Der Bebauungsplan Langenhorn 62 für den Geltungsbereich zwischen Wulffsblöcken, Diekmoorweg und Timmerloh (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 432) wird festgestellt.
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:
Wulffsblöcken — West- und Nordgrenze des Flurstücks 2916 der Gemarkung Langenhorn — Weg Nr. 360 — über das Flurstück 397, Nordgrenzen der Flurstücke 397 und 506, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 1238 der Gemarkung Langenhorn — Timmerloh — Weg Nr. 360 — Südgrenze des Flurstücks 2918 der Gemarkung Langenhorn.
technHerstellDatum
2014-03-19
texte
[§2 Nr.1 | Für die Erschließung des Wohngebiets können noch weitere örtliche Verkehrsflächen erforderlich werden. Ihre genaue Lage bestimmt sich nach der beabsichtigten Bebauung. Sie werden nach § 125 Absatz 2 des Baugesetzbuchs hergestellt.][§2 Nr.2 | Für Bäume, die einen Stammumfang von mehr als 80 cm (in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen) aufweisen, sind bei Abgang Ersatzpflanzungen mit einheimischen, standortgerechten Arten vorzunehmen.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 432]