Der Bebauungsplan Bergedorf 66 für den Geltungsbereich Kampchaussee — Bergedorfer Straße — Südostgrenzen der Flurstücke 4166, 4167, 1284, 396 und 1890 der Gemarkung Bergedorf — über den Weidenbaumsweg — Stuhlrohrstraße — Schleusengraben — Nordgrenze des Flurstücks 2330 der Gemarkung Bergedorf — Curslacker Neuer Deich — Südgrenzen der Flurstücke 4137 und 1704 der Gemarkung Bergedorf — Schleusengraben — über das Flurstück 4195 der Gemarkung Bergedorf — Weidenbaumsweg — Südgrenze des Flurstücks 383, über die Flurstücke 383 und 377, Nordgrenze des Flurstücks 377, Westgrenze des Flurstücks 4501 der Gemarkung Bergedorf (Bezirk Bergedorf, Ortsteile 602 und 603) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2017-05-10
texte
[§2 Nr.1 | Für die Erschließung des Flurstücks 4168 der Gemarkung Bergedorf sind noch weitere örtliche Verkehrsflächen erforderlich. Ihre genaue Lage bestimmt sich nach der beabsichtigten Bebauung. Sie werden nach § 125 Absatz 2 des Bundesbaugesetzes hergestellt.][§2 Nr.2 | Auf der als Sondergebiet festgesetzten Fläche sind nur großflächige Einzelhandels- und Handelsbetriebe zulässig, die Artikel der Baubranche handeln, ausstellen oder lagern.][§2 Nr.3 | Im Industriegebiet sind Einzelhandelsbetriebe sowie Betriebe, die erhebliche Luftverunreinigungen einschließlich Geruchsbelästigungen für die Umgebung verursachen können, insbesondere Zellstoff-, Papier- und Gummifabriken, Kaffeeröstereien, Fischverwertungsbetriebe und Abdeckereien, unzulässig.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 602, 603]