die Begrünung ist dauerhaft zu erhalten. Bei Abgang ist gleichwertiger Ersatz zu pflanzen.][§2 Nr.15 | Nicht überbaute Flächen von Tiefgaragen sind mit einem mindestens 50 cm starken, in Bereichen für Baumpflanzungen auf einer Fläche von mindestens 6 m² mit einem mindestens 80 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau herzustellen und standortgerecht zu begrünen. Ausnahmen für Wege, Spielflächen, Freitreppen und wohnungsbezogenen Terrassen können zugelassen werden. Die Begrünung ist dauerhaft zu erhalten. Bei Abgang ist gleichwertiger Ersatz zu pflanzen.][§2 Nr.16 | Auf der festgesetzten Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft ist entlang der Westgrenze ein Knick herzustellen und zu unterhalten. Die übrige Fläche ist mit drei Obstbäumen zu bepflanzen und als Wiese zu unterhalten. Die Wiese ist einmal im Jahr in der Zeit von Mitte August bis Ende Oktober zu mähen, wobei das Mähgut abzuräumen ist. Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln ist unzulässig.][§2 Nr.17 | Für Ausgleichsmaßnahmen werden dem allgemeinen Wohngebiet, der Fläche für den Gemeinbedarf, der privaten Grünfläche und der Planstraße folgende Flächen zugeordnet: Die innerhalb des Plangebietes festgesetzte Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft, sowie außerhalb des Plangebietes das Flurstück 111 der Gemarkung Hummelsbüttel anteilig zu 70 vom Hundert der Fläche und ein fünf Meter breiter Geländestreifen am Westrand der im Naturschutzgebiet befindlichen Flurstücke 4967, 101, 102, 103, 104 und 5019.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 520]
    plangeber
    • [Name: 520]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2019-01-09
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_9e707d20-0c04-4462-963a-5d7a452e1eec]
    versionBauNVODatum
    • 1990-01-01
    versionBauNVOText
    • Version vom 30.06.2017
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung