• XPLAN_BP_PLAN_09fd58c6-de3b-4f5a-a34c-46771da0b568

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    • XPLAN_BP_PLAN_09fd58c6-de3b-4f5a-a34c-46771da0b568
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Hamburg-Altstadt42
    xpPlanDate
    • 2016-09-15
    name
    • Hamburg-Altstadt42
    internalId
    • 8a1b26c0-89ee-4e5c-929f-66e31c081a70
    beschreibung
    • Das Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Hamburg-Altstadt 42 für den Geltungsbereich zwischen Willy-Brandt-Straße und St. Katharinenkirche (Bezirk Hamburg- Mitte, Ortsteil 102) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Grimm – Willy-Brandt-Straße – Neue Gröningerstraße – Katharinenkirchhof (Flurstück 1280) der Gemarkung Altstadt- Süd.
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | In dem mit „(A)“ bezeichneten Vorhabengebiet sind im Erdgeschoss nur Büronutzungen, Einzelhandel oder Schank- und Speisewirtschaften, oberhalb des ersten Vollgeschosses nur Büronutzungen zulässig. In dem mit „(B)“ bezeichneten Vorhabengebiet sind im Erdgeschoss nur Wohnungen, Einzelhandel oder Schank- und Speisewirtschaften, oberhalb des ersten Vollgeschosses nur Wohnungen zulässig.][§2 Nr.2 | Im Vorhabengebiet sind großflächige Handels- und Einzelhandelsbetriebe im Sinne von § 11 Absatz 3 Satz 1 Nummern 2 und 3 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) unzulässig.][§2 Nr.3 | In den Untergeschossen des Vorhabengebiets sind Stellplätze sowie Abstell- und Technikräume zulässig. Darüber hinaus sind im Vorhabengebiet Nebenanlagen nach den Regelungen des § 14 BauNVO zulässig.][§2 Nr.4 | Im Vorhabengebiet sind im Rahmen der festgesetzten Nutzungen nur solche Vorhaben zulässig, zu deren Durchführung sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag verpflichtet.][§2 Nr.5 | Terrassen sind auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig.][§2 Nr.6 | Im Vorhabengebiet sind Stellplätze nur in Tiefgaragen zulässig. Tiefgaragen sind auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig.][§2 Nr.7 | Im Vorhabengebiet darf die festgesetzte Grundflächenzahl für Tiefgaragen bis zu einer Grundflächenzahl von 1,0 überschritten werden.][§2 Nr.8 | Das festgesetzte Gehrecht umfasst die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen allgemein zugänglichen Weg anzulegen und zu unterhalten. Geringfügige Abweichungen von dem festgesetzten Gehrecht können zugelassen werden.][§2 Nr.9.1 | Durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel Doppelfassaden, verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten), besondere Fensterkonstruktionen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen ist sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Schlafräumen ein Innenraumpegel bei teilgeöffneten Fenstern von 30 dB(A) während der Nachtzeit nicht überschritten wird. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme in Form von verglasten Vorbauten, muss dieser Innenraumpegel bei teilgeöffneten Bauteilen erreicht werden. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.][§2 Nr.9.2 | Für einen Außenbereich einer Wohnung ist entweder durch Orientierung an lärmabgewandten Gebäudeseiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten) mit teilgeöffneten Bauteilen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegelminderung erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenbereich ein Tagpegel von kleiner 65 dB(A) erreicht wird.][§2 Nr.9.3 | Zusätzlich sind im Bereich der mit „(1)“ gekennzeichneten Fassade vor den Fenstern der Wohn- und Schlafräume bauliche Schallschutzmaßnahmen in Form von verglasten Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten) oder vergleichbare Maßnahmen vorzusehen.][§2 Nr.9.4 | Die gewerblichen Aufenthaltsräume – insbesondere die Pausen- und Ruheräume – sind durch geeignete Grundrissgestaltung den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung an den vom Verkehrslärm abgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Schallschutz an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude durch bauliche Maßnahmen geschaffen werden.][§2 Nr.10 | Für das Gebäude in dem mit „(A)“ bezeichneten Bereich des Vorhabengebiets ist eine kontrollierte Be- und Entlüftung vorzusehen. Für den Ort, wo die Frischluft angesaugt wird, ist im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens die Einhaltung der Grenzwerte der neununddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes – Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen vom 2. August 2010 (BGBl. I S. 1065), zuletzt geändert am 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) (39. BImSchV) nachzuweisen.][§2 Nr.11 | Im Vorhabengebiet sind insgesamt zehn standortgerechte Laubbäume zu pflanzen. Die anzupflanzenden Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm bis 20 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Die Pflanzungen sind dauerhaft zu unterhalten und bei Abgang zu ersetzen.][§2 Nr.12 | In dem mit „(A)“ bezeichneten Vorhabengebiet ist die Dachfläche des bebaubaren Bereichs mit einer als Höchstmaß zulässigen Gebäudehöhe von 12,3 m über Normal-null mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen. Von einer Begrünung kann nur in den Bereichen abgesehen werden, die als Terrassen oder der Belichtung, Be- und Entlüftung, der Sammlung von Regenwasser zur Einspeisung in eine Zisterne oder der Aufnahme von technischen Anlagen dienen. Es sind jedoch mindestens 70 vom Hundert dieser Dachfläche zu begrünen.][§2 Nr.13 | Im Vorhabengebiet sind die nicht überbaubaren Flächen von Tiefgaragen mit einem mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und gärtnerisch anzulegen. Für anzupflanzende Bäume muss auf einer Fläche von 12 m² je Baum die Schichtstärke des durchwurzelbaren Substrataufbaus mindestens 80 cm betragen. Hiervon ausgenommen sind die erforderlichen Flächen für Terrassen, Wege und Freitreppen, Kinderspielflächen sowie Bereiche, die der Belichtung, Be- und Entlüftung, der Gewinnung von Sonnenenergie oder der Aufnahme von technischen Anlagen dienen.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 102]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2016-09-15
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • Yes
    gruenordnungsplan
    • No
    versionBauNVO
    • [Name: Version vom 22.04.1993|Datum: 2024-08-21|Detail: Bekanntmachung vom 23.01.1990, zuletzt geändert am 22.04.1993]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_a7f93694-2208-4706-903b-6b41db00bd10]
    planArt
    • 3000
    planArtWert
    • Vorhabenbezogener BPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung